Lern- und Lehrmittel
Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schülerin/der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z.B. Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte. Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Ausstattung der Schule gehörenden Unterrichtsmittel (z.B. geographische Karten, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht). Prinzipiell besteht im gesamten Bundesgebiet die Lernmittelfreiheit, ihr Umfang, der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Zuständigkeit für die Finanzierung können jedoch in den Ländern erheblich voneinander abweichen.
Genehmigung von Schulbüchern
Schulbücher bedürfen der Zulassung durch das zuständige Kultusministerium. Der Genehmigung geht in der Regel ein förmliches Begutachtungsverfahren voraus. Sie wird erteilt, wenn die Bücher allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, sie lehrplankonform und didaktisch wie sprachlich geeignet sind. Außerdem dürfen sie einen bestimmen Kostenrahmen nicht überschreiten.
Eine Übersicht des Internetangebotes der Länder über die zugelassenen Lehr- und Lernmittel finden Sie
hier bzw. auf dem
Deutschen Bildungsserver.
Die Entscheidung für die Auswahl und Einführung eines Lehrbuchs trifft zumeist die Lehrerkonferenz oder Fachkonferenz der einzelnen Schule.
Fotokopieren an Schulen
Das Fotokopieren an Schulen ist im Jahr 2008 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), legt fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.
