Schwerpunkte und Zielsetzung
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zeichnet sich in Deutschland durch eine Vielfalt der Organisationsformen und Vorgehensweisen aus. Die Pluralität der Förderorte, Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder, erziehungswissenschaftliche Denkanstöße und schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland machen deutlich, dass die personenbezogene, individualisierende Sichtweise sonderpädagogischer Förderung und integrativer Bildung Vorrang vor institutionsbezogener Förderung hat.
Entscheidende Impulse für die Entwicklungen der letzten Jahre lieferten die
„Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland” aus dem Jahr 1994. Dadurch wurden in den Ländern Entwicklungen in Gang gesetzt, die den Abbau von Barrieren und die gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen als Ziel haben. Um diese Entwicklungen aufzugreifen und sie systematisch weiterzuentwickeln, hat die Kultusministerkonferenz im Frühjahr 2008 beschlossen, die Empfehlungen fortzuschreiben. Sie setzt damit ein Signal für den Stellenwert der Bildung für Menschen mit Behinderungen, für ihr Bestreben, schulische und berufliche Eingliederung, gesellschaftliche Teilhabe und selbstständige Lebensgestaltung zu gewährleisten.
Dabei sollen auch die Zielsetzungen und Entwicklungen in den Ländern im Zuge der Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) berücksichtigt werden, das seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich ist.
Das Übereinkommen hat mit seinem Inkrafttreten für Deutschland in vielen gesellschaftlichen Bereichen und politischen Handlungsfeldern Wirksamkeit entfaltet. Für den Bildungsbereich sind die wesentlichen Herausforderungen in Artikel 24 der Konvention benannt. Die Länder stehen vor gestalterischen und pädagogischen Entwicklungsaufgaben, die die Schullandschaft entscheidend prägen werden. Die Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, möglichst hohe Gemeinsamkeiten unter den Ländern in den Grundsätzen der Weiterentwicklung des Verhältnisses von Sonderpädagogik und allgemeiner Pädagogik zu unterstützen. Um die Expertise kompetenter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus diesem Bereich bei der weiteren Arbeit zu berücksichtigen, fand am
21. und 22. Juni 2010 in Bremen eine Fachtagung der Kultusministerkonferenz statt, die die pädagogischen und rechtlichen Aspekte der Umsetzung der VN-BRK in den Mittelpunkt gestellt hat.
In der Folge hat die Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 18. November 2010 das
Positionspapier „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung” verabschiedet.
Empfehlungen zu den einzelnen Förderschwerpunkten
Von 1996 bis 2000 hat die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zu den folgenden einzelnen Förderschwerpunkten verabschiedet:
