9.2.2012 - 2:54
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Internationales |  Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union

Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union

In einem dynamischen Integrationsprozess hat die Bedeutung der europäischen Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturzusammenarbeit seit Anfang der 90er Jahre stetig zugenommen. Die Europäische Union wird auf den Gebieten Bildung und Kultur auf Grund der EG-Vertragsartikel 149 bis 151 unterstützend und ergänzend zu den Mitgliedstaaten tätig. Mit wachsender Verflechtung der Bereiche Wirtschaft und Bildung/Kultur im Rahmen des Lissabonprozesses ge-winnt zudem die Kooperation der Mitgliedstaaten nach der Methode der offenen Koordinierung an Bedeutung. Die Kultusministerkonferenz unterstützt die europäische Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem Europa, das den kulturellen Reichtum und die Vielfalt der Bildungssysteme entsprechend den gewachsenen Traditionen der Mitgliedstaaten bewahrt.


Grundlage für die Ländermitwirkung in EU-Angelegenheiten ist der sogenannte „Europa-Artikel“ 23 Grundgesetz und seine Durchführungsbestimmungen (Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie die Bund-Länder-Vereinbarung in Ausführung von § 9 EUZBLG). Danach wirken die Länder über den Bundesrat in EU-Angelegenheiten mit. Der Bundesrat wird durch die Bundesregierung umfassend über EU-Vorhaben unterrichtet und kann hierzu Stellung nehmen. Betrifft ein Vorhaben im Schwerpunkt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks, wird die Verhandlungsführung in den EU-Gremien auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen.

Die Länder erarbeiten innerhalb der Kultusministerkonferenz und ihrer Fachgremien regelmäßig einvernehmliche Positionen zu europapolitischen Grundsatzfragen und EU-Vorhaben, die in die Bundesratsberatungen einfließen. Darüber hinaus stellen die Länder innerhalb der Kultusministerkonferenz auch die erforderliche Übereinstimmung bei der laufenden Durchführung und Umsetzung europäischer Maßnahmen im Länderbereich sicher.
Spezielle Abstimmungsmechanismen in EU-Angelegenheiten tragen den oftmals engen europäischen Zeitvorgaben Rechnung (s.  KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union). Zuständiges Koordinierungsgremium innerhalb der Kultusministerkonferenz ist die Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten, kurz EuKiA genannt, die mit EU-Themen, aber auch mit Fragen der bi- und multilateralen Zusammenarbeit befasst ist. Diese Gesamtschau ist gerade im Hinblick auf die stetig zunehmenden Wechselwirkungen und Verflechtungen der verschiedenen Politikfelder von hoher Bedeutung. In regelmäßigen Abständen führt die EuKiA zu aktuellen EU-Vorhaben auch Gemeinsame Gespräche mit den zuständigen Bundesressorts, vor allem dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.