Kulturabkommen
Im Rahmen der
auswärtigen Kulturpolitik wirken die Länder durch die Kultusministerkonferenz an den z. Zt. über 100 Kulturabkommen mit. Gemäß "Lindauer Absprache" bedürfen völkerrechtliche Verträge, die auf Gebieten der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder eine Verpflichtung des Bundes oder der Länder begründen sollen, der Zustimmung der Länder. Dies gilt auch für Kulturabkommen. Die Länder sollen an den Vorbereitungen für den Abschluss dieser Abkommen möglichst frühzeitig, in jedem Fall aber rechtzeitig vor der endgültigen Festlegung des Vertragstextes beteiligt werden. Der Vertrag kann erst in Kraft treten, d. h. völkerrechtlich verbindlich werden, wenn die Zustimmungserklärungen aller 16 Länder beim federführenden Bundesministerium im Falle von Kulturabkommen dem
Auswärtigen Amt eingegangen sind.
Die Beteiligung der Länder erfolgt über die Ständige Vertragskommission der Länder (StVK), die über eine Geschäftsstelle in Berlin verfügt. Während der Aushandlung internationaler Verträge steht sie dem Auswärtigen Amt oder den sonst zuständigen Fachressorts des Bundes als Gesprächspartner zur Verfügung. Mitglieder der StVK sind die Bevollmächtigten der Länder beim Bund, die sich in den Sitzungen i. d. R. durch Mitarbeiter der Landesvertretungen vertreten lassen.
Die Planungen für die praktische Umsetzung der Abkommen und die Bilanzierung erfolgen in Gemischten Kulturkommissionen, in denen auf deutscher Seite die von der KMK benannten Ländervertreter die stellvertretende Delegationsleitung innehaben.
Sonstiger Kulturaustausch
Mit einer Reihe auswärtiger Staaten beruht die bilaterale kulturelle Zusammenarbeit nicht auf Regierungsabkommen, sondern auf dem Austausch entsprechender Verbalnoten bzw. auf einem Briefwechsel (z. B. mit Israel, Österreich, den USA). In der praktischen Durchführung und in der Dichte der Kulturbeziehungen unterscheidet sich diese Zusammenarbeit kaum von der durch Kulturabkommen geregelten Kooperation.
Die Behandlung des Holocaust im Unterricht und die Darstellung eines zeitgemäßen Bildesvom heutigen Israel sind regelmäßig Themen der deutsch-israelischen und der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit mit Yad Vashem zum Einsatz von Multimedia im Unterricht wurde fortgesetzt, eine Arbeitsgruppe hat sich mit der Überarbeitung der CD-ROM "Return to life" für den Einsatz im Unterricht in Deutschland befasst.
Auch die bildungs- und kulturpolitische Zusammenarbeit mit Polen kommt angesichts des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 besonderer Bedeutung zu. Die Länder tragen - je nach Bedarf - für die Förderung der polnischen Sprache in ihrem Schulwesen Sorge.
