11.9.2010 - 1:30
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Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess ist ein zwischenstaatlichen Reformprozess, der mit der Unterzeichnung der sog. Bologna-Erklärung von Hochschulministern aus 29 europäischen Ländern am 19.06.1999 begann. Inzwischen sind 46 Staaten beteiligt. Der Bologna-Prozess zielt auf die Einrichtung eines gemeinsamen Hochschulraums (European Higher Education Area / EHEA) bis zum Jahr 2010, in dem Studierenden, Absolventen und Hochschullehrer uneingeschränkt Mobilität  und Zugang zu qualitativ hochstehender Hochschulbildung gewährt wird. Eckpunkte des europäischen Hochschulraums sind die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, Transparenz (vergleichbare Abschlüsse in den drei Stufen Bachelor, Master und Doktorat) und europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang spielen die Lissabon-Konvention (Übereinkommen von UNESCO und Europarat über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region) sowie europaweite Transparenzinstrumente wie das Europäische Kreditpunktesystem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System), die Zeugniserläuterung (Diploma Supplement) ebenso eine wichtige Rolle wie der einheitliche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse und die Europäischen Standards und Leitlinien zur Qualitätssicherung.

Der Bologna-Prozess ist ein Prozess politischer Willensbildung im Zuge der Selbstverpflichtung der beteiligten Hochschulminister, an dem die Kultusministerkonferenz aktiv mitwirkt. Die wesentlichen Impulse gehen von zweijährlichen Ministerkonferenzen aus (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007, Leuven 2009). Die Konferenzen werden von der sog. Bologna-Follow-up Group (BFuG) vorbereitet, die von einem Sekretariat unterstützt wird.

Über aktuelle Entwicklungen bei der Schaffung des Europäischen Hochschulraums informiert die Website www.dfes.gov.uk/bologna.

Bologna-Folgeprozess

Am 17./18. Mai 2007 haben in London die für Hochschulen zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister das Kommuniqué „Auf dem Weg zum Europäischen Hochschulraum: Antworten auf die Herausforderungen der Globalisierung“ verabschiedet. In Umsetzung dieses Kommuniqués ergibt sich bis zur Bologna-Folgekonferenz 2009 in Leuven/Belgien für die Bologna Signatarstaaten Handlungsbedarf insbesondere in den Bereichen Studienstruktur, Qualitätssicherung und Anerkennung von Studienabschnitten und Studienabschlüssen. Verstärkte Aufmerksamkeit kommt außerdem der Verbesserung der Berufsbefähigung der Absolventen, einer verbesserten Datenerhebung zur sozialen Dimension und zur Mobilität sowie der verbesserten Außendarstellung des Bologna-Prozesses zu. Zudem stellt sich die Frage, ob und wie der Europäische Hochschulraum 2010 verwirklicht wird und wie die Zeit nach 2010 zu gestalten ist.

In Vorbereitung der Konferenz 2009 haben die Bologna Signatarstaaten erneut Berichte über ihre Fortschritte bei der Realisierung der prioritären Bologna-Ziele vorgelegt.
Der Bericht für Deutschland („undefinedBologna-Prozess: Nationaler Bericht 2005 bis 2007 für Deutschland“ mit dem „undefinedNationalen Aktionsplan Anerkennung ausländischer Qualifikationen“) wurde im Dezember 2006 verabschiedet und den zuständigen Bolognagremien übersandt.

Kernstück der nationalen Bologna-Struktur ist die Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, die unter Vorsitz von Ministerialdirigent Dr. Hendriks und Ministerialdirigent Greisler tagt. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Länder, des BMBF, des Akkreditierungsrates, der HRK, des DAAD, der Studierenden und der Sozialpartner an.

Über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen bei der Schaffung des Europäischen Hochschulraums unterrichtet die Website www.dfes.gov.uk/bologna.

Im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess erhält das im April 1997 auch von Deutschland in Lissabon unterzeichnete „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, das am 01.02.1999 in Kraft getreten ist, besondere Bedeutung. Das Gesetz zum Übereinkommen ist am 23.05.2007 in Kraft getreten.