Kunst und Kultur

Neben den klassischen Koordinierungsbereichen Schule und Hochschule ist die Förderung von Kunst und Kultur ein gleichrangiger dritter Schwerpunkt der Arbeit der Kultusministerkonferenz. Länderübergreifender Koordinierungsbedarf stellt sich hier zwar nicht mit gleicher Häufigkeit ein. Nach der Wiedervereinigung hat aber gerade die gemeinsame Anstrengung der Länder zur Sicherung des Kulturerbes in Ostdeutschland und im Zusammenhang damit auch die Frage des Bund-Länder-Verhältnisses in der Kulturförderung einen Beratungsschwerpunkt gebildet. Ferner haben die Länder in der Kultusministerkonferenz immer wieder gemeinsam zu einzelnen Kulturbereichen Stellung genommen und wirken durch die gemeinsame Förderung überregionaler Kultureinrichtungen zusammen.

Des Weiteren ist die Kultusministerkonferenz das Organ, mittels dessen die Länder gemeinsame Interessen im Kulturbereich auch zusammen mit der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vertreten. Ein Beispiel dafür ist die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz“ (vgl. unten 2.).

Um die Bedeutung der Kultur für die Arbeit der Konferenz weiter zu unterstreichen, wurde im Jahre 2004 eine neue Gesprächsreihe mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Fachorganisationen der jeweiligen Sparten eingeführt, die sich in der Zwischenzeit unter dem Titel „Kamingespräche der Kultusministerkonferenz“ etabliert hat und großes Interesse in der Fachöffentlichkeit erfährt. Nach Gesprächen zu den Themen Musik und darstellende Kunst, Literatur und bildende Kunst (2004) sowie Arbeitsmarkt Kultur und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler (2005) fand im November 2006 eine weitere Gesprächsrunde zum Thema Freies Theater statt. Weitere Kamingespräche sind in Folge geplant. Ein Aspekt, der in allen bisherigen Gesprächen immer eine Rolle gespielt hat, ist die Frage, wie die kulturelle Bildung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kulturszenen weiter gestärkt werden kann – ein Anliegen, das die Konferenz seit Jahren verfolgt und unterstützt (vgl. auch unten 5.).

Derzeit befasst sich die Kultusministerkonferenz insbesondere mit folgenden Kulturthemen:

1. Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter
2. Auffindung und Rückgabe von Kulturgütern, die unter nationalsozialistischer Herrschaft enteignet oder geraubt wurden
3. UNESCO-Weltkulturerbe – deutsche Welterbestätten
4. Arbeitsmarkt Kultur und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler
5. Stärkung der kulturellen Bildung/Zusammenarbeit von kulturellen Einrichtungen und Schulen
6. Integration und interkultureller Dialog


1. Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter

Nach Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde die Frage wieder aktuell, wie mit den Kulturgütern verfahren werden soll, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nach oder aus Deutschland verbracht wurden und den Eigentümern noch nicht wieder zugeführt werden konnten. Die Bundesrepublik hat frühzeitig umfassende bilaterale Rückführungs-verhandlungen mit den betroffenen Staaten in Mittel- und Osteuropa, aber auch anderen Partnern wie z.B. Frankreich aufgenommen. Grundlagen sind das allgemeine Völkerrecht sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen. Nach optimistischem Beginn gestalteten sich die Verhandlungen, vor allem mit den Hauptverhandlungspartnern Russland und Polen, nicht einfach. Schnell wurde deutlich, dass der Umgang mit der Restitutionsproblematik ein hohes Maß an Sensibilität erfordert, da nicht nur nationalstaatliche Besonderheiten, unterschiedliche Rechtstraditionen und Auffassungen zu bewältigen sind, sondern das Thema „Beutekunst“, wie es sehr schnell schlagwortartig bezeichnet wurde, immer auch in hohem Maße emotional besetzt ist.

