Schwerpunkte und Zielsetzung
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zeichnet sich in Deutschland durch eine Vielfalt der Organisationsformen und Vorgehensweisen aus. Die Pluralität der Förderorte, Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder, erziehungswissenschaftliche Denkanstöße und schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland machen deutlich, dass die personenbezogene, individualisierende Sichtweise sonderpädagogischer Förderung und integrativer Bildung Vorrang vor institutionsbezogener Förderung hat.
Entscheidende Impulse für die Entwicklungen der letzten Jahre lieferten die "Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland" aus dem Jahr 1994. Dadurch wurden in den Ländern Entwicklungen in Gang gesetzt, die den Abbau von Barrieren und die gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen als Ziel haben. Um diese Entwicklungen aufzugreifen und sie systematisch weiterzuentwickeln, hat die Kultusministerkonferenz im Frühjahr 2008 beschlossen, die Empfehlungen fortzuschreiben. Sie setzt damit ein Signal für den Stellenwert der Bildung für Menschen mit Behinderungen, für ihr Bestreben, schulische und berufliche Eingliederung, gesellschaftliche Teilhabe und selbstständige Lebensgestaltung zu gewährleisten.
Empfehlungen zu den einzelnen Förderschwerpunkten
Von 1996 bis 2000 hat die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zu den folgenden einzelnen Förderschwerpunkten verabschiedet:
