9.2.2012 - 10:27
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Menschenrechtserziehung in der Schule

Die Kultusministerkonferenz hat bereits 1980 mit ihrer "Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule" (aktuelle Fassung von 2000) die Bedeutsamkeit der Thematik für die schulische Bildung unterstrichen.

Alle Länder in der Bundesrepublik Deutschland sehen die Erziehung zur Achtung der Menschenwürde als substanzielle Aufgabe und wesentliches Ziel der Schulen an. Die Thematik ist fest in den Lehrplänen der einschlägigen Fächer aller Schularten und Schulstufen verankert und ist zudem Gegenstand zahlreicher außerunterrichtlicher Projekte und Initiativen.

In den Lehrplänen der Länder ist festgelegt, in welchen Fächern mit wie vielen Jahreswochenstunden ein besonderer Schwerpunkt auf diese Thematik gelegt werden kann und soll. Dabei kommt insbesondere solchen Unterrichtsfächern wie Religion, Ethik, Philosophie, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde bis hin zu Wirtschaft/Politik, Erdkunde und Deutsch eine wichtige Bedeutung zu. Eine Übersicht über die Verankerung der Menschenrechtsbildung in den Schulgesetzen und Lehrplänen der Länder finden sie undefinedhier.

Ziel der Menschenrechtserziehung in der Schule ist die Herausbildung von Achtung, Toleranz und Respekt vor anderen Kulturen sowie eine grundlegende Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Auf dieser Grundlage ermöglichen die Schulen die freie Entfaltung der Persönlichkeit jedes einzelnen und versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Chancenungleichheiten entgegenzuwirken sowie Benachteiligungen auszugleichen.

Anlässlich des 60. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10.12.2008 hat die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) erneut auf die Bedeutung hingewiesen, die die Menschenrechtserziehung an deutschen Schulen hat (Pressemitteilung hier).