Die Verhandlungen haben zwei Zielrichtungen: Einerseits geht es um die Restitution der Kulturgüter, die während des Zweiten Weltkrieges aus den betroffenen Staaten geraubt und widerrechtlich nach Deutschland verbracht wurden. Der überwiegende Teil dieser Güter wurde bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit über so genannte Collecting Points in die Ursprungsstaaten zurückgebracht, ferner leistete die Bundesrepublik Deutschland Entschädi-gungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz. Faktisch werden somit heute in Deutschland nur noch wenige Einzelstücke aufgefunden.
Auf der anderen Seite gehen die Bemühungen der Bundesrepublik dahin, die kriegsbedingt aus Deutschland verlagerten oder entwendeten Kulturgüter zurückzuerhalten. Die Dimension der aus Deutschland verbrachten und noch heute vermissten Kulturgüter ist erheblich: So ist davon auszugehen, dass in russischen Depots und Museen noch mindestens 3 Kilometer Archivalien, 4,6 Mio. zum Teil wertvolle Bücher und ca. 1 Mio. Stücke aus deutschen Museen und Sammlungen liegen. In Polen befinden sich in erster Linie etwa 500.000 Dokumente und Autographen aus der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin.
Die aus diesen Gegebenheiten folgende Asymmetrie der gegenseitigen Ansprüche ist mitunter schwer vermittelbar.

Den an den Rückführungsverhandlungen Beteiligten ist bewusst, dass sich befriedigende bilaterale Lösungen letztendlich nur in einem offenen, vertrauensvollen Verhandlungsklima im Rahmen von konstruktiven Gesamtentwicklungen finden lassen. Die Folgen der immensen Verlagerung von Kulturgütern nach oder aus Deutschland im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg und deren Aufarbeitung sind daher mehr als 60 Jahre nach Kriegsende und 15 Jahre nach Aufnahme der Verhandlungen unverändert aktuell und werden es noch für längere Zeit bleiben.

Trotz der rechtlich und tatsächlich schwierigen Problematik konnten in den vergangenen Jahren immer wieder Einzelerfolge erzielt werden, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

1998 hat Armenien 575 kriegsbedingt verlagerte deutsche Musikalien, Bücher und Archivalien, darunter bedeutende Einzelstücke, zurückgegeben. Im August 2000 wurden weitere 18.000 Bücher nach Deutschland zurückgeführt.

Aserbaidschan hat 1999 zwei in Baku verwahrte Zeichnungen zurückgegeben.

Die Ukraine hat im November 2001 das Notenarchiv der Sing-Akademie zu Berlin mit dem Nachlass von Carl Philipp Emanuel Bach übergeben. Des Weiteren hat der ukrainische Staatspräsident Kutschma im Februar 2004 wertvolle Kupferstiche des 17./18. Jahrhunderts aus den Beständen des Dresdner Kupferstichkabinetts zurückgegeben.

Im Zuge der Regierungsverhandlungen mit Georgien hatten die Vertragsparteien die Rückgabe von 903 Bänden der ehemaligen Deutschen Ärztebibliothek und von 45 weiteren Bänden aus Bremen und Magdeburg vereinbart, die im September 2003 in Deutschland eingetroffen sind.

Der estnische Ministerpräsident übergab im Mai 2004 der Bremer Kunsthalle das 1945 in die Sowjetunion verbrachte Dürer-Gemälde „Der Heilige Johannes“.

Russland gab im Juni 2002 111 mittelalterliche Fensterfelder des Chors der St. Marienkirche zu Frankfurt an der Oder zurück.

Frankreich restituierte im Oktober 2004 ca. 25 Regalmeter Schriftgut regionaler und zentraler deutscher Dienststellen aus den 1920er Jahren und den Jahren 1940 – 1944.

Im September 2005 wurde das Gemälde „Ausritt der Fürstin Liegnitz im Park von Charlottenburg“ von Franz Krüger aus Kirgisistan nach Berlin in den Besitz der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zurückgegeben.

Parallel zu den Verhandlungen auf Regierungsebene wurde unter den Ländern als von Kulturgutverlusten Hauptbetroffenen die Notwendigkeit gezielter Recherche und Dokumentation erkannt. Um die Kulturgutverluste bzw. –verbringungen infolge des Zweiten Weltkriegs möglichst detailliert zu erfassen, gründeten zunächst 10 Länder 1994 die Koordinierungsstelle der Länder für die Rückführung von Kulturgütern. Einige Jahre später beteiligten sich alle Länder, schließlich auch der Bund (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) an der Stelle mit Sitz beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg (vgl. unten 2.). Die Dokumentation und damit verbundenen Recherchen der heutigen Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste dienen u.a. dem Ziel, Betroffene zu ermitteln, Ansprüche zu wahren oder geltend zu machen und zugleich die politische Ebene bei der Rückgabe vermisster Kulturgüter fachlich zu unterstützen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der „Lost Art Internet Database“ unter www.lostart.de.

