Kultusminister Konferenz

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Vollzeitschulische Ausbildung an Berufsfachschulen

Die Angebote der Berufsfachschulen sind auf eine berufliche Grundqualifizierung zur Weiterführung einer Berufsausbildung bzw. die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausgerichtet. Je nach gewünschtem Ausbildungsziel ist dazu der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis der Realschule bzw. ein Mittlerer Schulabschluss erforderlich.

Bildungsgänge, die eine berufliche Grundqualifikation oder Teilbereiche einer Berufsausbildung vermitteln, dauern ein bis zwei Jahre.

Ausbildungsabschlüsse, die für eine Berufstätigkeit qualifizieren, können in zwei bis drei Jahren erworben werden. Dazu zählen die bundesrechtlich geregelten Berufe im Gesundheitswesen (wie die Pflegeberufe oder Hebamme, Logopäde, Ergo- und Physiotherapeut) sowie ein breites Angebot von verschiedenen Berufsabschlüssen in den einzelnen Ländern.

 

Eine Übersicht zu den verschiedenen Angeboten schulischer Berufsabschlüsse in den Ländern nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen und der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften technischen Assistenten und zur Staatlich geprüften technischen Assistentin sowie zum Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten und zur Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen zeigt die Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann an Berufsfachschulen die Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife sowie das KMK-Fremdsprachenzertifikat erworben werden.