Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (Ausbildungspakt)
Der im Jahr 2004 von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der damaligen Bundesregierung als Reaktion auf Forderungen nach einer Ausbildungsplatzabgabe beschlossene Ausbildungspakt hat das Ziel, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot für eine Ausbildung zu unterbreiten. Dabei sollen in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgreiche Qualifizierungsmaßnahmen fortgeführt und neue Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche ins Leben gerufen werden.
Die Kultusministerkonferenz hat sich von Beginn an als aktiver Part in den Pakt eingebracht. Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind die folgenden gemeinsamen Empfehlungen und Handreichungen:
Schule und Betriebe als Partner - Ein Handlungsleitfaden zur Stärkung von Berufsorientierung und Ausbildungsreife - Ein Gemeinschaftsprojekt im Rahmen des Ausbildungspakts (2006)
Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung ist am 26.10.2010 der
Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2010 - 2014 mit zusätzlichen neuen Partnern, zu denen auch die Kultusministerkonferenz gehört, unterzeichnet worden.
Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass sie mit ihren Beiträgen zum Pakt die Chancen zur Lebensgestaltung für Jugendliche erhöhen wird, indem besonders schwächere
Jugendliche intensiver gefördert werden und die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund vorangetrieben wird, aber auch mehr leistungsstarke Jugendliche für eine betriebliche Berufsausbildung gewonnen werden. Die Kultusministerkonferenz leistet damit ihren Beitrag, um die Innovationskraft unserer Wirtschaft zu sichern.
