Deutsche Digitale Bibliothek
Vor dem Hintergrund der Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat die EU eine Initiative zur Digitalisierung des kulturellen Erbes in Europa ("i2010: Digitale Bibliothek") sowie zum Zugang, zur Verbreitung und Bewahrung wissenschaftlicher Informationen im Digitalzeitalter beschlossen. Als Beitrag Deutschlands zu dieser Europäischen Digitalen Bibliothek (EDB) - zwischenzeitlich "Europeana" (
www.europeana.eu) genannt -, haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam die Errichtung der "Deutschen Digitalen Bibliothek" (DDB) beschlossen (
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.09.2009). Formal haben sich dazu die Ministerpräsidentenkonferenz und das Bundeskabinett auf "Gemeinsame Eckpunkte von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung einer 'Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)' als Beitrag zur 'Europäischen Digitalen Bibliothek (EDB)'" verständigt; zwischenzeitlich haben Bund und Länder auf dieser Basis ein Verwaltungs- und Finanzabkommen über Errichtung und Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek geschlossen. Damit haben sie ihr gemeinsames Anliegen unterstrichen, die DDB als nationale Einrichtung von herausragender Bedeutung in enger Kooperation zum Erfolg zu führen und diese auch in die Europäische Digitale Bibliothek zu integrieren.
Deutschland erhält mit der DDB die Chance, seinen kulturellen und wissenschatlichen Reichtum in seiner ganzen Vielfalt national und international zu präsentieren. Mit der Digitalisierung werden die Bedingungen für die Information in Forschung, Lehre und Wirtschaft durch die breite Verfügbarkeit des bisher nur in einzelnen Bibliotheken, Archiven und Museen Vorhandenen grundlegend verbessert, indem über jeden Internetanschluss unabhängig von Ort und Zeit Zugang zur ganzen Bandbreite von Informationen geschaffen wird. Die DDB wird Datenbanken und Portale von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen unter einem einzigen nationalen Zugangsportal (
www.ddb.de) vernetzen. Im Jahr 2012 soll die DDB im Internet verfügbar sein, wobei die Bezeichnung "Deutsche Digitale Bibliothek" als vorläufiger Arbeitstitel aufzufassen ist.
Über aktuelle Entwicklungen informiert die Website
www.ddb.de.
