| KMK-Pressemitteilung |
Bonn,06.03.2008
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Ergebnisse der 321. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 6. März 2008 in Berlin
Am 6. März 2008 fand in der Vertretung des Saarlandes in Berlin die 321. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, statt.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:
1. Qualifizierungsinitiative für Deutschland
Die Kultusministerkonferenz
und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben am 6. März
2008 in Berlin für die „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“
Schwerpunkte gemeinsamer Verantwortung festgelegt.
Aufstieg durch Bildung - Qualifizierungsinitiative für Deutschland
Die Qualität von Bildung und Ausbildung ist die Basis der persönlichen
Lebenschancen jedes Einzelnen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
unseres Landes und des sozialen Zusammenhaltes der Gesellschaft. Die jüngsten
internationalen Vergleichsstudien belegen die Qualität unseres Bildungssystems
ebenso wie die Leistungen, die unser Land beim Einstieg junger Menschen in ein
eigenverantwortliches Leben, beim Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer oder
bei wissenschaftlichen und technischen Innovationen verzeichnet.
Bund und Länder werden deshalb in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen
den eingeschlagenen Weg zum Ausbau von frühkindlicher Betreuung und Bildung,
gemeinsamen Bildungsstandards und vergleichbaren Abschlüssen, zu nationalen
und internationalen Leistungsvergleichen, zu mehr individueller Förderung,
besserer Unterrichtsqualität und mehr Eigenverantwortung der Bildungseinrichtungen
sowie der strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung fortsetzen.
Die Umsetzung dieser Bildungsreformen muss daran orientiert sein, den Lehrenden
und Lernenden bestmögliche Bedingungen zu geben.
Die Bildungsvergleiche zeigen gleichzeitig, dass in Deutschland erhebliche zusätzliche
Anstrengungen erforderlich sind, um alle Begabungen zur Entfaltung zu bringen
und Aufstiegschancen für jeden zu eröffnen. Die Zeit drängt.
Die demographische Entwicklung, der wachsende Fachkräftebedarf und die
Notwendigkeit von mehr Integration und Durchlässigkeit erfordern rasche
Weichenstellungen. Bund und Länder haben dafür unterschiedliche Zuständigkeiten,
aber eine gemeinsame Verantwortung. Das gilt insbesondere für die Übergänge
innerhalb des Bildungssystems und zum Arbeitsmarkt.
Die gewachsene Aufmerksamkeit für die Bildungspolitik ist Aufforderung
und Chance zugleich, in diesen Bereichen jetzt einen großen Schritt voran
zu kommen.
Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die
für Bildung und Wissenschaft zuständigen Fachministerinnen und –minister
des Bundes und der Länder beauftragt, in Abstimmung mit den jeweiligen
betroffenen Fachressorts bis zum Herbst diesen Jahres die Initiativen von Bund
und Ländern zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in einer „Qualifizierungsinitiative
für Deutschland“ zu bündeln. Das Ergebnis soll Gegenstand eines
Treffens der Regierungschefs im Herbst werden.
Die Kultusminister der Länder und die Bundesbildungsministerin beauftragen eine Arbeitsgruppe auf Amtschefsebene, in folgenden Schwerpunkten konkrete Vereinbarungen zwischen den Ländern bzw. zwischen Bund und Ländern vorzubereiten:
1. Ein guter Schulstart für jedes Kind
2. Abschluss und Anschluss für jeden jungen Menschen
3. Mehr Aufstiegschancen und Durchlässigkeit
4. Sicherung des Fachkräftenachwuchses
2. Möglichkeiten der Flexibilisierung
beim Abitur nach zwölf Jahren
Der verantwortungsvolle Umgang mit der Lebens- und Ausbildungszeit junger Menschen ist für die KMK von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig müssen bei Veränderungen der Schulzeit die Qualität des Schulabschlusses gewahrt bleiben und die Lebens- und Lernsituation von Schülerinnen und Schülern berücksichtigt werden.
Die Kultusministerkonferenz hat bereits mit den Beratungen Ende 2007 die Sorge vieler Menschen bezüglich der Umsetzung von G 8 in vielen Ländern durch einen Beschluss aufgenommen.
Die Hochschulzugangsberechtigung über das Abitur kann in allen Bundesländern sowohl nach acht als auch nach neun Jahren erworben werden. Daher muss gewährleistet sein, dass beide Wege von ihrer qualitativen und quantitativen Gestaltung vergleichbar sind. Die Basis dafür hat die KMK mit ihrem Beschluss vom 28.2.1997 gelegt. Außerdem hat sie im Beschluss vom 17./18.10.2007 den Weg zu Bildungsstandards für die gymnasiale Oberstufe beschlossen. Diese werden eine Flexibilisierung der in der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ vorgenommenen Festlegungen wie auch eine Überprüfung der einheitlichen Prüfungsanforderungen erlauben, ohne qualitative Maßstäbe zu verletzen.
