8.2.2012 - 15:59
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Standards und inhaltliche Anforderungen für die Lehrerbildung

Die Kultusministerkonferenz hat in den „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) die Kompetenzen beschrieben, die in den Ausbildungen für die Lehrämter erworben werden müssen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission („Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland“, 2000) und des von der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit den Lehrerorganisationen in der sog. undefined„Bremer Erklärung“ (2000) definierten Lehrerleitbildes werden in den „Standards“ die Kompetenzen für die Bereiche Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren formuliert. Die „Standards“ sind seit dem Ausbildungsjahr 2005/2006 in der Lehrerbildung in den Ländern implementiert.

Ergänzend hierzu hat die Kultusministerkonferenz 2008 die „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 in der jeweils gültigen Fassung) verabschiedet. Sie bilden eine weitere Grundlage zur Sicherung der Qualität der Ausbildung wie auch der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter. Die mittlerweile 20 darin enthaltenen Fachprofile umfassen die Beschreibung der im Studium zu erreichenden Kompetenzen sowie die dazu notwendigen einzelnen inhaltlichen Schwerpunkte. Sie sind auf die Fächer der allgemeinbildenden Lehrämter bezogen; der Fächerkatalog ist auf diejenigen Fächer beschränkt, die in den Prüfungsordnungen (nahezu) aller Länder vorkommen. Sie wurden in Zusammenarbeit mit Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern sowie Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern unter Beteiligung von Fachgesellschaften, Kirchen und Lehrerorganisationen entwickelt.

Fort- und Weiterbildung

Zu den Einrichtungen der Lehrerfort- und -weiterbildung in den einzelnen Ländern hier.