16.5.2012 - 23:00
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Abiturprüfung an Waldorfschulen

Aufbau, Lehrplan und Versetzungsregelungen der Waldorfschulen erfordern besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abiturprüfung an Waldorfschulen (vgl. nebenstehende Vereinbarung). Diese Bestimmungen berücksichtigen die sich aus der Pädagogik der Waldorfschulen ergebenden Besonderheiten und die Notwendigkeit, die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern gleichwertig und vergleichbar zu halten. Grundlage der Durchführung der Abiturprüfung an Waldorfschulen ist daher die

undefined„Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II” (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit der undefined„Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II” (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 in der Fassung vom 24.10.2008).

Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen können frühestens nach dem Besuch von 13 aufsteigenden Jahrgangsstufen am Ende der 13. Jahrgangsstufe zur Abiturprüfung zugelassen werden.