16.5.2012 - 23:00
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Nachholen der Abiturprüfung

Abendgymnasium und Kolleg

Abendgymnasien ermöglichen berufstätigen Erwachsenen in einem Zeitraum von in der Regel drei Jahren den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der Hochschulreife. Bewerber für Kurse müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können, den Mittleren Schulabschluss erworben haben und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht haben. Die Studierenden am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre berufstätig sein, die Kollegiaten sollen keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Weitere Einzelheiten zu den Aufnahmebedingungen, zur Belegverpflichtung und Gestaltung der Abiturprüfung siehe nebenstehende Vereinbarungen.

 

Nichtschülerprüfung

Zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann zugelassen werden, wer in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe einer öffentlichen oder nach Landesrecht ihr gleichgestellten privaten Schule oder eines Abendgymnasiums oder Kollegs gewesen ist und nachweisen kann, dass sie oder er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.

Es gibt zahlreiche private Anbieter, insbesondere Fernlehrinstitute, die auf eine solche Nichtschülerprüfung vorbereiten. Diese müssen zum Schutz der Teilnehmer seit dem 01. Januar 1977 staatlich zugelassen sein. Über die Zulassung eines Fernlehrgangs entscheidet die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ZFU). Die Internetseite der ZFU ermöglicht auch die Suche nach einem geeigneten zugelassenen Fernlehrgang.