Berufliche Bildung im Überblick
Der Strukturwandel im Beschäftigungssystem und die damit einhergehenden Veränderungen der Anforderungen am Arbeitsplatz zeigen gerade in den letzten Jahren die Bedeutung und den Wert einer umfassenden beruflichen Bildung. Vor dem Hintergrund länderrechtlicher Zuständigkeiten für das berufliche Schulwesen sieht die Kultusministerkonferenz ihre Aufgabe darin, durch Rahmenvereinbarungen zu einer Übereinstimmung der Gestaltung beruflicher Bildung in den Ländern beizutragen. Auf diese Weise wird einerseits die Transparenz der Abschlüsse für den Arbeitsmarkt erhöht, andererseits Mobilität und Flexibilität der sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung befindlichen Jugendlichen und Erwachsenen gefördert.
Zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben im dualen System der Berufsausbildung hat die Kultusministerkonferenz bereits 1972 mit der für die betriebliche Berufsausbildung zuständigen Bundesregierung das im
Gemeinsamen Ergebnisprotokoll betreffend das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung vom 30.05.1972
festgelegte Verfahren zur Abstimmung der Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung und die entsprechenden Rahmenlehrpläne für die Berufsschule vereinbart.
Auf der Grundlage dieser Absprache wurde inzwischen die Mehrzahl der Ausbildungsberufe neu geregelt (bis 2003: über 300, von denen etwa 98 % der Ausbildungsverhältnisse erfasst werden) bzw. neue Ausbildungsberufe geschaffen (1996 bis 2003 über 50). Das Gemeinsame Ergebnisprotokoll hat sich darüber hinaus als Abstimmungsinstrument zwischen Bund und Ländern in Grundsatzfragen der beruflichen Bildung bewährt. Es hat außerdem dazu geführt, dass alle an der beruflichen Bildung Beteiligten, neben Bund und Ländern insbesondere die Sozialpartner und die Berufsschullehrer/Berufsschullehrerinnen, besser zusammenarbeiten.
Daneben hat die Kultusministerkonferenz in zahlreichen weiteren
Vereinbarungen eine Gesamtordnung des beruflichen Schulwesens geschaffen. Hervorzuheben sind hier vor allem folgende Beschlüsse in der jeweils geltenden Fassung:
Rahmenvereinbarung über die Berufsschule einschließlich der
Vereinbarung über den Abschluss der Berufsschule
Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschule
Rahmenvereinbarung über Fachschulen
Rahmenvereinbarung über Fachoberschule
Hinzu kommen die Vereinbarungen über die Ausbildung der Lehrer (Lehramt mit Schwerpunkt in der Sekundarstufe II, Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens) und der Lehrer für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen.
Die Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung ist seit 1996 ein Schwerpunkt der Arbeit der Kultusministerkonferenz. Das Ziel dabei ist, in Kooperation mit allen Partnern in der dualen Ausbildung die Leistungsfähigkeit des Systems zu steigern und die Betriebe zu ermutigen, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Initiative der Kultusministerkonferenz ist im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit aufgenommen und weitergeführt worden. Gemeinsam haben die in den Ländern verantwortlichen Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales, Kultus und Wirtschaft den Diskussionsprozess in der Arbeitsgruppe "Aus- und Weiterbildung" im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit begleitet. In den Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Strukturelle Weiterentwicklung der dualen Berufsbildung" haben die Länder mit der Vereinbarung vom 06.12.2000
gemeinsame Positionen verabschiedet und in die Bündnisgespräche eingebracht.
Die Aufgaben der KMK und ihres Sekretariats in der beruflichen Bildung beinhalten:
- Gegenseitige Information zu Entwicklungen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung in den Ländern;
- Erarbeitung von Rahmenlehrplänen für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und Abstimmung mit den Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe (nach dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972);
- Entwicklung ergänzender Angebote der beruflichen Erstausbildung an Berufsfachschulen, Koordinierung des Angebots sowie bei der Bedarfsfeststellung;
- Entwicklung von Angeboten der beruflichen Weiterbildung in Abstimmung mit den Fachverbänden der Wirtschaft auf der Ebene der Fachschulen;
- Entwicklung von Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und Berechtigungen zum Hochschulzugang über berufliche Bildungsgänge;
- Koordinierung berufsbildungspolitischer Initiativen z.B. zum Thema Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung;
- Sicherung der Ausbildung in Splitterberufen durch Vereinbarung über länderübergreifende Schulstandorte in der Berufsschule;
- Entwicklung von arbeitsmarktfähigen Zusatzangeboten für Leistungsstärkere, Europaqualifikation, Fremdsprachen;
- Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie auch mit den einschlägigen Fachverbänden;
- Vereinbarungen zur Förderung spezieller Personengruppen an beruflichen Schulen (z.B. Behinderte, Lernbeeinträchtigte);
- Vereinbarungen zur Lehrerausbildung und zu länderübergreifender Lehrerfortbildung;
- Mitwirkung im Rahmen der internationalen, europäischen und bilateralen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung.
Die Abstimmung dieser Fragen in der Kultusministerkonferenz erfolgt (auf Fachebene) im
Unterausschuss für Berufliche Bildung als Unterausschuss des Schulausschusses der KMK. Neben der Geschäftsführung für diesen Ausschuss ist das Sekretariat außerdem Geschäftsstelle der Kultusministerkonferenz für die Abstimmung im dualen System nach dem "Gemeinsamen Ergebnisprotokoll" von 1972 mit den Gremien Bund-Länder-Koordinierungsausschuss "Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne" und "Kontaktgespräch zur beruflichen Bildung".
