23.5.2012 - 13:35
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Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit

Die kulturelle Zusammenarbeit mit Frankreich nimmt eine Sonderstellung ein, da sie auf dem umfassenderen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22.1.1963 beruht, in dessen Rahmen eigene Kooperationsmechanismen entwickelt wurden.

Für die Vertretung und Ausführung des Kooperationsprogramms auf kulturellem Gebiet wurde 1963 in einer Bund-Länder-Vereinbarung die Bestellung eines "Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit" vereinbart. Diese Funktion wird mit einer Amtszeit von 4 Jahren stets von einem Ministerpräsidenten ausgeübt, der auf Vorschlag der Länder von der Bundesregierung bestellt wird.

Derzeitige Amtsinhaberin ist bis Ende 2014 die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer. Für ihre Tätigkeit steht der Bevollmächtigten ein Büro im Auswärtigen Amt (Büro I) als auch ein für die Länder zuständiges Büro (Büro II) zur Verfügung, das i. d. R. vom jeweiligen Land des Bevollmächtigten geleitet wird.

Die fachliche Beratung konkreter Kooperationsmaßnahmen leisten die ständigen deutsch-französischen Expertenkommissionen für das allgemeinbildende Schulwesen, für Wissenschaft und Hochschulen sowie für die berufliche Bildung, denen auf deutscher Seite neben Bundesvertretern auch Vertreter der Länder sowie ein Vertreter des Sekretariates der KMK angehören.

 Besondere Bedeutung kommt der Forderung des Erlernens der Partnersprache zu.  Insbesondere mit dem 40. Jahrestag des Deutsch-Französischen Tages von 1963 haben sowohl in Deutschland als auch in Frankreich die Bemühungen um die Partnersprache eine neue Dimension erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates eine umfassende Strategie zur Förderung der Partnersprache in beiden Ländern vereinbart. Hierzu zählen eine Vielzahl von Maßnahmen, wie beispielsweise die regelmäßigen Treffen zwischen hochrangigen deutschen und französischen Schulaufsichtsbeamten - dem  sogenannten "Recteurtreffen".

 Auch der Deutsch-Französische Tag, in dessen Rahmen im zeitlichen Zusammenhang des 22. Januars jedes Jahr - unter einem besonderen Motto - beider Länder für die Partnersprachen geworben und über Austausch-Studien und Arbeitsmöglichkeiten im Partnerland informiert wird, ist zu einer "Institution" in Frankreich und Deutschland geworden.

Schließlich ist mit dem Deutsch-Französischen Geschichtsbuch - ein reguläres Lehrbuch der europäischen Geschichte, das die 16 deutschen Lehrpläne sowie den französischen Lehrplan abdeckt - , das in Schulen beider Länder im Unterricht eingesetzt wird, ein Projekt von hohem symbolischen Wert und praktischem Nutzen verwirklicht worden.

  Einen weiteren Schwerpunkt stellt das "deutsch-französische Forum" Unternehmen/Hochschulen/Studierende für Beschäftigung und Zusammenarbeit" dar. Dieses Forum ist als eine regelmäßige Zusammenkunft von Unternehmen, Hochschulen und Hochschulabgängern konzipiert, um Absolventen mit bilingualer Kompetenz in beiden Ländern den Einstieg in das Erwerbsleben zu erleichtern. Es hat mehreren tausend Studierenden und Absolventen mit Studienerfahrung im Nachbarland Gelegenheit gegeben, mit potenziellen Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen. So wurde die Möglichkeit geschaffen, sich gezielt über deutsch-französische Arbeits-, Studien- und Fördermöglichkeiten zu informieren. Das Forum stellt einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung und Profilbildung der Hochschulen sowie zum Ausbau der Beziehungen zur Wirtschaft in beiden Ländern dar. In der deutsch-französischen Hochschulzusammenarbeit sind wesentliche Voraussetzungen geschaffen worden, um die Arbeitsaufnahme der im Rahmen des Weimarer Gipfels 1997 gegründeten deutsch-französischen Hochschule zum Wintersemester 1999/2000 sicherzustellen. So wurde Einigung über den Verwaltungssitz in Saarbrücken erzielt, der Gründungspräsident ernannt und der Hochschulrat konstituiert.