Kultusminister Konferenz

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Neue Leitlinien für die Grundschule: Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule verabschiedet

Die Kultusministerkonferenz hat die überarbeiteten Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule verabschiedet. Die neue Vereinbarung basiert auf den zuletzt 2015 überarbeiteten Empfehlungen, verleiht den bisherigen Richtlinien einen verbindlichen Charakter und schafft damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Arbeit in der Grundschule.

Hiermit wird ein weiteres Politisches Vorhaben der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Dabei werden auch „Eckpunkte für einen Rechtschreibrahmen“ sowie ein „Konzept zur Vermittlung einer verbundenen Handschrift“ vorgelegt.

Die Vereinbarung greift aktuelle pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Erkenntnisse auf, um den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft und den veränderten Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Geänderte gesellschaftliche und individuelle Voraussetzungen stellen vor allem an die Grundschulen große Anforderungen, und die Grundschulen müssen hierauf reagieren, um den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen für die weitere erfolgreiche Bildungslaufbahn zu vermitteln.

Christine Streichert-Clivot, KMK-Präsidentin 2024 und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes: „Um sich die Welt in all ihren Facetten erschließen, brauchen Kinder auch gute Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen. Mit den Vereinbarungen der heutigen KMK legen wir dafür eine gute Grundlage. Durch mehr Zeit für Deutsch, Mathematik und Sachunterricht machen wir Kinder fit für Ihre Zukunft. Basiskompetenzen können aber nie losgelöst von der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder betrachtet werden. Daher stärken wir den Stellenwert multiprofessioneller Teams und der schulpsychologischen und sonderpädagogischen Beratung. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ermöglichen wir Schulen zudem Raum für mutige und innovative Ideen. So stellen wir sicher, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich nach ihren Bedürfnissen unterstützt werden.“

Die Vereinbarung beinhaltet die Übereinkunft der Länder, für die länderspezifischen Stundentafeln der Jahrgangsstufen 1 bis 4 eine Mindeststundenzahl von 94 Stunden festzuschreiben. Daneben gewährleistet der Fächerkanon der Grundschule einen gemeinsamen Bildungsgang und bildet somit die Basis für ein erfolgreiches weiterführendes Lernen aller Schülerinnen und Schüler. Der Kernbereich der Unterrichtsfächer der Grundschule bestehend aus Deutsch, Mathematik und Sachunterricht wird in der neuen Vereinbarung durch einen überhälftigen Anteil an den Gesamtstunden und einer Mindeststundenzahl von 53 Stunden gestärkt.

Zum Download: Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule