Überlegungen der KMK zur Weiterentwicklung

der Berufsbildung

 

(verabschiedet von der Kultusministerkonferenz am 23.10.1998)

 

I. Ausgangslage

 

Die Berufliche Bildung hat - wie andere Bildungsbereiche - die Aufgabe, die Fähigkeiten des Einzelnen zu entfalten und ihn auf eine aktive Teilhabe an unserer Gesellschaft und Kultur vorzubereiten. Im Rahmen des dualen Systems zielt die Berufliche Bildung primär auf das Berufsleben und die Absicherung der eigenen Existenz, aber auch auf andere Rollen in unserer Gesellschaft; zugleich soll sie den Unternehmen einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs sichern.

 

Auf Grund dieses Zusammenhanges muss sich jeder junge Mensch darauf verlassen dürfen, nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule eine Berufsausbildung beginnen zu können. Diese Möglichkeit zu sichern, ist eine zentrale Verpflichtung von Staat und Wirtschaft. Da der direkte Übergang von der Schule in eine Ausbildung wegen des unzureichenden Angebots an Ausbildungsplätzen für einen erheblichen Anteil der Jugendlichen erschwert wird, ist nach Auffassung der Kultusministerkonferenz verstärkt den Ursachen nachzugehen, um gemeinsam mit der Wirtschaft Lösungen zu entwickeln, die die Lage - trotz der Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt - für die jungen Menschen deutlich verbessern.

 

Die gegenwärtige Situation des deutschen Ausbildungsmarktes lässt sich wie folgt charakterisieren:

 

 

Die Kultusministerkonferenz hat im April 1997 Thesen zur Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung veröffentlicht, die in einem Spitzengespräch am 22./23. Mai 1997 in Wolfsburg mit Vertretern der Bundesregierung, der Fachministerkonferenzen der Länder, der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Lehrerverbände diskutiert wurden.

 

Diese Thesen beziehen sich auf die Orientierung am Arbeitsprozess, auf eine Neustrukturierung der Ausbildung und der sich anschließenden Weiterbildung, auf die Differenzierung nach individuellem Leistungsvermögen sowie auf die Förderung der Lernortkooperation.

 

Die Ergebnisse des Spitzengespräches wurden in der Folgezeit intensiv erörtert und bilden die Grundlage für dieses Positionspapier. Die hier beschriebenen Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung des dualen Systems erforderlich und können dazu beitragen, den Anspruch der Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz im Anschluss an den Besuch einer allgemeinbildenden Schule einzulösen.

 

 

II. Positionen zur Weiterentwicklung der Berufsbildung

 

Im Mittelpunkt der Positionsbeschreibung steht die Forderung nach einer Berufsausbildung in Basisberufen als Grundlage eines Berufskonzepts. Merkmale für einen solchen Berufszuschnitt wären eine breite berufliche Handlungsfähigkeit, verbunden mit einer speziellen Vertiefung sowie einer Ausprägung überfachlicher Dispositionen; zugleich wäre der Zusammenhang zwischen Aus- und Weiterbildung zu definieren. Die Ausbildung der Basisberufe in ihrem Kernbereich soll wie bisher bundeseinheitlich geregelt werden, während etwa ein Drittel der gesamten Ausbildungszeit für betriebsspezifische bzw. regionalspezifische Akzentuierungen genutzt werden kann.

 

Dieser Reformansatz zwingt zu einer neuen Praxis von Lernortkooperation und verlangt zugleich eine Verständigung über Differenzierungsmöglichkeiten in Betrieb und Schule. In der Konsequenz läuft dies auch auf eine Änderung der Prüfungsmodalitäten hinaus, weil das gegenwärtige Prüfungssystem einer auf Flexibilität und Offenheit ausgerichteten Berufsbildung nicht mehr gerecht werden kann.

 

 

1. Berufsausbildung in Basisberufen

 

Durch die Entwicklung neuer Berufe für viele Wirtschaftsbereiche und Branchen, die bislang vom dualen System der Berufsausbildung nicht erfasst sind, aber auch im Rahmen der Neuordnungsverfahren von Ausbildungsberufen wird versucht, Diskrepanzen zwischen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem abzubauen. Es bestehen jedoch Zweifel, wieweit das unter den Bedingungen eines dynamischen Wandels des Beschäftigungssystems bei einer Orientierung am tradierten Berufsprinzip noch gelingen kann.

 

Die sich wandelnden Qualifikationsanforderungen erfordern ein Umdenken bei der Ausgestaltung neuer Berufe und der Überarbeitung traditioneller Berufsbilder. Innovationszeiten von Produkten und Dienstleistungen sind heute schon in vielen Fällen kürzer als ein Ausbildungsdurchlauf. Dies weist darauf hin, dass es erforderlich sein wird, sich künftig bei Neuordnungsverfahren auf die Vermittlung von grundlegenden Qualifikationen zu konzentrieren und gleichzeitig schon die Notwendigkeit beruflicher Weiterbildung zu berücksichtigen. Dem Beruf als identitätstiftendem Element von Erwerbsarbeit kommt damit eine veränderte Bedeutung zu.

 

Handlungskompetenz basiert ganz wesentlich auf Arbeitsprozesswissen. Die Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule muss daher am Arbeitsprozess ausgerichtet werden. Das duale System der Berufsausbildung bietet in seiner Grundstruktur des Zusammenwirkens der Lernorte Betrieb und Berufsschule im Rahmen ihres jeweiligen Bildungsauftrags die Möglichkeit, Arbeitsprozesswissen in nahezu idealtypischer Weise in der beruflichen Erstausbildung zu realisieren. Hierbei sind regionale und betriebsspezifische Erfordernisse als Bestandteile des Berufskonzepts zu berücksichtigen.

 

Erreicht wird das aber nur, wenn die Sicherung der Ausbildungsanteile von Betrieb und Schule entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Berufs gewährleistet werden kann. Aus der derzeitigen Entwicklung ist absehbar, dass wegen der Defizite beim Ausbildungsstellenangebot der Lernort Betrieb - bezogen auf das Gesamtsystem der Berufsausbildung - in Zukunft unterrepräsentiert sein wird. Die Vorteile einer dualen Berufsausbildung gegenüber einer rein schulischen Berufsausbildung werden dann nicht mehr in vollem Umfang genutzt.

 

Auch aus diesem Grund fordert die Kultusministerkonferenz, die Berufsausbildung nach dem Konzept von Basisberufen weiterzuentwickeln.

 

a) Basisberufe werden verstanden als Ausbildungsberufe, die durch Vermittlung eines breiten beruflichen Orientierungswissens gekennzeichnet sind, an das sich ergänzendes Vertiefungswissen anschließen kann. Dabei ist neben der Vermittlung von Fachkenntnissen besonderer Wert auf die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen zu legen, die Auszubildende in die Lage versetzen, eigenverantwortlich ihre berufliche Weiterbildung und Spezialisierung zu betreiben und damit auf ihr Berufsleben und ihre berufliche Laufbahn gestaltend Einfluss zu nehmen.

 

Fundamentale Qualifikationsziele können nach den Grundfunktionen der Berufe (z.B. Produzieren, Dienstleisten, Gestalten) gruppiert werden.

 

Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung sollen die durch Lösung komplexer Aufgaben in einem Tätigkeitsfeld erworbenen Schlüsselqualifikationen in einen anderen Beschäftigungssektor mitnehmen können.

 

b) Basisberufe sind im Hinblick auf den weiteren Wandel der Anforderungen offen konzipiert. Die Bezugspunkte der Basisberufe sind Arbeitszusammenhänge und -prozesse und nicht mehr ausschließlich spezifische berufliche Tätigkeiten, die in Form der exemplarischen Fachbildung aber weiterhin in der Ausbildung enthalten sind.

 

c) Die Ausbildung in Basisberufen bildet die Grundlage für ein Berufskonzept, das die Notwendigkeit lebenslangen Lernens einschließt. Die Verknüpfung der Ausbildung mit der Weiterbildung ist eine

Selbstverständlichkeit, da die erforderliche betriebsspezifische Spezialisierung nur noch begrenzt innerhalb der beruflichen Erstausbildung stattfindet.

 

d) Der Kernbereich der Ausbildung in einem Basisberuf (ca. 2/3 der gesamten Ausbildungszeit), der das Orientierungswissen und Zusammenhangswissen umfasst, wird - wie bisher - bundeseinheitlich geregelt. Betriebs- und/oder regionalspezifische Aspekte (ca. 1/3 der gesamten Ausbildungszeit) sollen vor Ort zwischen den Partnern der dualen Berufsausbildung verbindlich abgestimmt werden.

 

e) Die Berufsschule hat dabei die wesentliche Aufgabe, das Grundsätzliche und Generelle mit den Schülerinnen und Schülern aus der spezifischen betrieblichen Erfahrungssituation herauszuarbeiten. Sie leitet den Transfer ein, ohne den eine qualifizierte Tätigkeit bei einer sich weiter wandelnden Berufsausübung in neuen Anwendungssituationen nicht möglich wäre.

 

Die Berufsschule hat zudem den Auftrag, die allgemeine Bildung zu erweitern. Damit befähigt sie gleichermaßen zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf wie auch zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung.

 

2. Lernortkooperation

 

Die Tatsache, dass durchschnittlich weniger als 30 Prozent der Betriebe an der Berufsausbildung beteiligt sind, hat ihre Ursachen auch darin, dass sich Betriebe auf Grund ihrer Spezialisierung nicht mehr in der Lage sehen, den Ansprüchen einer vollständig und breit angelegten Berufsausbildung gerecht zu werden.

 

Die Kooperation der Lernorte soll sicherstellen, dass die knappe Ressource "Lernort Betrieb" optimal genutzt wird. Dazu gehört die Förderung von Verbundlösungen unter Nutzung weiterer Lernorte - wie z. B. andere Betriebe, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsstätten sowie berufliche Schulen.

 

Außerdem gewinnt die Kooperation der Lernorte deshalb an zusätzlicher Bedeutung, weil nach den Vorstellungen der KMK etwa ein Drittel der Ausbildungszeit nicht bundeseinheitlich geregelt werden soll, so daß Spielräume für die Abstimmung vor Ort eröffnet werden.

 

a) Im Verbund mit anderen leistet jeder Betrieb seinen Beitrag zur Berufsausbildung und gewährleistet damit eine an betrieblicher Handlungskompetenz orientierte und auf Arbeitsprozesswissen ausgerichtete Berufsausbildung. Dadurch können die spezifischen betrieblichen Möglichkeiten genutzt werden, auch wenn die Spezialisierung eines Betriebes eine vollständige Berufsausbildung an sich nicht mehr zulässt.

 

Damit sollen möglichst viele Betriebe wieder für eine Berufsausbildung gewonnen werden, um die besonderen Vorzüge der dualen Berufsausbildung - die Verbindung von betrieblichem und schulischem Lernen - zur Geltung zu bringen.

 

b) In die Kooperation unterschiedlicher Lernorte sollten alle Formen der Berufsausbildung einbezogen werden, auch die nach Landesrecht (z. B. Assistentenberufe). Die unterschiedliche Lernortbeteiligung an der jeweiligen Berufsausbildung muss im Grundsatz in den zu Grunde liegenden rechtlichen Vorschriften - Ausbildungsordnungen, Rechtsverordnungen der Länder - verankert werden. Die Konkretisierung und organisatorische Umsetzung ist regional von den jeweils beteiligten Partnern zu leisten.