 

2. Auffindung und Rückgabe von Kulturgütern, die unter nationalsozialistischer Herrschaft enteignet oder geraubt wurden

Einen weiteren Schwerpunkt der Überwindung der Folgen nationalsozialistischen Unrechts bilden die Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland zur Auffindung und Restitution von Kulturgütern, die zwischen 1933 und 1945 insbesondere jüdischen Eigentümern entzogen wurden.

Im Dezember 1998 wurden auf der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust „Grundsätze im Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ verabschiedet mit dem Ziel, zur Lösung offener Fragen im Zusammenhang mit den durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerken beizutragen. Im Anschluss an diese Konferenz und die dadurch ausgelöste internationale Diskussion haben Bund, Länder und Gemeinden übereinstimmend ein gemeinsames Vorgehen bei der Auffindung und Rückgabe von Kulturgütern, die während der Zeit des Nationalsozialismus durch Beschlagnahmen, Enteignungen oder Zwangsverkäufe ihren Eigentümern weggenommen worden sind, beschlossen.

Im Dezember 1999 hat die Kultusministerkonferenz eine gemeinsame politische Grundsatzerklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz verabschiedet. Hier wird erneut die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, unter nationalsozialistischer Herrschaft enteignete oder geraubte Kulturgüter in öffentlichen Archiven, Museen und Bibliotheken zu suchen und faire Lösungen für die Rückgabe oder Entschädigung früherer Eigentümer bzw. deren Erben zu finden. Die für Kunst und Kultur zuständigen Ressorts haben zur Umsetzung der Erklärung in den Ländern entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Ein bedeutender Schritt hierzu war die Umstrukturierung der bisherigen Koordinierungsstelle der Länder für die Rückführung von Kulturgütern: So hat die Kultusministerkonferenz im September 2000 die gemeinsame Finanzierung der nunmehrigen Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste ab dem 01.01.2001 beschlossen, deren Aufgabenspektrum um Maßnahmen zur Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ vom Dezember 1999 erweitert wurde. Überdies beteiligt sich der Bund seit 2001 hälftig an der Finanzierung der Koordinierungsstelle. Mit Beschluss vom November 2003 haben die Länder der Fortführung der gemeinsamen Finanzierung bis Ende 2009 zugestimmt.

Schließlich hat die Kultusministerkonferenz im Februar 2001 die „Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999“ verabschiedet, abzurufen unter www.lostart.de/stelle/handreichung.php3?lang=german.
Die „Handreichung“ soll den Kulturgut bewahrenden Institutionen Hilfestellung leisten bei ihren Bemühungen um die Feststellung noch nicht identifizierter NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter und der Vorbereitung von Entscheidungen über deren mögliche Rückgabe. Die eigenverantwortliche Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtungen bzw. deren Träger für alle damit zusammenhängen Entscheidungen bleibt davon unberührt. Weitere Informationen hierzu können über die „Lost Art Internet Database“ der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste www.lostart.de abgerufen werden.

In einem weiteren Schritt wurde im Dezember 2002 nach eingehenden Erörterungen mit den an der Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ vom Dezember 1999 beteiligten Ebenen (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kultusministerkonferenz, kommunale Spitzenverbände) beschlossen, eine „Beratende Kommission“ einzurichten, die besonders problematische Fälle von Rückgaben beratend begleiten soll. Der Kommission kommt vor allem die Aufgabe zu, Anspruchsteller und den über das Kulturgut Verfügenden für eine Mediation zur Verfügung zu stehen.
Die Geschäftsführung für die Kommission liegt in Abstimmung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bei der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg. Die konstituierende Sitzung der Kommission hat am 14.07.2003 stattgefunden. Einzelheiten über die Absprache zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Einsetzung einer Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischen Besitz sind im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2002 nachzulesen.

