Gründung und Zusammensetzung
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie beruht auf einem Übereinkommen der Länder.
Die Kultusministerkonferenz wurde im Jahre 1948, also noch vor der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Sie ging aus einer "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" hervor, die am 19. und 20. Februar 1948 unter Teilnahme von Vertretern aus allen damaligen Besatzungszonen nach Ende des 2. Weltkriegs in Stuttgart stattfand. Nachdem den Ministern aus der sowjetischen Zone eine weitere Teilnahme von ihrer Besatzungsmacht nicht erlaubt wurde, vereinbarten die Kultusminister der Länder der drei westlichen Besatzungszonen noch im gleichen Jahr, dass ihre Konferenz zu einer ständigen Einrichtung werden sollte. Sie konstituierten sich als "Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder" (Kultusministerkonferenz) und errichteten für ihre Zusammenarbeit ein ständiges Sekretariat.
Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 und der Wiedererrichtung der Länder im Gebiet der ehemaligen DDR traten die Kultusminister der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 7.12.1990 der Kultusministerkonferenz bei. Berlin ist seitdem nach der Vereinigung seiner westlichen und östlichen Stadtteile als Ganzes in der Konferenz vertreten.
Aufgaben
Für die Aufgaben der Kultusministerkonferenz ist von Bedeutung, dass die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 im Wesentlichen bei den Ländern liegen (sog. Kulturhoheit der Länder). Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung "Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen".
Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.
Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben:
- die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und
Abschlüssen zu vereinbaren,
- auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung
und Hochschule hinzuwirken,
- die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und
Kultur zu befördern.
Die erforderliche Koordination erfolgt in der Regel durch Empfehlungen, Vereinbarungen bzw. Staatsabkommen. Im Sinne von mehr Toleranz und Vielfalt im Bildungswesen soll auf Detailregelungen verzichtet werden. Das gemeinsam vereinbarte Niveau muss Experimente und Innovationen zulassen.
Bei der Vertretung der gemeinsamen Interessen der Länder ist die Kultusministerkonferenz ein wichtiges Instrument für die Vertretung gegenüber dem Bund und der Europäischen Union sowie für die gemeinsame Darstellung der Länder bei Angelegenheiten der Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Öffentlichkeit. Sie nimmt damit die sich aus dem Kulturföderalismus ergebende gemeinsame Verantwortung der Länder wahr. Zudem begreift sie sich als Forum kritischer Diskussion.
Die Kultusministerkonferenz ist zugleich auch ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund, insbesondere beim notwendigen Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in der auswärtigen Kulturpolitik sowie der internationalen und europäischen Zusammenarbeit im Bildungswesen und in kulturellen Angelegenheiten, denn der Zuständigkeit des Bundes für die auswärtigen Beziehungen steht innerstaatlich die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für Bildung und Kultur gegenüber. Ähnliches gilt für die berufliche Bildung: die Regelung der Ausbildung in den Betrieben ist Sache des Bundes, während die Berufsbildung in den Schulen in die Kompetenz der Länder fällt. Die hier notwendige Abstimmung erfolgt auch im Zusammenwirken zwischen Bundesregierung und Kultusministerkonferenz.
Organe der Konferenz sind das Plenum, das Präsidium und der Präsident oder die Präsidentin.
Etwa drei- bis viermal im Jahr tritt die Kultusministerkonferenz zu Plenarsitzungen auf Ministerebene zusammen, zumeist in einer der Landeshauptstädte oder in Bonn.
Dem Plenum gehören die für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder an. Soweit das Kultusressort in einem Land in zwei oder auch drei verschiedene Ministerien oder Senatsverwaltungen geteilt ist, können auch mehrere Ministerinnen und Minister bzw. Senatoren und Senatorinnen an den Plenarsitzungen teilnehmen. Jedes Land hat aber in der Kultusministerkonferenz nur eine Stimme. Für Beschlüsse ist Einstimmigkeit der Länder erforderlich. Neben den Ministerinnen und Ministern kommen auch die Amtschefinnen und Amtschefs der beteiligten Ministerien zu regelmäßigen Sitzungen zusammen: den Amtschefskonferenzen, um Beschlüsse des Plenums vorzubereiten und solche Angelegenheiten zu erledigen, die keiner Erörterung im Ministerplenum bedürfen. Den Vorsitz in der Amtschefskonferenz führt die Amtschefin bzw. der Amtschef aus dem Land (Ministerium), das den Präsidenten oder die Präsidentin stellt.