 

c) Die Ordnungsmittel der dualen Berufsausbildung (Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan des Betriebes und Rahmenlehrplan der Berufsschule) sollen eine verbesserte Lernortkooperation fördern. Es ist daher sinnvoll, diese Ordnungsmittel von Anfang an gemeinsam von den für das duale System der Berufsausbildung Verantwortlichen in Bund und Ländern zu entwickeln.

 

d) Ein Instrument zur Verbesserung der Lernortkooperation könnte ein integrierter Berufsbildungsplan sein, der zunächst modellhaft erprobt werden sollte. Auf der Grundlage eines integrierten Berufsbildungsplanes haben die an der Berufsausbildung Beteiligten die Möglichkeit, sich sowohl über die beruflichen Handlungs- und Lernfelder als auch über die vorhandenen Gestaltungsräume (welcher Lernort kann was in welchem Zeitumfang besser leisten) zu verständigen.

 

e) Vollschulische berufsqualifizierende Bildungsgänge der beruflichen Schulen sind möglichst praxisnah zu gestalten und auf die Belange des Beschäftigungssystems abzustimmen. Dabei ist die Unterstützung durch Betriebe und Unternehmungen unabdingbare Voraussetzung. Damit soll auch deren Bereitschaft zur unmittelbaren Aufnahme der Jugendlichen in das Beschäftigungssystem gefördert werden.

 

3. Differenzierung

 

Unterschiedliche Lernausgangslagen (z. B. Schulabschlüsse) bei Auszubildenden erfordern heute mehr als früher das Angebot von Differenzierungsmöglichkeiten in der dualen Berufsausbildung. Dies schließt folgende Maßnahmen ein:

 

a) Im Sinne der Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung muss geprüft werden, welche Bildungsgangprofile der Sekundarstufe II in den einzelnen Berufen zu einer berufsspezifischen Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. zu einer Nutzung anrechenbarer Zeiten für den Erwerb von Zusatzqualifikationen führen können. Auch die bereits erworbenen Fremdsprachenkompetenzen müssen in diese Überlegungen einbezogen werden.

 

b) Auszubildende mit überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit sollten grundsätzlich eine verkürzte Ausbildung absolvieren können. Dies hätte auch eine bessere Nutzung der knappen Ausbildungsplätze zur Folge.

 

c) Qualifikationen, die in vollschulischen berufsqualifizierenden Bildungsgängen erworben wurden, müssen einer Berufsausbildung gleichgestellt oder zumindest sachgerecht auf eine sich eventuell anschließende duale Ausbildung angerechnet werden.

 

d) Die Differenzierung des Berufsschulunterrichts soll es ermöglichen, im Rahmen des festgelegten Gesamtumfangs innerhalb vorgegebener Bandbreiten flexible Lernangebote zu realisieren. Stützunterricht und Unterricht zum Erwerb von Zusatzqualifikationen können länderspezifisch und regional vereinbart werden. Der Berufsschulunterricht kann damit auf die sehr unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen aufbauen und zusätzliche Qualifikationen und Abschlüsse vermitteln.

 

e) Auszubildende, die Ausbildungsschwächen zeigen, sollen die Möglichkeit bekommen, durch eine Wiederholung des ersten Ausbildungsjahres oder einzelner Ausbildungsabschnitte die Aussicht auf den Ausbildungserfolg zu verbessern.

 

f) Es muss auch ein Weg gefunden werden, der es ermöglicht, Benachteiligten, die eine Berufsausbildung ohne Abschluss beenden, mit einem Zertifikat zu bestätigen, was sie als Teil der Ausbildung bewältigt haben. Diese Jugendlichen erhalten damit eine Chance, zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. nach einigen Jahren Berufspraxis, die Ausbildung erneut aufzunehmen und unter anderen persönlichen und lernorganisatorischen Bedingungen erfolgreich abzuschließen.

