Berufsorientierung - Übergang von der Schule in den Beruf
Bereits in der
„Empfehlung zur Hauptschule“ (Beschluss der KMK vom 03.07.1969) betont die Kultusministerkonferenz die Notwendigkeit zur Vorbereitung der Jugendlichen auf die Erwachsenenwelt, besonders auch auf das Arbeitsleben. So soll besonders in den Klassen 7-9 (10) „die Arbeitslehre als Fach einen wesentlichen Teil dieser Aufgabe leisten. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrern der Hauptschule und Lehrern der berufsbildenden Schulen wünschenswert“.
Dieser Ansatz wird in der
"Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge in der Sekundarstufe I" (Beschluss der KMK vom 03.12.1993 in der jeweils gültigen Fassung) fortgeführt. Dort ist die "Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt" als verpflichtender Bestandteil für alle Bildungsgänge festgeschrieben (Ziff. 4.2.2). Der Unterricht erfolgt entweder in einem eigenen Unterrichtsfach (Arbeitslehre) oder als Gegenstand anderer Fächer. Betriebspraktika, insbesondere für Schülerinnen und Schüler der beiden letzten Jahrgangsstufen der Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule, sollen exemplarisch Einsichten in die Arbeitswelt vermitteln und zur Orientierung des Schülers bei der Berufswahlentscheidung beitragen. Auch der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe schließt laut
"Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils gültigen Fassung) "eine angemessene Information über (...) Berufsfelder sowie Strukturen und Anforderungen des (...) der Berufs- und Arbeitswelt ein" (Ziff. 2.3).
Die Kultusministerkonferenz hat 1997 den Bericht
"Stärkung der Ausbildungsfähigkeit als Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation" beschlossen. In ihrer dreibändigen "Dokumentation zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen - Sekundarbereich I und II" von 1997 hat die Kultusministerkonferenz die vielfältigen Aktivitäten der Länder in diesem Bereich veröffentlicht.
Die Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung von 2004 hat zum Ziel, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Erwerbsleben zu ermöglichen. Dazu wird die Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf ausgebaut. Auch die beruflichen Schulen sollen stärker in die Zusammenarbeit einbezogen werden.
Bitte besuchen Sie zu diesem Themenfeld auch die
folgende Seite.
Dokumentation zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen - Sekundarbereich I und II (Beschluss der KMK vom 07.03.1997)
Band 1: Allgemeiner Teil
Band 2: Schulen des Sekundarbereichs I und Sonderschulen (2. Aufl.)
Band 3: Gymnasien und gymnasiale Oberstufe
