Der Strukturwandel im Beschäftigungssystem und die damit einhergehenden Veränderungen der Anforderungen am Arbeitsplatz zeigen gerade in den letzten Jahren die Bedeutung und den Wert einer umfassenden beruflichen Bildung. Vor dem Hintergrund länderrechtlicher Zuständigkeiten für das berufliche Schulwesen sieht die Kultusministerkonferenz ihre Aufgabe darin, durch Rahmenvereinbarungen zu einer Übereinstimmung der Gestaltung beruflicher Bildung in den Ländern beizutragen. Auf diese Weise wird einerseits die Transparenz der Abschlüsse für den Arbeitsmarkt erhöht, andererseits Mobilität und Flexibilität der sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung befindlichen Jugendlichen und Erwachsenen gefördert.
Zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben im dualen System der Berufsausbildung hat die Kultusministerkonferenz bereits 1972 mit der für die betriebliche Berufsausbildung zuständigen Bundesregierung das im
Auf der Grundlage dieser Absprache wurde inzwischen die Mehrzahl der Ausbildungsberufe neu geregelt (bis 2003: über 300, von denen etwa 98 % der Ausbildungsverhältnisse erfasst werden) bzw. neue Ausbildungsberufe geschaffen (1996 bis 2003 über 50). Das Gemeinsame Ergebnisprotokoll hat sich darüber hinaus als Abstimmungsinstrument zwischen Bund und Ländern in Grundsatzfragen der beruflichen Bildung bewährt. Es hat außerdem dazu geführt, dass alle an der beruflichen Bildung Beteiligten, neben Bund und Ländern insbesondere die Sozialpartner und die Berufsschullehrer/Berufsschullehrerinnen, besser zusammenarbeiten.
Daneben hat die Kultusministerkonferenz in zahlreichen weiteren Vereinbarungen eine Gesamtordnung des beruflichen Schulwesens geschaffen. Hervorzuheben sind hier vor allem folgende Beschlüsse:
Die Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung ist seit 1996 ein Schwerpunkt der Arbeit der Kultusministerkonferenz. Das Ziel dabei ist, in Kooperation mit allen Partnern in der dualen Ausbildung die Leistungsfähigkeit des Systems zu steigern und die Betriebe zu ermutigen, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Initiative der Kultusministerkonferenz ist im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit aufgenommen und weitergeführt worden. Gemeinsam haben die in den Ländern verantwortlichen Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales, Kultus und Wirtschaft den Diskussionsprozess in der Arbeitsgruppe "Aus- und Weiterbildung" im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit begleitet. In den Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Strukturelle Weiterentwicklung der dualen Berufsbildung" haben die Länder mit der Vereinbarung vom 06.12.2000 gemeinsame Positionen verabschiedet und in die Bündnisgespräche eingebracht.
Die Aufgaben der KMK und ihres Sekretariats in der beruflichen Bildung beinhalten:
Neben der Geschäftsführung
für diesen Ausschuss ist das Sekretariat außerdem Geschäftsstelle
der Kultusministerkonferenz für die Abstimmung im dualen System nach dem
"Gemeinsamen Ergebnisprotokoll" von 1972 mit den Gremien Bund-Länder-Koordinierungsausschuss
"Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne" und "Kontaktgespräch zur beruflichen
Bildung".