Nach § 9 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) tragen die Länder gemeinsam im Zusammenwirken mit den Hochschulen und der Berufspraxis dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Länder erfolgte bis zum Jahr 2002 durch ein System der Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen über Rahmenprüfungsordnungen. Hierzu hatten die Länder mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Einsetzung einer „Gemeinsamen Kommission für die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen“ vereinbart, deren Aufgabe es war, entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz vorzubereiten.
Die Gemeinsame Kommission hat in Wahrnehmung dieses Auftrages Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen (Musterrahmenordnungen für Diplomstudiengänge/Allgemeine Bestimmungen für Magisterstudiengänge) sowie Fachspezifische Rahmenprüfungsordnungen für Diplomstudiengänge und Fachspezifische Bestimmungen für Magisterstudiengänge erarbeitet, die durch anschließende Beschlussfassung in Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz ihre Legitimation erhielten und durch die jeweiligen örtlichen Hochschulprüfungsordnungen in geltendes Prüfungsrecht umgesetzt wurden.
Die Rahmenprüfungsordnungen enthalten in einem allgemeinen Teil nicht fachspezifische Vorgaben zum Prüfungsrecht und zum Prüfungsverfahren (z..B. Fristen, Zulassungsvoraussetzungen, Arten der Prüfungsleistungen, Benotung, Wiederholung, etc.). In einem fachspezifischen Teil der Rahmenprüfungsordnungen sind studiengangsspezifische, fachlich-inhaltliche Vorgaben zur Regelstudienzeit, zur Gliederung des Studienganges, zur Anzahl der Semesterwochenstunden, zu den Fachprüfungen und ggf. zu praktischen Studienzeiten festgelegt.
Im Zuge der Einführung von Bachelor-und Masterstudiengängen nach § 19 HRG wird das bisherige System der Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen über Rahmenprüfungsordnungen durch ein System der Qualitätssicherung über Akkreditierung abgelöst (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.03.2002). Bestehende Rahmenprüfungsordnungen für Diplom- und Magisterstudiengänge (§ 18 HRG) gelten bis zu einer Entscheidung der Kultusministerkonferenz über die Ablösung der Rahmenprüfungsordnungen durch das Akkreditierungsverfahren fort. Neu einzurichtende Diplom- und Magisterstudiengänge sowie Diplom- und Magisterstudiengänge, die grundlegend umgestaltet werden sollen, in Fachrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder die geltende Rahmenprüfungsordnung überholt ist, sind zu akkreditieren. Bisher wurden die Rahmenprüfungsordnungen für die Diplomstudiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in den Fächern Elektrotechnik, Biologie, Erziehungswissenschaft und Informatik für überholt erklärt.
Die Musterrahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Fachhochschulen sowie eine Musterrahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen und die Allgemeinen Bestimmungen für Magisterprüfungordnungen gelten als Strukturvorgaben, die bei der Akkreditierung von Diplom- und Magisterstudiengängen zu berücksichtigen sind, fort.
Folgende Texte
Rahmenprüfungsordnungen bzw. Fachspezifischen Bestimmungen
stehen zur Zeit entweder als Download-Dateien (*.pdf-Format) oder als Druckschriften
zur Verfügung:
Veröffentlichungen
der
Geschäftsstelle für die Koordinierung der
Ordnung von Studium und Prüfungen
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen Diplomstudiengänge
Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen Universitäten und gleichgestellte Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 04. Juli 2000, KMK am 13. Oktober 2000
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im
Studiengang Erziehungswissenschaft, Beschlussfassung
HRK am 04. Juli 1988, KMK am 26. Januar 1989
(Durch KMK-Beschluss vom 05.02.2004 für Überholt erklärt)
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Geographie, Beschlussfassung HRK am 13. Februar 1990, KMK am 09. November 1990
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Bauingenieurwesen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 31. Oktober 1990, KMK am 23. Mai 1991
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im
Studiengang Raumplanung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung
HRK am 31. Oktober 1990, KMK am 23. Mai 1991
(Durch KMK-Beschluss vom 05.02.2004 für Überholt
erklärt)
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Elektrotechnik an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 01. Juli 1991, KMK am 08. November 1991
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 01. Juli 1991, KMK am 08. November 1991
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Verfahrenstechnik an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 01. Juli 1991, KMK am 08. November 1991
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Sportwissenschaft an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 18. Februar 1992, KMK am 12. Juni 1992
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Physik an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 02. November 1992, KMK am 04. Juni 1993
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Agrarwissenschaften an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 08. November 1993, KMK am 28. Januar 1994
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im
Studiengang Biologie an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung
HRK am 08. November 1993, KMK am 15. April 1994
(Durch KMK-Beschluss vom 05.02.2004 für Überholt erklärt)
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im
Studiengang Informatik an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung
KMK am 17. Februar 1995, HRK am 21. Februar 1995
(Durch KMK-Beschluss vom 05.02.2004 für Überholt erklärt)
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftsinformatik an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 23. Februar 1999, KMK am 19. März 1999
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftspädagogik an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 23. Februar 1999, KMK am 19. März 1999
Rahmenordnung
für die Diplomprüfung im Studiengang Vermessungswesen an Universitäten
und gleichgestellten Hochschulen
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Architektur an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 04. Juli 2000, KMK am 13. Oktober 2000
Rahmenordnung für
die Diplomprüfung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre an Universitäten
und gleichgestellten Hochschulen,
Beschlussfassung HRK am 04. Juli 2000, KMK am 31.
