23.5.2012 - 13:41
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Internationales |  Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union  |  Europäischer / Deutscher Qualifikationsrahmen

Europäischer Qualifikationsrahmen

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein prioritäres Vorhaben der bildungspolitischen Zusammenarbeit auf EU-Ebene, das sowohl im Lissabon-Prozess als auch im Kopenhagen-Prozess zur beruflichen Bildung verankert ist und an den Hochschulqualifikationsrahmen des Bologna-Prozesses anknüpft. Ziel des EQR ist die Verständigung auf einen allgemeinen bildungsbereichsübergreifenden Referenzrahmen auf europäischer Ebene. Dieser soll es ermöglichen, nationale und sektorale Qualifikationen in den Mitgliedstaaten in Bezug zueinander zu setzen und so die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragung von Qualifikationen erleichtern.

Für die weiteren Arbeiten grundlegend ist die Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments zur Entwicklung des Europäischen Qualifikationsrahmens
Demnach wird das Kernstück des EQR ein Rahmen mit acht Niveaustufen bilden, die auf der Grundlage von Lernergebnissen (learning outcomes) qualitativ definiert werden. Hierzu dienen sog. „Deskriptoren“. Übergreifende Beschreibungskategorien für die Deskriptoren der einzelnen Niveaustufen sind Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Kompetenzen, wobei letztere im Sinne der Handlungskompetenzen „Verantwortung“ und „Selbständigkeit“ definiert werden.

Der Europäische Qualifikationsrahmen soll kompatibel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse sein. Die Stufen 6 – 8 des EQR sollen dabei den drei Stufen des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies) entsprechen. Der EQR umfasst auch allgemeine Grundsätze zur Qualitätssicherung.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis zum Jahr 2010 ihre Qualifikationen auf nationaler Ebene mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen in Bezug zu setzen; dies kann z.B. in Form eines nationalen Qualifikationsrahmens erfolgen. Weiterhin wird den Mitgliedstaaten empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass bis 2012 alle neuen Qualifikationsnachweise/Abschlüsse und Europass-Dokumente einen Verweis auf das entsprechende EQR-Niveau enthalten.

Auf EU-Ebene soll eine beratende Gruppe bestehend aus Vertretern der nationalen Stellen, europäischen Sozialpartnern und sog. relevanten Partnern die Gesamtkohärenz des Prozesses der Koppelung von Qualifikationssystemen an den EQR gewährleisten.



Deutscher Qualifikationsrahmen

Zur innerstaatlichen Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ist die Erarbeitung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) vorgesehen. Die Kultusministerkonferenz arbeitet dabei eng mit dem BMBF, Fachministerkonferenzen und weiteren relevanten Akteuren zusammen. Die Steuerung der Erarbeitung des DQR erfolgt in einer Bund-Länder-Koordinierungsgruppe, die in regelmäßigen Abständen zusammentritt. Auf Länderseite ist die Arbeitsgruppe „Europäischer Qualifikationsrahmen“ der Kultusministerkonferenz, in der weitere Fachministerkonferenzen vertreten sind, mit der Erarbeitung des DQR beauftragt. Zur Einbeziehung der relevanten Akteure – Wirtschaft und Sozialpartner, Vertreter der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Hochschulen – in den Erarbeitungsprozess wurde im Mai 2007 der Arbeitskreis „Deutscher Qualifikationsrahmen“ einberufen. Zudem sollen während des Erarbeitungsprozesses Fachtagungen durchgeführt werden, die Bildungsakteuren und der Fachöffentlichkeit Gesprächsforen anbieten.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen soll keine normierende Wirkung entfalten, sondern die Mobilität von Bildungsteilnehmern und Beschäftigten fördern, indem die deutschen Qualifikationen transparent im Hinblick auf die mit ihnen erworbenen Kompetenzen darstellt werden.