 

4. Abschlussprüfung der Berufsausbildung

 

Die derzeitige Form der Berufsausbildungsabschlussprüfung entspricht in weiten Teilen nicht mehr den Anforderungen, die man an eine Berufseingangsprüfung stellen muss. In einer Reihe von Neuordnungsverfahren hat sich diese Erkenntnis in letzter Zeit auch bei den Sozialparteien durchgesetzt. Daraus wurde die Konsequenz abgeleitet, die Abschlussprüfung stärker auf das Gesamtsystem der Berufsausbildung zu beziehen.

 

a) Prüfungen müssen künftig stärker als bisher auf Handlungskompetenz und Arbeitsprozesswissen bezug nehmen. Hierbei sind betriebsspezifische und regionale Erfordernisse zu berücksichtigen.

 

b) Wenn in der beruflichen Erstausbildung dem Anspruch der Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung stärker Rechnung getragen werden soll, dann ist es erforderlich, dass die Abschlussprüfung auch den Erfordernissen genügt, die üblicherweise für Abschlussprüfungen im Schulwesen gelten. Dazu gehört die Einbeziehung von Vorleistungen aus dem gesamten Ausbildungsabschnitt.

 

c) In Verbindung mit der Entwicklung von Basisberufen und der Realisierung von Anrechnungsmöglichkeiten bedarf es der Entwicklung eines flexiblen Prüfungssystems, das auf die spezifischen Bedingungen der Ausbildungsstruktur abgestellt ist und dem Anspruch einer komplexen, auf Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Personalkompetenz ausgerichteten Prüfung gerecht wird.

 

III. Umsetzungsschritte

 

Zur Umsetzung der genannten Positionen sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

a) Damit bei der dualen Berufsausbildung schon möglichst frühzeitig die Interessen beider Lernorte berücksichtigt werden können, muss die Schulseite über die Kultusministerien von Beginn an in die Konzeptionsentwicklung im Rahmen von Neuordnungsverfahren einbezogen werden.

 

b) Die Erarbeitung der Ordnungsmittel soll durch eine enge Zusammenarbeit der Landesinstitute untereinander sowie mit dem BiBB gefördert werden. Auch bei der modellhaften Erprobung innovativer Ansätze - z.B. in Form eines integrierten Berufsbildungsplanes - kann diese Kooperation von Nutzen sein.

 

c) Die Erfahrungen aus der letzten Zeit machen deutlich, dass die Schnelligkeit der Entwicklung "neuer" Ausbildungsberufe nicht mit dem Anspruch auf die notwendige Sorgfalt bei der Umsetzung vereinbart werden kann. Es muss deshalb ein zeitlicher Ablauf gesichert werden, der es erlaubt, die Einführung neuer Ausbildungsberufe unter Berücksichtigung der Entscheidungs- und Informationsstruktur aller an der dualen Berufsausbildung Beteiligten erfolgreich abzusichern.

 

d) Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten im Anschluss an die Basisausbildung sind die Transparenz dieser Angebote und die Sicherung der Qualifikationen durch die rechtlich verbindliche Definition von Mindestansprüchen in Form von Rahmenvorgaben. Ergänzend müssen sich die Tarifpartner über Maß und Umfang der Tariffähigkeit von Basisausbildung und Weiterbildungsangeboten verständigen.

 

e) In diesem Zusammenhang ist zu klären, in welchem Umfang die beruflichen Schulen einen Beitrag zur Weiterbildung leisten können, zumal zusätzliche Angebote im Zuge der Differenzierung bei besonders leistungsfähigen Auszubildenden auch schon innerhalb der Basisausbildung zugänglich sein oder sich unmittelbar an die Ausbildung anschließen sollen.

 

f) Wegen der faktischen Verschiebung der Finanzierungslasten zwischen Wirtschaft und Ländern zu Lasten der Länder bedarf die Finanzierungsgrundlage des Systems der beruflichen Erstausbildung der Überprüfung. Es ist anzustreben, die ursprünglichen Finanzierungsanteile der an dualer Berufsausbildung Beteiligten wieder zu erreichen.