In den über sechs Jahren seit Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ haben mehr als 150 Einrichtungen 3.500 Kulturgüter ermittelt, bei denen ein NS-verfolgungs-bedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden kann. Über 160 Gemälde, Zeichnungen und Grafiken und mehr als 1.000 Bücher konnten bisher zurückgegeben werden. Die Unterzeichner der gemeinsamen Grundsatzerklärung von 1999 haben zum 5. Jahrestag dieser Erklärung einen Appell zur Intensivierung der Bemühungen zur Auffindung NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes in Deutschland beschlossen. Dieser Appell wurde am 27.01.2005 in einer gemeinsamen Presseerklärung veröffentlicht und ist unter www.kmk.org/aktuell abrufbar.

3. UNESCO-Weltkulturerbe – deutsche Welterbestätten

1972 hat die UNESCO das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet; diese Konvention wurde mittlerweile von über 180 Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland (1976) unterzeichnet. Hinter dem Konzept der UNESCO steht der Gedanke, dass der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern mit „außergewöhnlichem universellen Wert“ nicht in der Hand einzelner Staaten liegt, sondern Aufgabe der gesamten Menschheit ist. Daher prüft das zwischenstaatliche UNESCO-Welterbekomitee, welche Stätten in die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen werden können. Kriterien sind bei Kulturgütern die „Einzigartigkeit“ und „Authentizität“, bei Naturgütern die „Integrität“. Jeder Mitgliedstaat, der ein Objekt oder Ensemble vorschlägt, muss zugleich einen überzeugenden Erhaltungsplan vorlegen.

Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensembles, Kulturlandschaften, Industrie-denkmäler und Kunstwerke. Das Naturerbe umfasst neben geologischen Formationen, Fossilienfundstätten und Naturlandschaften auch Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.

Bislang sind 830 Kultur- und Naturstätten aus 138 Staaten aller Kontinente in der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet. Davon sind 644 Kulturdenkmäler und 162 Naturdenkmäler. Weitere 24 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. Ein Teil dieser Stätten ist aufgrund geografisch-historischer Gegebenheiten grenzüberschreitend.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt 32 Welterbestätten auf der UNESCO-Liste des Welterbes vertreten. Zuletzt aufgenommen wurden das Elbtal in Dresden (2004), das Rathaus und die Rolandstatue in Bremen (2004), der Muskauer Park (2004), der Obergermanisch-Rätische Limes, deutscher Teil der grenzüberschreitenden Welterbestätte „Grenzen des römischen Imperiums“( 2005) und Regensburg und Stadtamhof (2006). Detaillierte Informationen zu den deutschen Welterbestätten, die seit 1978 in die UNESCO-Liste des Welt- und Kulturerbes aufgenommen wurden, finden sich auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission unter www.unesco.de .

In Deutschland koordiniert die Kultusministerkonferenz entsprechend der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit die Vorschläge der Länder für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Die Vorschläge werden fachlich unter den für Denkmalpflege zuständigen Referentinnen und Referenten der Länder abgestimmt und vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz in einer einheitlichen Liste nach den Kriterien der UNESCO zusammengeführt. Nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz dient diese Vorschlagsliste als interne Grundlage für künftige Nominierungen deutscher Welterbestätten zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Die aktuelle „Vorläufige Liste der Kultur- und Naturgüter, , die von der Bundesrepublik Deutschland zur aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen“ wurde mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 23.10.1998 verabschiedet. Die redaktionell überarbeitete Version dieser Liste in deutscher und englischer Sprache enthält die zwischenzeitlich erfolgten Nominierungen bzw. noch zur Aufnahme vorgesehen Objekte.
Die Vorschläge, die alljährlich im Rahmen des deutschen Kontingents zur Nominierung für die Welterbeliste anstehen, werden von den für Denkmalpflege zuständigen Länderbehörden über das Sekretariat der KMK, das Auswärtigen Amt und das UNESCO-Welterbezentrum in Paris dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.