Januar 2001
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Volkswirtschaftslehre an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung HRK am 04. Juli 2000, KMK am 31. Januar 2001
Rahmenordnung für
die Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an Universitäten
und gleichgestellten Hochschulen, Beschlussfassung
HRK am 06. November 2001, KMK am 01. März 2002
Rahmenordnung
für die Diplomprüfung im Reformstudiengang Geowissenschaften mit den
Studienrichtungen Geologie, Geophysik, Mineralogie – Universitäten
und gleichgestellte Hochschulen –
Beschlussfassung HRK am 05.11.2002, KMK am 13.12.2002
Rahmenordnung
für die Diplomprüfung im Studiengang Psychologie – Universitäten
und gleichgestellte Hochschulen,
Beschlussfassung HRK am 05.November.2002,
KMK am 13.12.2002
Rahmenordnung
für die Diplomprüfung im Studiengang Soziologie – Universitäten
und gleichgestellte Hochschulen,
Beschlussfassung HRK am 05.November.2002,
KMK am 13.12.2002
Rahmenordnung
für die Diplomprüfung im Studiengang Politikwissenschaften –
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen,
Beschlussfassung HRK am 05.November.2002,
KMK am 13.12.2002
Rahmenordnung
für die Diplomprüfung im Studiengang Mathematik – Universitäten
und gleichgestellte Hochschulen,
Beschlussfassung KMK am 13.12.2002
Allgemeine Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen (Magistra Artium/Magister Artium), Beschlussfassung HRK am 03. Juli 1995, KMK am 08. November 1996/ 14. März 1997
Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung
mit Soziologie als Haupt- und Nebenfach, Beschlussfassung
HRK am 07. November 1994, KMK am 27. Januar 1995
Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung
mit Sportwissenschaft als Haupt- und Nebenfach, Beschlussfassung
HRK am 21. Februar 1995, KMK am 03. November 1995
Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung
mit Politikwissenschaft als Haupt- und Nebenfach, Beschlussfassung
HRK am 09. Juli 1996, KMK am 06. September 1996
Fachspezifische
Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Psychologie als Nebenfach, Beschlussfassung
HRK am 09. Juli 1996, KMK am 06. September 1996
Fachspezifische Bestimmungen
für die Magisterprüfung mit Geographie als Haupt- und Nebenfach,
Beschlussfassung HRK am 10. November 1997, KMK am
13. Februar 1998
Fachspezifische
Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik als
Haupt- und Nebenfach, Beschlussfassung HRK am
03. Juli 2001, KMK am 11. Oktober 2001
Fachspezifische
Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Germanistik und ihren Teilfächern
als Haupt- und Nebenfach, Beschlussfassung HRK
am 03. Juli 2001, KMK am 11. Oktober 2001
Fachspezifische Bestimmungen
für die Magisterprüfung mit Geschichte als Haupt- und Nebenfach,
Beschlussfassung HRK am 03. Juli 2001, KMK am 11.
Oktober 2001
Fachspezifische
Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Kunstgeschichte als Haupt-
und Nebenfach, Beschlussfassung HRK am 03. Juli
2001, KMK am 11. Oktober 2001
Fachspezifische
Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Romanistik als Haupt- und
Nebenfach, Beschlussfassung HRK am 03. Juli 2001,
KMK am 11. Oktober 2001
Fachspezifische Bestimmungen
für die Magisterprüfung mit Erziehungswissenschaft als Haupt- und
Nebenfach, Beschlussfassung HRK am 06. November 2001, KMK am 14. Dezember
2001
Fachhochschulen Diplomstudiengänge
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Betriebswirtschaft an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 17. Februar 1998, KMK am 18. September 1998
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Chemieingenieurwesen an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 17. Februar 1998, KMK am 18. September 1998
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Bauingenieurwesen an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 23. Februar 1999, KMK am 19. März 1999
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Elektrotechnik an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 23. Februar 1999, KMK am 19. März 1999
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 23. Februar 1999, KMK am 19. März 1999
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Verfahrenstechnik an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 23. Februar 1999, KMK am 19. März 1999
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Vermessungswesen an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 08. November 1999, KMK am 17. März 2000
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Heilpädagogik an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 08. November 1999, KMK am 17. März 2000
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Soziale Arbeit an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 03. Juli 2001, KMK am 11. Oktober 2001
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftsinformatik an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 06. November 2001, KMK am 14. Dezember 2001
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Technische Informatik/Ingenieurinformatik an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 06. November 2001, KMK am 14. Dezember 2001
Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am 06. November 2001, KMK am 14. Dezember 2001
Rahmenordnung
für die Diplomprüfung im Studiengang Informatik – Fachhochschulen
–
(Beschluss HRK am 05.11.2002, KMK am 13.12.2002)