| KMK-Pressemitteilung |
Bonn,
30.12.2002
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„Mit vereinten Kräften ist es gelungen, die drohende Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei Spenden für kulturelle gemeinnützige Zwecke abzuwenden. Damit wäre ein großen Schaden im Kulturbereich entstanden. Jetzt sollten wir uns verstärkt dafür einsetzen, gesetzliche, steuerliche und verwaltungsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kultursponsoring und Mäzenatentum begünstigen", so die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Prof. Dagmar Schipanski in einem Brief an die Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Dr. Christina Weiss. Schipanski wies darauf hin, dass das geltende Recht zwar grundsätzlich eine angemessene Begünstigung des Sponsorings auf ertragsteuerlicher Seite enthalte. Bei den Kultureinrichtungen als steuerbegünstigten Empfängern bestünde jedoch nach wie vor Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Zuwendungen.
Im Rahmen ihrer Bemühungen um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Kulturschaffende hat die Kultusministerkonferenz im November dieses Jahres mit der „Stellungnahme der Kultusministerkonferenz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich des Kultursponsoring“ eine Reihe von Empfehlungen verabschiedet, die den Kulturbereich stärken und bestehende Unsicherheiten vermeiden helfen sollen.
Die Konferenz
empfiehlt im Einzelnen die Anhebung der steuerlichen Abzugsgrenzen für
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften als Sonderausgaben
sowie eine Erhöhung der Besteuerungsgrenze für den wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Im Interesse größerer Transparenz sollten
ferner die Finanzämter zur Erteilung verbindlicher Auskünfte verpflichtet
werden. Des Weiteren wird angeregt, den Kultureinrichtungen den Umgang mit Sponsoring
durch zusätzliche Hilfestellungen zu erleichtern, indem das von der Beauftragten
der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien eingerichtete
„Kulturportal Deutschland“ um ein Kapitel „Kultursponsoring“
mit entsprechenden Informationen und Links erweitert wird.