16.5.2012 - 23:01
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Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen für das DSD regeln die Durchführung der Sprachdiplomprüfung an den dafür zugelassenen Schulen.

Mit den Richtlinien zur Externenregelung, zum erweiterten Bewertungsverfahren und zur Wiederholung hat der Zentrale Ausschuss verbindliche Handreichungen für diese Aspekte der Prüfung erlassen.

 

 

Zeitpläne

Anhand der neben stehenden Zeitplänen für die vier Prüfungstermine im Jahr kann die Durchführung organisiert werden.

 

 

 

Formblätter für die Durchführung

Für die Anmeldung, Bewertung und Protokollierung der Sprachdiplomprüfungen sind Formblättter zu verwenden. Diese Formblätter sind auch auf ISASOnline eingestellt. Über ISASOnline werden die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung angemeldet.

 

 

 

 

 

 

 

Genehmigung zur Durchführung des DSD

Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom kann auf Antrag eines Fachberaters der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen die Genehmigung zur Durchführung der Prüfungen zum Deutschen Sprcahdiplom an einer Schule im Ausland aussprechen.

Die Antragstellung ist nur über die Fachberater möglich. Ausnahmen bilden die Deutschen Schulen im Ausland, die eine Durchführung der Prüfungen über ihren Schulleiter beantragen können.

Für die Anträge sind die neben stehenden Formulare zu verwenden. Es sei darauf hingewiesen, dass nur vollständige, mit allen notwendigen Stellungnahmen und Anlagen eingereichte Anträge im Zentralen Ausschuss behandelt werden.