Überblick
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten und Grundlagen ist die Kultusministerkonferenz das Instrument der Länder für die ländergemeinsame Zusammenarbeit in der europäischen und internationalen Bildungs- und Kulturpolitik. Die Erweiterung der Europäischen Union, aber auch zahlreiche Vorhaben der OECD haben der europäischen und der internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Kultur in den vergangenen Jahren eine neue Dimension verliehen.
Die auswärtige Politik ist Angelegenheit des Bundes, während die Bereiche Bildung und Kultur in die Zuständigkeit der Länder fallen. Daher berühren oder überschneiden sich in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) die Bundes- und Länderzuständigkeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist in Absprachen zwischen Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder (Lindauer Absprache , sog. Kramer-Heubl-Absprache ) geregelt. In Angelegenheiten der Europäischen Union gelten die im
Grundgesetz,
dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) und der
Bund-Länder-Vereinbarung festgehaltenen Regelungen. Die Beteiligung der Länder beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge erfolgt über die Ständige Vertragskommission der Länder (StVK), die über eine Geschäftsstelle in Berlin verfügt.
Die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich an allgemeinen Zielen der Außenpolitik, der Friedenssicherung, der Verwirklichung der Menschenrechte und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik setzt sich mit ausländischen Kulturen auseinander; gleichzeitig vermittelt sie die deutsche Kultur ins Ausland. Maßgebend einbezogen in diesen Dialog ist die Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik der Länder.
Von der Kultusministerkonferenz bzw. ihren Gremien werden ländergemeinsame internationale Angelegenheiten beraten, koordiniert und gemeinsame Positionen erarbeitet.
Das Koordinierungsgremium der Kultusministerkonferenz für diesen Bereich ist die Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten (EuKiA). Sie befasst sich mit der
Zusammenarbeit in der EU in Fragen der Bildung, der Kultur, und der Forschung sowie mit der
Bildungs- und Kulturtätigkeit des Europarates.
Des weiteren befasst sich die EuKiA im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik mit den Kulturabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit auswärtigen Staaten, mit dem - nicht durch Kulturabkommen formalisierten - sonstigen Kulturaustausch und schließlich mit der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Bei multilateralen Angelegenheiten geht es in erster Linie um die bildungs- und kulturpolitische Mitwirkung der Länder in Gremien und Fachkonferenzen der
UNESCO und der
OECD. Die EuKiA arbeitet bei der Beratung europäischer und internationaler Angelegenheiten eng mit den Fachausschüssen der Kultusministerkonferenz zusammen.
Die folgenden Seiten bieten grundlegende Informationen über die europäische und – bilaterale wie multilaterale – internationale Zusammenarbeit, die einschlägigen Organisationen, ihre zentralen Vorhaben, internationale Statistiken und die Mitwirkung der Kultusministerkonferenz.
