22.5.2013 - 7:28
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Allgemeines zum fremdsprachlichen Unterricht

Umfang und Anforderungen des Unterrichts in den Fremdsprachen sind in den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Sekundarbereich I und zum Sekundarbereich II festgeschrieben. Wesentliche Grundlage für die Sprachenfolge ist das "Hamburger Abkommen" i.d.F. von 1971. Informationen über die Weiterentwicklung der Gegebenheiten in den Ländern seither finden Sie undefinedhier.

Die bereits 1994 veröffentlichten "Überlegungen zu einem Grundkonzept für den Fremdsprachenunterricht" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.10.1994) sind über das Sekretariat erhältlich.

Mittlerweile findet der erste Unterricht in einer Fremdsprache bereits in der Grundschule statt. Dies betrifft vorrangig die Jahrgangsstufen 3 und 4, in einigen Ländern auch die Jahrgangsstufen 1 und 2. Die Länder begründen die Aufnahme des Fremdsprachenlernens in den Grundschulunterricht im Wesentlichen mit der veränderten Lebenswirklichkeit und den für den Spracherwerb günstigen Lernvoraussetzungen der Kinder dieses Alters. Eine Übersicht über die Situation in den Ländern bietet der Bericht der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Weiterentwicklung des fremdsprachlichen Unterrichts auseinandergesetzt.  Besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit war bisher die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards für die erste Fremdsprache. Dadurch ist es gelungen, anspruchsvolle und umsetzbare Bildungsziele in Form von Kompetenzen zu beschreiben.  Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Mehrsprachigkeit in einer zusammenwachsenden Welt hat die Kultusministerkonferenz in ihren undefined"Empfehlungen zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" (Beschluss der KMK vom 08.12.2011) Leitlinien und Handlungsfelder für einen zukunftsorientierten Fremdsprachenunterricht formuliert.

Bilingualer Unterricht

Bilingualer Unterricht wird in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Überlegungen zu einem Grundkonzept für den Fremdsprachenunterricht“ vom 07.10.1994 als „Unterricht mit Teilen des Fachunterrichts in der Fremdsprache“ definiert. 

In den meisten europäischen Ländern wird dieses Konzept als CLIL („content integrated language learning“ bzw. ÉMILE („Enseignement d’une Matière par l’Intégration d’une Langue Étrangère“) bezeichnet und vorrangig nicht als Fremdsprachenunterricht in erweiterter Form, sondern als integrierter Sachfach- und Fremdsprachenunterricht verstanden.

Informationen zur Entwicklung und aktuellen Situation des bilingualen Unterrichts sowie eine Bibliographie zu dem Themenbereich enthält der Bericht des Schulausschusses vom 10.04.2006 „Konzepte für den bilingualen Unterricht – Erfahrungsbericht und Vorschläge zur Weiterentwicklung“.