20.5.2013 - 9:08
Schriftgrad:
Bildung / Schule |  Allgemeine Bildung |  Sonderpädagogische Förderung

Schwerpunkte und Zielsetzung

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zeichnete sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten durch eine Vielfalt der Organisationsformen und Vorgehensweisen aus. Die Pluralität der Förderorte, Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder, erziehungswissenschaftliche Denkanstöße und schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland machen deutlich, dass die personenbezogene, individualisierende Sichtweise sonderpädagogischer Förderung und integrativer Bildung Vorrang vor institutionsbezogener Förderung hat.

Entscheidende Impulse für die Entwicklungen besonders der letzten Jahre lieferten die undefined„Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland” aus dem Jahr 1994. In den Ländern wurden Entwicklungen in Gang gesetzt, die den Abbau von Barrieren und die gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen an Bildung als Ziel haben. Um diese Entwicklungen aufzugreifen und sie systematisch weiterzuentwickeln, hat die Kultusministerkonferenz im Frühjahr 2008 beschlossen, die Empfehlungen fortzuschreiben. Dabei sollen auch die Zielsetzungen und Entwicklungen in den Ländern im Zuge der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) berücksichtigt werden, das seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich ist. Das Übereinkommen hat mit seinem Inkrafttreten für Deutschland in vielen gesellschaftlichen Bereichen und politischen Handlungsfeldern Wirksamkeit entfaltet. Für den Bildungsbereich sind die wesentlichen Herausforderungen in Artikel 24 der Konvention benannt.

Um die Expertise kompetenter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus diesem Bereich bei der weiteren Arbeit zu berücksichtigen, fand am 21. und 22. Juni 2010 in Bremen eine FAchtagung der Kultusministerkonferenz statt, die die pädagogischen und rechtlichen Aspekte der Umsetzung der VN-BRK in den Mittelpunkt gestellt hat.

In der Folge hat die Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 18. November 2010 das
undefinedPositionspapier „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung” verabschiedet.

Unter der Berücksichtigung dieses Positionspapiers haben die Länder mit der grundlegenden Empfehlung undefined"Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" vom 20. Oktober 2011 eine wesentliche Grundlage zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung geschaffen. Sie stellt die Rahmenbedingungen einer zunehmend inklusiven pädagogischen Praxis in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen dar. Ausgehend von einem veränderten Verständnis von Behinderung und den Prinzipien der Teilhabe und Barrierefreiheit wird die Zuständigkeit der allgemeinen Schule für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen betont. Die Länder stehen damit vor gestalterischen und pädagogischen Entwicklungsaufgaben, die die Schullandschaft entscheidend prägen werden.

Einen internationalen/europäischen Blick auf die Thematik warf die Fachtagung des Pädagogischen Austauschdienstes Opens external link in new window"Wege zum inklusiven Lernen - Impulse aus Europa", die am 14./15. Mai 2012 in Berlin stattfand.