21.5.2013 - 22:46
Schriftgrad:
Kunst / Kultur |  Europäisches Kulturerbe-Siegel

Europäisches Kulturerbe-Siegel

Mit der politischen Einigung des EU-Kulturministerrats vom 19. Mai 2011 ist ein zentrales Vorhaben der Europäischen Union im kulturellen Bereich umgesetzt worden: Die Kulturminister der EU haben das bislang im Rahmen einer zwischenstaatlichen Initiative organisierte Projekt „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ gebilligt und damit den Weg für eine endgültige Verabschiedung im Rat und im Europäischen Parlament geebnet.

Die Kultusministerkonferenz begrüßt diesen Schritt, der das im April 2006 auf Initiative Frankreichs von 17 europäischen Staaten ins Leben gerufene Projekt nunmehr in eine Maßnahme der Europäischen Union umwandelt, und hat sich mit undefinedBeschluss vom 09.02.2012 für die Teilnahme Deutschlands an der Maßnahme der EU "Europäisches Kulturerbe-Siegel" ausgesprochen. Deutschland war gemäß undefinedBeschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2010 bereits mit Anmeldung der "Stätten der Reformation" und dem "Eisernen Vorhang" an dem vorherigen intergouvernementalen Projekt beteiligt. Die Stiftungen „Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt“ und „Berliner Mauer“ hatten die Konzepte für Bund und Länder maßgeblich gestaltet. Die Kultusministerkonferenz hat sich im Dezember 2012 auf ein nationales Vorauswahlverfahren und auf die Einsetzung eines Expertengremiums verständigt. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland sind gebeten, bis zum 30.04.2013 für den ersten Bewerbungsdurchgang im Übergangsjahr 2013/2014 Vorschläge zu entwickeln, die von diesem Expertengremium evaluiert werden sollen.

Mit dem Siegel werden Stätten ausgezeichnet, die symbol- und beispielhaft für die europäische Einigung sowie für die Ideale und die Geschichte Europas und der Union stehen. Die vorgeschlagenen neuen Modalitäten sehen vor, dass jeder der 27 Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit hat, nach einem festgelegten Zeitplan pro Auswahldurchgang maximal zwei Stätten für das Europäische Kulturerbe-Siegel vorzuschlagen. Diese Vorschläge werden anschließend von einer aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehenden Jury bewertet, die höchstens eine Stätte pro Mitgliedstaat für die Zuerkennung des Siegels empfehlen kann.

Um die notwendige Gesamtkohärenz und Qualität der Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel zu gewährleisten, gelten auch für die über 60 Stätten, denen das Siegel bereits im Rahmen der zwischenstaatlichen Initiative zuerkannt wurde, die nunmehr für das EU-Projekt verbindlich festgelegten Kriterien. Deutschland hatte sich im Rahmen der EU-Beratungen stets dafür ausgesprochen, dass auch thematisch verbundene Stätten, wie die beiden deutschen Anmeldungen, unter dem neuen Reglement Bestand haben.

Bei den „Stätten der Reformation“ handelt es sich um ein Netzwerk von 20 wichtigen Stätten der Reformation, die über ganz Deutschland verteilt sind. In Sachsen-Anhalt haben die Lutherstädte Eisleben und Wittenberg und die Stadt Mansfeld das zwischenstaatliche Siegel erhalten; in Thüringen wurden die Wartburg, die Georgenkirche und das Lutherhaus in Eisenach, das Augustinerkloster und das Collegium Maius in Erfurt, die Bartholomäikirche in Altenburg und der Schlachtberg in Bad Frankenhausen ausgezeichnet. Vertreten sind im Netzwerk auch Worms (Reichstag von 1521), Augsburg mit dem dort 1555 geschlossenen Religionsfrieden sowie die Städte Mühlberg und Jüterbog in Brandenburg. Ausgezeichnet sind ebenfalls das Melanchthonhaus in Bretten, Schloss und Schlosskirche in Marburg, die Ebernburg bei Bad Kreuznach sowie das Schloss Hartenfels mit Schlosskapelle und die Katharina-Luther-Stube in Torgau an der Elbe. Schließlich sind die Kirchen St. Michael in Schwäbisch-Hall, die Große Kirche in Emden, St. Katharinen in Zwickau und St. Lamberti in Münster wegen ihrer Bedeutung als Wirkungsstätte der Reformatoren Johannes Brenz (Michaelskirche) und Johannes a Lasco (Große Kirche), des Predigers Thomas Müntzers (Katharinenkirche) und der Wiedertäufer (Lambertikirche) im Netzwerk vertreten.

Von der einstigen politischen, wirtschaftlichen und vor allen Dingen militärischen Trennungslinie, die weltweit als „Eiserner Vorhang“ traurige Berühmtheit gewonnen hat, vermitteln heute nur noch wenige Orte eine Vorstellung. Im Netzwerk „Eiserner Vorhang“ sind acht solcher Orte und Stätten miteinander verbunden, die symbolisch für Entstehung, Existenz und Überwindung von Mauer und Stacheldraht stehen. Berliner Orte (Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße und die Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde) stehen neben Museen und Gedenkstätten an der einstigen innerdeutschen Grenze (Gedenkstätte Deutsche Teilung in Marienborn, Grenzlandmuseum Eichsfeld in Teistungen, Gedenkstätte Point Alpha in Geisa und das Deutsch-Deutsche Museum Mödlareuth in Töpen). Potsdam (Schloss Cecilienhof, Glienicker Brücke und Villa Schöningen) und Leipzig (Nikolaikirche, Innenstadtring und Museum in der „Runden Ecke“) stehen als Städte symbolisch für die im Jahr 1945 besiegelte Teilung Deutschlands und Europas einerseits und Überwindung des „Eisernen Vorhangs“ durch friedliche Demonstranten andererseits.

Weitere Informationen finden Sie hier:

undefinedÜbersicht deutscher Anmeldungen zum Kulturerbe-Siegel

undefinedStätten der Reformation

undefinedSites of the Reformation

undefinedStätten der Reformation – Bildanhang / Sites of the Reformation – Attachment of Pictures

undefinedEiserner Vorhang

undefinedIron Curtain

Das spanische Kulturministerium hält eine Übersicht über die im Rahmen der zwischenstaatlichen Initiative ausgezeichneten Stätten bereit.

Das Französische Kultur- und Kommunikationsministerium hat darüber hinaus eine sehr umfangreiche Dokumentation über alle 68 im zwischenstaatlichen Verfahren ausgezeichneten Stätten erstellt.