2.9.2010 - 17:10
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Bildung / Schule |  Allgemeine Bildung |  Schulferien

Grundlagen für die Festlegung der Ferientermine

Die Grundlage für die Festlegung der Ferienregelungen in den einzelnen Ländern wird in § 3 des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 - "Hamburger Abkommen") - definiert. Darin heißt es:

  1. Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt.
  2. Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt 75 Werktage.
  3. Aus besonderen Gründen von der Unterrichtsverwaltung für schulfrei erklärte Tage, die außerhalb der Ferien liegen, werden nicht mitgerechnet.
  4. Die Sommerferien sollen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen. Sie werden regional gestaffelt. Über die Festsetzung der Sommerferientermine in den einzelnen Ländern trifft die Ständige Konferenz der Kultusminister für jedes Jahr eine Vereinbarung.
  5. Weitere zusammenhängende Ferienabschnitte liegen zur Oster- und Weihnachtszeit. Die Unterrichtsverwaltung kann einen kürzeren Ferienabschnitt zu Pfingsten und im Herbst festsetzen sowie einzelne bewegliche Ferientage zur Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse zulassen.

Entsprechend den Vereinbarungen im „Hamburger Abkommen" erfolgt die Festsetzung der Sommerferientermine als Beschluss der Kultusministerkonferenz.

Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung der Länder jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antritt bzw. beendet und um entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die Länder vereinbart, dass mindestens 6 Wochen Sommerferien festgesetzt werden. Damit ist zugleich eine Vertretungsregelung in Unternehmen, Firmen und Behörden u. ä. möglich, die den Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern wenigstens 3 Wochen Urlaub zugestehen. Um dies zu erreichen, wurden die Länder zu Gruppen zusammengefasst, die u. a. im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung auf den Gesamtferienzeitraum gebildet wurden:


       I     Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
       II    Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
       III   Nordrhein-Westfalen
       IV   Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
       V    Baden Württemberg, Bayern.


Die Länder vereinbarten ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine, um einen Ausgleich zwischen günstigeren und weniger günstigen Sommerferienterminen zu schaffen. Dabei liegen die Ferien der Ländergruppe V konstant auf dem letzten Termin.

Alle weiteren Ferienabschnitte werden von den Ländern selbst festgelegt. Die Länder treffen ihre Regelungen im Rahmen von Verordnungen und Erlassen. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz stellt alle Ferientermine zusammen und veröffentlicht sie auf dieser Internetseite.

 

 

Ferienkalender und Feiertagsübersicht finden Sie hier.