19.5.2013 - 7:35
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Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

Am 16. März 1972 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, ein "Deutsches Sprachdiplom" zu schaffen. Seit 1974, also seit über 35 Jahren, können Schülerinnen und Schüler an staatlichen oder privaten Schulen im Ausland das Deutsche Sprachdiplom erwerben. Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ist damit die einzige schulische Prüfung für Deutsch als Fremdsprache im Ausland.

 

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – kurz DSD – ist eine schulische Sprachprüfung, die auf allen drei Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) abgelegt werden kann. Die Niveaustufe A bescheinigt Kenntnisse für eine elementare Sprachverwendung, die Niveaustufe B für eine selbstständige Sprachverwendung und die Niveaustufe C für eine kompetente Sprachverwendung. Alle Prüfungen können weltweit eingesetzt werden. Für die Prüfungen auf den Niveaustufen A2/B1 und B2/C1 gelten bestimmte Voraussetzungen, da diese beiden Prüfungen als Nachweis der für den Besuch eines Studienkollegs (B1) bzw. einer Hochschule (B2/C1) erforderlichen Deutschkenntnisse anerkannt sind.

Das Deutsche Sprachdiplom wird zurzeit in 60 Ländern von insgesamt etwa 46.000 Prüflingen pro Jahr abgelegt.

Zentraler Ausschuss

Das Niveau des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz (KMK) wird überwacht und garantiert vom Zentralen Ausschuss. Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom arbeitet zurzeit unter hessischem Vorsitz und besteht aus drei Ländervertretern - dies sind derzeit neben Hessen die Länder Bayern und Hamburg - und drei Vertretern des Bundes (eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Auswärtigen Amtes sowie der Leiter des Prüfungsreferates und ein Regionalbeauftragter aus derOpens external link in new window Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA - im Bundesverwaltungsamt in Köln). Für Organisation, Protokoll und Umsetzung zeichnet das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Bund und Länder arbeiten in allen das Deutsche Sprachdiplom betreffenden Angelegenheiten eng zusammen. Der Zentrale Ausschuss untersteht dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland und ist diesem gegenüber berichtspflichtig.

Anerkannter Sprachnachweis zur Zertifizierung von Deutschkenntnissen

In seiner Funktion als anerkannter Nachweis der für ein Studienkolleg bzw. für ein Hochschulstudium erforderlichen Deutschkenntnisse und als pädagogisches Instrument zum Aufbau eines modernen Unterrichts in Deutsch als Fremdsprache – orientiert an dem Kompetenzgedanken des GeR - ist das Sprachdiplom ein wirkungsvolles und zentrales Instrument zur Förderung der deutschen Sprache in der Welt. Das Deutsche Sprachdiplom ist somit nicht nur ein anerkanntes hochwertiges Zertifikat, sondern gleichzeitig ein Instrument, das dem Deutschunterricht ein strukturierendes und Leistungsstandards setzendes Ziel gibt. Das Deutsche Sprachdiplom hat eine besondere Stellung unter den deutschen Sprachprüfungen durch seine Einbindung in schulischen Unterricht.

Schulischer Unterricht als besonders Merkmal

Neben der Vermittlung und Förderung der deutschen Sprache sind der Landeskunde- und der Literaturunterricht weitere Unterrichtsschwerpunkte. Die Verknüpfung von Sprachunterricht mit Landeskunde und Literatur ermöglicht in besonderer Weise die Auseinandersetzung mit Wertevorstellungen der Kultur des jeweiligen Partnerlandes und den möglichen Divergenzen und Konflikten, die zwischen ihnen bestehen können. Sprach-, Landeskunde- und Literaturunterricht dienen dem Erwerb einer interkulturellen Handlungs- und Kommunikationskompetenz und ermöglichen den Lernenden einen Vergleich der eigenen politischen und kulturellen Lebenswirklichkeit mit der Lebenswirklichkeit in Deutschland. Durch das Vergleichen und Thematisieren von Unterschieden und ihren Gründen sowie durch die Bereitschaft, die Perspektive des Partners einzunehmen und zu respektieren, wird die Erkenntnis gefördert, dass Begegnung und Auseinandersetzung mit fremden Lebenswirklichkeiten und fremden Kulturen dazu befähigt, die Lebenssituation im eigenen Land bewusster und differenzierter zu sehen und die eigene politische, soziale und kulturelle Handlungsfähigkeit zu erweitern, zu evaluieren oder den Gegebenheiten anzupassen.

Qualitätsstandards und Testmethodik

Die weltweit wachsende Akzeptanz und Anerkennung des Deutschen Sprachdiploms als Nachweis qualifizierter Deutschkenntnisse für Studium und Beruf, seine normgebende Funktion für die Gleichstellung anderer Sprachnachweise und seine profilbildende Rolle für einen leistungsfähigen Unterricht in Deutsch als Fremdsprache und in Deutsch im fremdsprachigen Sachfachunterricht verpflichten zur Sicherung adäquater Prüfungsstandards und Prüfungsverfahren. Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom betrachtet es als ständige Aufgabe, dies mit den Zielen eines modernen, kommunikations- und kompetenzorientierten Deutschunterrichts in Übereinstimmung zu bringen. Das Deutsche Sprachdiplom der KMK ist in besonderer Weise verpflichtet, internationalen Qualitätsstandards im curricularen, prüfungsdidaktischen, testtheoretischen und organisatorisch-administrativen Bereich zu genügen.

Wie ist die Prüfung gestaltet?

Das Sprachdiplom enthält vier gleich gewichtete Prüfungsteile, und zwar Hör- und Leseverstehen mit abgestuften Subtests, die vom globalen über das selektive zum detaillierten Verstehen gehen sowie die schriftliche und die mündliche Kommunikation, deren Aufgaben an zeitgemäße Lernformen und Fertigkeiten angepasst werden. Die Aufgabe zur mündlichen Kommunikation enthält eine verpflichtende Projektarbeit und eine Präsentation. Teilergebnisse und Punktzahlen werden ausgewiesen. Jeder einzelne Prüfungsteil muss bestanden sein; eine Ausgleichsregelung gibt es nicht.


 

 

Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis von Sprachkenntnissen

(Beschluss der KMK vom 02.06.1995 i.d.F. vom 12.12.2007)