Kulturgutschutz
Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2009 die Beratungen zum Thema „Kulturgutschutz“ unter der Fragestellung aufgenommen, wie ein besserer Schutz gegen Abwanderung national wertvollen Kulturgutes ins Ausland erreicht werden kann. Im Rahmen der „Gemeinsamen Besprechungen zu national wertvollem Kulturgut zwischen den beteiligten Ländern und dem Bund“ sind Überlegungen und Maßnahmen zur Verbesserung der jetzigen Situation entwickelt worden, um die Eintragungspraxis öffentlichen Eigentums in die Kulturgutverzeichnisse der Länder zu optimieren. Eines der Ergebnisse ist die Überarbeitung der „Empfehlung der Kultusministerkonferenz für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und das Verzeichnis national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ mit
Beschluss vom 29.04.2010, so dass nunmehr auch die nach der letzten Novellierung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung (2007) vorgesehene Möglichkeit, auch öffentliches Eigentum in die Verzeichnisse einzutragen, berücksichtigt ist.
Darüber hinaus konnte im Sommer 2010 das gemeinsam von Bund und Ländern getragene Kulturgutschutzportal
www.kulturgutschutz-deutschland.de freigeschaltet werden, damit das Bewusstsein für den Kulturgutschutz gestärkt und Transparenz für alle Beteiligten hergestellt wird. Kern dieser Website ist die „Datenbank national wertvolles Kulturgut“, in der nach national wertvollen Kulturgütern und denkmalrechtlich geschützten beweglichen Sachen recherchiert werden kann, die in Deutschland, in der EU und in den Vertragsstaaten des UNESCO-Kulturgutübereinkommens als Kulturgut unter Schutz stehen. Des Weiteren hält diese Seite als Download einen „Leitfaden für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut nach und aus Deutschland“ bereit. Mit
Beschluss vom 28.02.2008 hat die Kultusministerkonferenz dem Konzept einer "Website Kulturgutschutz und Datenbank national wertvolles Kulturgut" zugestimmt.
Zum Thema „Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland – Ist ein Systemwechsel sinnvoll und erwünscht?“ fand auf Einladung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz am 23.09.2010 das 8. „Kamingespräch“ der Kultusministerkonferenz in München statt. Im Fokus stand hierbei die Frage, ob eine grundlegende Änderung des Systems des bestehenden Abwanderungsschutzes, beispielsweise durch eine Abkehr vom faktisch durchlässigen Listenprinzip zugunsten einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht für die Ausfuhr oder Verbringung von Kulturgütern, notwendig ist. Die Beratungen hierzu werden fortgesetzt.