4. Arbeitsmarkt Kultur und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler

Die Kultusministerkonferenz hatte das Thema bereits 2005 zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte im Kulturbereich gemacht. Vor dem Hintergrund stagnierender oder sinkender Kulturbudgets in den Ländern sowie den – statistisch betrachtet gegenüber anderen Bereichen bemerkenswerten – Entwicklungen in den Kulturberufen hat die Kultusministerkonferenz diese Thematik mit Fachvertretern und Künstlerinnen und Künstlern erörtert. In Auswertung der Ergebnisse dieses Gesprächs befasst sich die Konferenz derzeit weiter mit konkreten Schritten. Insbesondere sollen die soziale Situation der Künstlerinnen und Künstler, die aktuellen Arbeitsmarktdaten und die Auswirkungen der Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld II auf den Kulturbereich analysiert werden.


5. Stärkung der kulturellen Bildung/Zusammenarbeit von kulturellen Einrichtungen und Schulen

Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Ganztagsschulangebote beschäftigt sich die Kultus-ministerkonferenz seit 2004 verstärkt mit dem Bereich der kulturellen Bildung. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Zusammenarbeit zwischen dem Schul- und Kulturbereich. Hierzu hatte die Kultusministerkonferenz im Jahresverlauf 2004 zwei „Kamingespräche“ mit Künstlerinnen/Künstlern und Vertretern von Verbänden durchgeführt, die in erster Linie Möglichkeiten einer verstärkten Kooperation mit dem Schulbereich zum Inhalt hatten. Seither befindet sich die Konferenz laufend im Austausch über Maßnahmen, die in den Ländern zur Umsetzung dieses Ziels unternommen werden.

Als vorläufigen Abschluss hat die Konferenz am 01.02. d. J. die „Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung“ verabschiedet. Wesentliche Aussage der Empfehlung ist der Vorschlag einer gemeinsamen Agenda aller an der kulturellen Kinder- und Jugendbildung beteiligten gesellschaftlichen Kräfte, um trotz knapper öffentlicher Mittel die kulturelle Kompetenz der Jugend zu fördern. Aufgabe der Politik sollte es dabei sein, Rahmenbedingungen für eine Entfaltung der einzelnen Initiativen zu verbessern oder zu schaffen, die Nachhaltigkeit geeigneter Ansätze durch konkrete staatliche Maßnahmen sicherzustellen und eine Vorbildfunktion einzunehmen.

6. Integration und interkultureller Dialog

Dieses sehr komplexe Thema ist in der letzten Zeit verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Zunehmend wird die Notwendigkeit deutlich, die Zusammenarbeit zur Überwindung kultureller und religiöser Missverständnisse und zur Verständigung über unterschiedliche Wahrnehmungen nachhaltig zu intensivieren und zugleich für den Respekt der kulturellen Vielfalt zu werben, um ggf. zu Handlungsempfehlungen zu gelangen. Dies setzt zunächst eine fundierte Analyse des Ist-Zustandes in der Kultusministerkonferenz voraus, u.a. unter Einbeziehung der Fragen, welche Rolle die Kultur für die Integration von Migranten spielt und welche Bedeutung Migranten für die Kultur in Deutschland haben.

Kulturausschuss

Der Kulturausschuss wurde anlässlich der 8. Plenarsitzung der KMK am 18./19. Oktober 1949 mit der Bezeichnung "Kunstausschuss" als ständiger Ausschuss der Kultusministerkonferenz eingerichtet. Durch Beschluss der 115. KMK am 19./20. Januar 1967 erhielt der Ausschuss die Bezeichnung "Ausschuss für Kunst und Erwachsenenbildung". Mit der Einrichtung eines selbstständigen Ausschusses für Fort- und - Weiterbildung durch Beschluss der 249. KMK am 7./8. Juni 1990 erhielt der Ausschuss zunächst wieder die Bezeichnung "Kunstausschuss" und dann im Hinblick auf das breitere Aufgabenfeld mit Beschluss des Präsidiums der KMK vom 21. Februar 1991 die Bezeichnung "Kulturausschuss". Dem Ausschuss gehören die Leiter-/innen der Kultur- bzw. der Kunstabteilungen der Länder an. – In seine Zuständigkeit fallen Koordinierungsaufgaben der allgemeinen Kulturpflege wie Denkmalschutz und Denkmalpflege, Museen, Theater, Film, bildende Künste, Literatur, Musik sowie Büchereiwesen.