Kultusminister Konferenz

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Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

 

Deutsches Sprachdiplom – kurz und knapp

Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Das Deutsche Sprachdiplom der KMK kann mit einer Prüfung zum Abschluss eines mehrjährigen schulischen Deutschunterrichts erworben werden.

Das DSD-Programm wird vom Bund und den Ländern gemeinsam verantwortet.

Die Prüfung zum DSD umfasst vier gleichgewichtete Prüfungsteile (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche Kommunikation und Mündliche Kommunikation) und kann auf zwei Stufen abgelegt werden:

Mit einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Erste Stufe (DSD I) oder Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachgewiesen. Ein DSD I bzw. DSD I PRO gilt als Nachweis der notwendigen deutschen Sprachkenntnisse für den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland.

Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Zweite Stufe (DSD II) prüft Deutschkenntnisse auf den Niveaustufen B2/C1 des GeR. Ein DSD II-Diplom gilt als Nachweis der für ein Studium an einer bundesdeutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse. 

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz wird zurzeit in über 70 Staaten von mehr als 80.000 Prüflingen pro Jahr abgelegt.