Das Plenum wählt aus seiner Mitte für jedes Jahr in einem bestimmten Turnus das Präsidium, das aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, drei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten und bis zu zwei weiteren (kooptierten) Mitgliedern besteht. Die nicht kooptierten Präsidiumsmitglieder gehören dem Präsidium in der Regel 4 Jahre an, wobei nach zwei Amtsjahren als Vizepräsident bzw. -präsidentin für das 3. Jahr die Wahl zum Präsidenten bzw. zur Präsidentin erfolgt. Die Amtszeit des Präsidenten bzw. der Präsidentin dauert ein Jahr. An die Präsidentschaft schließt sich ein weiteres Jahr als Vizepräsident an.
Die Präsidentin bzw. der Präsident leitet die Plenarsitzungen und vertritt die Konferenz nach außen.
Das Präsidium dient der aktuellen Beratung und Abstimmung in aktuellen Fragen, in denen noch keine Plenumsbefassung stattgefunden hat, und bereitet wichtige Plenumsangelegenheiten vor. Es tagt zu diesem Zweck in der Regel zwischen den Plenarsitzungen.
Zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit und Effizienzsteigerung ihrer Arbeit hat die Kultusministerkonferenz Anfang 1999 die Rolle ihres Präsidiums gestärkt. Danach werden den Präsidiumsmitgliedern Aufgabengebiete zugeordnet; für die Bereiche Schule, Hochschule und Kultur übernehmen sie auf der Grundlage der Beratungen und Beschlüsse der Konferenz Sprecherrollen. Durch die Bindung an feste Ansprechpartner im Präsidium soll die öffentliche Präsenz der Kultusministerkonferenz in wichtigen Aufgabenfeldern gestärkt werden. Um im Plenum mehr Raum für die Diskussion zentraler politischer Themen zu schaffen, übernimmt das Präsidium auch die Aufgabe, die Notwendigkeit und Machbarkeit von Vorhaben für das Plenum vorzuberaten und der Konferenz Vorschläge für die Vorgehensweise bzw. eine Problemabschätzung zu Beratungsthemen vorzulegen. Das Präsidium übernimmt ferner die Verantwortung für die Tagesordnung der Ministerkonferenzen, wobei es geeignete Themen so vorberät, dass dem Plenum eine schnelle Entscheidung ohne Aussprache ermöglicht wird.
Ausschüsse und Kommissionen
Vorarbeiten für die Entscheidungen von Plenum und Amtschefskonferenzen leisten die fünf ständigen Ausschüsse mit ihren Unterausschüssen und Arbeitsgruppen sowie die für die Behandlung einzelner wichtiger Bereiche eingesetzten Kommissionen. Die Ausschüsse und Kommissionen dienen zugleich der gegenseitigen Information und dem Erfahrungsaustausch zwischen den Kultusverwaltungen der Länder und ihren Fachbeamten. Für die Einsetzung und Arbeitsweise von Kommissionen und Ausschüssen sowie sonstiger Gremien gelten Richtlinien, die von der Kultusministerkonferenz zusammen mit der Geschäftsordnung der KMK beschlossen worden sind.
Ständige Ausschüsse:
Gemeinsame Kommission für die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen (gemäß Vereinbarung der Länder über die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen gemäß § 9 Hochschulrahmengesetz im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eingesetzt, bestehend aus je 9 Vertreterinnen bzw. Vertretern der Länder und der Hochschulen und je 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Bundes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit beratender Stimme)
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz verfügt über ein Sekretariat in Bonn, (Lennéstraße 6, 53113 Bonn) und seit Anfang 1999 auch über ein Berliner Büro im neuen Wissenschaftsforum am Gendarmenmarkt (Markgrafenstraße 37. 10117 Berlin).
Leiter des Sekretariats ist der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin der Kultusministerkonferenz. Er bzw. sie hat einen Ständigen Vertreter.
Das Sekretariat erledigt die laufenden Arbeiten der Kultusministerkonferenz. Es bereitet insbesondere die Plenar-, Ausschuss- und Kommissionssitzungen der Kultusministerkonferenz vor und ist mit der Auswertung und ggf. Durchführung der Beratungsergebnisse befasst. Über das Sekretariat haben die Länder am 20. Juni 1959 ein Abkommen geschlossen, dem am 25. Oktober 1991 die ostdeutschen Länder beigetreten sind.
