Europarat
Die Hauptaufgaben des
Europarates liegen in der Durchsetzung, dem Schutz und der Kontrolle der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit sowie der Stärkung demokratischer Strukturen und des sozialen Zusammenhalts. Im Bildungs- und Kulturbereich nimmt der Europarat insbesondere seit Beginn der Neunziger Jahre eine wichtige Mittlerrolle und Brückenfunktion zu den Reformstaaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa wahr. Dies erfolgt auch in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, die ihrerseits im Rahmen des Assoziierungs- und Erweiterungsprozesses Kooperationsprogramme mit diesen Staaten aufnimmt. Der Europarat umfasst seit seiner Gründung am 5. Mai 1949 inzwischen 47 Mitgliedsstaaten, von denen viele, wie z.B. Island, Norwegen, die Schweiz und die Türkei, keine EU-Mitgliedstaaten sind. Durch die seit Mitte der 90er erfolgte sukzessive Aufnahme der Ukraine, Russlands, Georgiens, Armeniens und Aserbaidschans erstreckt sich der Tätigkeitsbereich des Europarats nun über Südosteuropa hinaus bis in die Kaukasusregion.
Zu den Hauptzielen der Bildungs- und Kulturtätigkeiten des Europarats, die der Europarat auf der Grundlage der
Europäischen Kulturkonvention von 1954 realisiert, gehört die Förderung des Bewusstseins für eine gemeinsame kulturelle Identität der Europäer vor allem auf den Gebieten von Sprache, Geschichte, politischer Bildung, Denkmalpflege, allgemeiner Kulturförderung sowie Anwendung und Nutzung der neuen Informationstechnologien.
Die Bildungs- und Kulturtätigkeiten stehen im Europarat als intergouvernementaler Organisation - abgesehen von den rechtsverbindlichen Konventionen - nicht unter rechtsbindenden Beschlussverfahren; vielmehr ist die Wirksamkeit des Europarats geprägt von seiner moralischen Autorität und den multiplikatorischen Effekten seiner verschiedenen Konferenzen, Tagungen, Projekte, Studien und Empfehlungen.
Zu den Bildungs- und Kulturaktivitäten des Europarats, an denen die deutschen Länder über die Kultusministerkonferenz gestaltend mitwirken, gehören
- Förderung der Mehrsprachigkeit in Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung, unter anderem durch die Bereitstellung eines Referenzrahmens über Niveaustufen und Zertifizierungssysteme sowie eines Portfolios zur Dokumentation individuell erworbener Fremdsprachenkenntnisse;
- Demokratieerziehung in Orientierung an europäischen Rechtstraditionen und Grundwerten;
- Behandlung von Themen neuerer europäischer Geschichte, u.a. des Holocausts, im Unterricht;
- Lehrerfortbildungsprogramme;
- Erarbeitung von Empfehlungen zum interkulturellen und interreligiösen Dialog und zur interkulturellen Bildung;
- Darstellung und Diskussion nationaler Kulturförderpolitiken im europäischen Vergleich sowie Dokumentation nationaler Entwicklungen im Kulturbereich;
- Förderung und Wahrung des Kulturerbes und des Denkmalschutzes sowie der Denkmalpflege;
- Förderung und Wahrung der kulturellen Vielfalt;
- Beratungs- und Ausbildungshilfe beim Stabilisierungs- und Transformationsprozess in Südosteuropa;
- Unterstützung des Bologna-Prozesses, der Schaffung eines europäischen Hochschulraums und Förderung der Mobilität.
An den Ministerkonferenzen und Ministerseminaren des Europarats nimmt die Kultusministerkonferenz auf politischer Ebene regelmäßig teil. Auf Arbeitsebene vertritt die Kultusministerkonferenz die Länder in den bildungs- und kulturbezogenen Lenkungsausschüssen.
