Allgemeines zum fremdsprachlichen Unterricht
Umfang und Anforderungen des Unterrichts in den Fremdsprachen sind in den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum
Sekundarbereich I und zum
Sekundarbereich II festgeschrieben. Wesentliche Grundlage für die Sprachenfolge ist das
"Hamburger Abkommen" i.d.F. von 1971. Informationen über die Weiterentwicklung der Gegebenheiten in den Ländern seither finden Sie
hier.
Die bereits 1994 veröffentlichten "Überlegungen zu einem Grundkonzept für den Fremdsprachenunterricht" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.10.1994) sind über das Sekretariat erhältlich.
Mittlerweile findet der erste Unterricht in einer Fremdsprache bereits in der Grundschule statt. Dies betrifft vorrangig die Jahrgangsstufen 3 und 4, in einigen Ländern auch die Jahrgangsstufen 1 und 2. Die Länder begründen die Aufnahme des Fremdsprachenlernens in den Grundschulunterricht im Wesentlichen mit der veränderten Lebenswirklichkeit und den für den Spracherwerb günstigen Lernvoraussetzungen der Kinder dieses Alters. Eine Übersicht über die Situation in den Ländern bietet der Bericht der Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Weiterentwicklung des fremdsprachlichen Unterrichts auseinandergesetzt. Besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit war bisher die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden
Bildungsstandards für die erste Fremdsprache. Dadurch ist es gelungen, anspruchsvolle und umsetzbare Bildungsziele in Form von Kompetenzen zu beschreiben. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Mehrsprachigkeit in einer zusammenwachsenden Welt hat die Kultusministerkonferenz in ihren
"Empfehlungen zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" (Beschluss der KMK vom 08.12.2011) Leitlinien und Handlungsfelder für einen zukunftsorientierten Fremdsprachenunterricht formuliert.
Veröffentlichungen und Beschlüsse zu den einzelnen Fremdsprachen
Altgriechisch
Chinesisch
EPA Chinesisch
Chinesisch an Schulen in Deutschland (Bericht 2008)
Dänisch
Englisch
Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss
Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss
Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
EPA Englisch (abgelöst durch die Bildungsstandards)
Französisch
Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss
Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss
Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
EPA Französisch (abgelöst durch die Bildungsstandards)
Zur Situation des Französischunterrichts (Bericht 2000)
Italienisch
Japanisch
Latein
Niederländisch
Polnisch
Russisch
Spanisch
Tschechisch
Türkisch
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* EPA =
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
Bilingualer Unterricht
Bilingualer Unterricht wird in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Überlegungen zu einem Grundkonzept für den Fremdsprachenunterricht“ vom 07.10.1994 als „Unterricht mit Teilen des Fachunterrichts in der Fremdsprache“ definiert.
In den meisten europäischen Ländern wird dieses Konzept als CLIL („content integrated language learning“ bzw. ÉMILE („Enseignement d’une Matière par l’Intégration d’une Langue Étrangère“) bezeichnet und vorrangig nicht als Fremdsprachenunterricht in erweiterter Form, sondern als integrierter Sachfach- und Fremdsprachenunterricht verstanden.
Informationen zur Entwicklung und aktuellen Situation des bilingualen Unterrichts sowie eine Bibliographie zu dem Themenbereich enthält der Bericht des Schulausschusses vom 10.04.2006
„Konzepte für den bilingualen Unterricht – Erfahrungsbericht und Vorschläge zur Weiterentwicklung“.