Zu seinen weiteren Aufgaben gehört die laufende Unterrichtung der Organe und Ausschüsse über Pläne und Maßnahmen von Bundesstellen und überregionalen Organisationen. Es ist außerdem gemeinsame Kontaktstelle der Kultusministerien der Länder zu den Behörden des Bundes und der Europäischen Union sowie zu überregionalen Institutionen und Verbänden. Insbesondere nimmt das Sekretariat auch internationale Aufgaben und Kontakte der Länder wahr, u.a. auch durch Spezialeinrichtungen für das Auslandsschulwesen, den internationalen Austausch im Schulbereich und die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (vgl. unten). Über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erfolgt ferner die gemeinsame Finanzierung einer Reihe überregionaler Einrichtungen durch die Länder.
Auf Grund eines Abkommens der Länder ist das Sekretariat eine Dienststelle des Landes Berlin, dem die Kosten für das Sekretariat von den anderen Ländern anteilmäßig erstattet werden.
Das Sekretariat gliedert sich in einzelne Abteilungen. Dazu gehören neben den Abteilungen, die der Koordinierungsarbeit der Kultusministerkonferenz dienen (Schulen/ Auslandsschulen/ Fort- und Weiterbildung, Hochschulen/ Wissenschaft/ Kultur) eine Abteilung für Allgemeine Dienste (u.a. Statistik und Dokumentation), eine Abteilung für Internationale Angelegenheiten sowie die Abteilungen für besondere überregionale Dienste, nämlich
Angegliedert ist dem Sekretariat außerdem die Geschäftsstelle für die überregionale Studienreform.
Die besonderen überregionalen Dienste der Länder im Sekretariat und ihre Aufgaben
PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) wurde 1952 eingerichtet. Er ist als einzige staatliche Einrichtung im Auftrag der Länder tätig für den internationalen Austausch im Schulbereich. Mit Einrichtung des EU-Bildungsprogrammes SOKRATES 1995 übernahm der PAD auch die Aufgaben einer Nationalen Agentur für die Teilprogramme COMENIUS, LINGUA und ARION. Die Angebote des PAD richten sich an Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst und in der Ausbildung, an Schülerinnen und Schüler sowie - im Bereich der EU - auch an Bildungsfachleute und Schulverwaltungsbeamte.
ZENTRALSTELLE FÜR AUSLÄNDISCHES BILDUNGSWESEN
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist eine gemeinsame Gutachterstelle der Länder für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, insbesondere für die Zulassung zu Hochschulen sowie für Berufe mit festgelegten Mindestqualifikationen. Sie besteht seit 1904 und wurde 1956 in das Sekretariat der Kultusministerkonferenz übernommen. Die Zentralstelle verfügt über Fachgutachter für die verschiedenen Staaten bzw. Staatengruppen und unterhält eine umfangreiche Dokumentation über die Bildungssysteme aller Staaten der Welt.
ZENTRALSTELLE FÜR NORMUNGSFRAGEN UND WIRTSCHAFTLICHKEIT IM BILDUNGSWESEN
Die Zentralstelle für
Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen wurde von der
Kultusministerkonferenz 1985 zur Fortführung bisheriger Aufgaben des
aufgelösten Schulbauinstituts der Länder als besondere Abteilung
des Sekretariats der Kultusministerkonferenz eingerichtet. Ihre Aufgaben
umfassen die Rationalisierung von technischen Normen und Vorschriften,
die Einbeziehung pädagogischer und schulorganisatorischer Gesichtspunkte
in die Normenarbeit und die Information über Kosteneffektuierung im
Bildungswesen. Im Rahmen der Aufgabe, die im
Bereich des Bildungswesens bedeutsamen Normen, technischen Vorschriften
und Sicherheitsvorschriften auf das sachlich notwendige Maß zu reduzieren
und bei notwendigen Regelungen kostengünstige Lösungen zu erreichen,
wurde der ZNWB auch die Funktion des Normenbeauftragten für die Sportministerkonferenz
im Bereich Sportstättenbau und Sportgeräte im Schulbereich
übertragen.