Eine Reduktion der Debatte auf formale Stundenumfänge löst nicht die Probleme von G 8, sondern kann sie verstärken, da das Verhältnis von Inhalt und Zeit weiter verschärft würde.
Daher
3. Gemeinsame Empfehlungen der Kultusministerkonferenz
und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu den Ergebnissen
von PIRLS/IGLU 2006-I und PISA 2006-I
Neue Schwerpunkte in der Bildungspolitik
Die im Herbst
2007 veröffentlichten Ergebnisse von IGLU 2006-International und PISA 2006-International
zeigen kontinuierliche Verbesserungen in allen Untersuchungsbereichen und machen
damit deutlich, dass sich das deutsche Schulsystem insgesamt positiv entwickelt.
Die gemeinsamen Reformanstrengungen aller am Bildungswesen Beteiligten beginnen
Früchte zu tragen.
Trotz positiver Trends bei der Leistungsentwicklung steht Deutschland aber angesichts
fortbestehender Probleme vor erheblichen Herausforderungen. Dies betrifft die
großen Leistungsunterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern
vor allem in der Sekundarstufe I, den immer noch großen Anteil leistungsschwacher
Schülerinnen und Schüler, die zu geringe Förderung von Schülerinnen
und Schülern mit Migrationshintergrund und die zu große Abhängigkeit
des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler.
Bildungspolitische
Folgerungen
In den nächsten Jahren gilt es, zusammen mit allen Beteiligten den erkennbaren
positiven Trend zu verstärken und die nach wie vor bestehenden Probleme
gezielt zu lösen. Die vorrangigen Ziele von Bund und Ländern liegen
darin, Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig
von der sozialen oder ethnischen Herkunft zu schaffen, schulische Abschlüsse
zu sichern und den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Um diese Ziele
zu erreichen, werden neben der konsequenten Fortführung der bisherigen
Strategien und Reformmaßnahmen neue Schwerpunkte für das weitere
bildungspolitische Handeln gesetzt, die die bisherigen Reformansätze verstärken.
A
Neue Schwerpunktsetzungen
1. Förderung leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler
insbesondere in der Sekundarstufe I
Schülerinnen und Schülern, die große Entwicklungsrückstände
im Leseverständnis sowie in den mathematischen und naturwissenschaftlichen
Grundlagen aufweisen, müssen verstärkt gefördert werden, damit
sie eine befriedigende Berufs- und Lebensperspektive entwickeln können.
Die Länder werden daher in den kommenden Jahren ihre Reformmaßnahmen insbesondere in der Sekundarstufe I stärker darauf ausrichten, die Anzahl der leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler deutlich zu verringern und dabei insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wirksamer als bisher zu fördern.
2.
Durchlässigkeit verbessern, Übergänge erleichtern, Abschlüsse
sichern
Übergänge im Bildungsbereich erweisen sich insbesondere für leistungsschwache
und sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler immer noch als
Hürden für einen erfolgreichen Bildungsverlauf, Bildungschancen hängen
zu sehr von der Sozialschichtzugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler
ab. Um mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland sicherzustellen, muss die Durchlässigkeit
innerhalb und zwischen den Bildungsgängen verbessert werden. Überdies
soll möglichst jede Schülerin und jeder Schüler einen schulischen
Abschluss und die erforderlichen Grundlagen für einen erfolgreichen Übergang
in die berufliche Ausbildung erwerben. Nur so lassen sich die Zukunftschancen
aller Kinder und Jugendlichen sichern.
3.
Den Unterricht weiter entwickeln, die Lehrkräfte qualifizieren
Damit sich die Qualität der Schule in Deutschland weiter verbessert, ist
es unerlässlich den Unterricht weiterzuentwickeln sowie die Lehrkräfte
so zu qualifizieren, dass sie die wachsenden Anforderungen besser erfüllen
können.
Die Länder werden auch weiterhin gemeinsame Vorhaben zur Unterrichtsentwicklung
(z.B. SINUS, Kontext-Projekte) durchführen. Im Vordergrund stehen gemeinsame
Projekte, um die Förderung der Sprachkompetenz als Aufgabe aller Fächer
zu verankern, die Lernmotivation zu verstärken und den Unterricht stärker
als bisher auf den Erwerb von Kompetenzen auszurichten.
B
Fortsetzung langfristig wirksamer Strategien
Die sieben Handlungsfelder der Kultusministerkonferenz weiter verfolgen
Für die erforderliche Weiterentwicklung des Bildungssystems bieten die
sieben, von der Kultusministerkonferenz im Dezember 2001 als Folgerung aus PISA
2000 beschlossenen Handlungsfelder nach wie vor eine gute Grundlage. Eine kontinuierliche
Weiterarbeit in diesen Handlungsfeldern gewährleistet die notwendige langfristige
Perspektive für Veränderungsprozesse.
