Austauschverfahren
Für die bereits im Dienst eines Landes stehenden Lehrkräfte, die aufgrund persönlicher Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz das sog. „Lehreraustauschverfahren“ eingerichtet. Die Grundlagen hierfür sind in dem Beschluss „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001) vereinbart. Die „Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK 'Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern‘ vom 10.05.2001“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002) legt die Umsetzung fest.
