Sicherheit und Ergonomie
Die nationale Richtlinien- und Normenarbeit der ZNWB richtete sich vor allem auf die Regelungsbereiche Unfallverhütung und Sicherheit, Einrichtungen für Spiel und Sport und barrierefreies Bauen. In den Regelungsbereichen Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Heizung, Lüftung, Elektrische Anlagen, Gas/Wasser/Abwasser, Beleuchtung und Kosten/Flächen/Rauminhalte beobachtete die Zentralstelle die Entwicklung und nahm bei Bedarf Einfluss. Seit 1986 war die Zentralstelle auch für den Sportstättenbau und für Sportgeräte als Normenbeauftragte der Sportministerkonferenz tätig.
Die geltenden Richtlinien und Normen sind in den
"Arbeitshilfen zum Schulbau. Vorschriften, Richtlinien und Normen zu Bau, Betriebstechnik und Sicherheit" bibliografisch mit Fundstellenhinweisen aufgeführt.
Vor dem Hintergrund der sicherheitstechnischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte und der damit verbundenen komplexeren Arbeitsabläufe im Unterricht mussten die begleitenden Vorsorgemaßnahmen zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung weiterentwickelt werden. In den von der Kultusministerkonferenz am 28. März 2003 beschlossenen „RICHTLINIEN ZUR SICHERHEIT IM UNTERRICHT“ (Sicherheitsrichtlinien Unterricht – R i S U ) wurden neben den Naturwissenschaften erstmals auch die Fächer Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft sowie Kunst berücksichtigt. Im Richtlinientext wird auch der – zum Zeitpunkt der Beschlussfassung – aktuelle Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln (wie Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen) referiert. Schwerpunkte der Richtlinien aus dem Jahr 2003 sind u.a. insbesondere Gefahrstoffe und deren Entsorgung, Mikrobiologische und gentechnische Arbeiten sowie Ar-beitsschutz und Einrichtung von Fachräumen. Zielsetzung der Richtlinien ist es, das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen zu schärfen und das natürliche Interesse von Lehrern und Schülern an sicheren Arbeitsbedingungen durch umfassende Informationen und klare rechtliche Rahmenbedingungen zu unterstützen. Im Interesse einer einheitlichen Regelung wurde diese Empfehlung mit dem ehemaligen Bundesverband der Unfallkassen (BUK) abgestimmt. Bei einer Fortschreibung der
„RICHTLINIEN ZUR SICHERHEIT IM UNTERRICHT“ ist diese mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV, in der die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand seit dem 1. Juni 2007 zusammen vertreten sind, abzustimmen. Von der Kultusministerkonferenz benannte Experten sind in den für Sicherheitsfragen im Schulbereich zuständigen Gremien der DGUV vertreten.
Grundlagen für die KMK-Empfehlung „Sicherheitsrichtlinien Unterricht – R i S U“ waren u.a. zwei in enger Kooperation mit der ZNWB erstellte Regelwerke:
In der im Jahr 2001 vom damaligen Bundesverband der Unfallkassen (BUK) herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Schulen“, GUV-V-S1, wurden die Schutzziele für Schüler in baulichen Anlagen festgelegt, in der hierzu korrespondierenden Norm DIN 58125 „Schulbau. Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen“ aus dem Jahr 2002 sind Ausführungsbeispiele zu den Schutzzielen der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V S1 enthalten. In der seinerzeit im Hinblick auf das Sozialgesetzbuch VII erforderlichen Neufassung der Regelwerke wurde mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und den zuständigen Ministerien der Länder eine klare Abgrenzung zwischen Schulen und Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung vereinbart, so dass überhöhte Anforderungen für Schulen vermieden werden konnten. Doppelregelungen mit der Musterschulbaurichtlinie der Konferenz der für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder wurden beseitigt. Der Abschnitt "Sporthallen" blieb im Inhalt unverändert.