Transparenz
und Qualitätssicherung steigern
Bund und Länder haben sich mit der Entscheidung, die Leistungsfähigkeit
des deutschen Bildungswesens durch empirische Untersuchungen systematisch zu
erfassen und die Steuerung des Bildungssystems an diesen Ergebnissen zu orientieren,
auf den richtigen Weg begeben. Bund und Länder werden sich deshalb auch
in Zukunft an internationalen Schulleistungsuntersuchungen beteiligen.
Mit der Einführung von länderübergreifenden Bildungsstandards
für den Primarbereich, die Sekundarstufe I und demnächst auch für
die Sekundarstufe II haben die Länder die erforderlichen Grundlagen für
die Verbesserung der Unterrichtsqualität geschaffen. Ab 2009 werden die
Länder die Erreichung der Bildungsstandards in Ländervergleichen überprüfen.
Empirische
Bildungsforschung unterstützen
Der Bund wird im Rahmen seiner Forschungszuständigkeiten mit dazu beitragen,
die Wissensbasis für bildungspolitische Entscheidungen kontinuierlich zu
erweitern. Zentrale Forschungsschwerpunkte im Rahmenprogramm des BMBF zur Förderung
der empirischen Bildungsforschung werden vor allem die Sprachdiagnostik/Sprachförderung,
die Unterrichts-entwicklung/Lehrerprofessionalisierung, die Kompetenzdiagnostik
und Fragen der Systemsteuerung sein.
Zusammenarbeit
mit anderen Politikbereichen verstärken
Die zentralen Probleme, die durch PISA 2006 und IGLU 2006 erneut sichtbar werden,
sind nicht allein durch die Schule lösbar. Deshalb werden Bund und Länder
gemeinsam darauf hinwirken, dass die Zusammenarbeit der Bildungspolitik mit
der Sozial-, Familien-, Jugend- und Migrationspolitik in den nächsten Jahren
verstärkt wird und die Maßnahmen in den einzelnen Politikfeldern
miteinander abgestimmt werden.
Ergebnisse von PIRLS/IGLU 2006-I und PISA 2006-I
4. Wettbewerb soll exzellente Lehre
an deutschen Hochschulen auszeichnen und fördern – Gemeinsame Initiative
von Kultusministerkonferenz und Stifterverband
Um die Entwicklung exzellenter Lehre an den Hochschulen besonders herauszustellen
und zu fördern, hat die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Stifterverband
für die deutsche Wissenschaft einen Wettbewerb gegründet. Ziel des
Wettbewerbs ist es, Konzepte von Hochschulen zur Strategieentwicklung in Lehre
und Studium auszuzeichnen. Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Universitäten
und gleichgestellte Hochschulen als auch an Fachhochschulen.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Annegret Kramp-Karrenbauer, dankte dem Stifterverband, der sich je zur Hälfte an den Preisgeldern in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro beteiligen wird, für sein Engagement. „Wir erwarten deutliche Impulse für die notwendige Aufwertung der Hochschullehre. Neben der Forschung soll in Zukunft auch die Lehre maßgeblich und gleichrangig zur Reputation eines Wissenschaftlers beitragen.“
Den Auswahlkommissionen für die gesonderten Wettbewerbslinien Universitäten und Fachhochschulen sollen jeweils bis zu zwölf Experten angehören, die je zur Hälfte von der Kultusministerkonferenz und vom Stifterverband benannt werden. Die einzelnen Konzepte können mit einem Preisgeld von bis zu einer Million Euro ausgezeichnet werden. Das Preisgeld wird vom Stifterverband und den Sitzländern der ausgezeichneten Hochschulen je zur Hälfte aufgebracht.
Auswahlkriterien sind u.a. die bisherige Qualität und Qualitätsentwicklung der Lehre in verschiedenen akademischen Disziplinen, eine systematische Personalentwicklung, sowie ein Qualitätsmanagement für Studium und Lehre unter Einbeziehung der Studierenden.
5.
Regelung der Führung ausländischer Doktorgrade
Da es verschiedentlich zu Anzeigen wegen angeblich missbräuchlicher Führung
von Doktorgraden gekommen ist, wird die Führung von ausländischen
Doktorgraden neu geregelt:
Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“ – Abk.:“Ph.D“
von Universitäten der sog. Carnegie-Liste der Vereinigten Staaten von Amerika
können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein
üblichen Abkürzung die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne
fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz wird beauftragt, hinsichtlich der
Staaten, bei denen der Doktor-Titel ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung
geführt werden muss (Australien, Israel, Japan, Kanada, Russland), eine
Liste von Hochschulen vorzulegen, bei denen analog verfahren werden kann.