Rückgabe kriegsbedingt verlagerten und NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes
Nach Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde die Frage wieder aktuell, wie mit den Kulturgütern verfahren werden soll, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nach oder aus Deutschland verbracht wurden und den Eigentümern noch nicht wieder zugeführt werden konnten. Die Bundesrepublik hat frühzeitig umfassende bilaterale Rückführungsverhandlungen mit den betroffenen Staaten in Mittel- und Osteuropa, aber auch anderen Partnern wie z.B. Frankreich aufgenommen. Grundlagen sind das allgemeine Völkerrecht sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen. Nach optimistischem Beginn gestalteten sich die Verhandlungen, vor allem mit den Hauptverhandlungspartnern Russland und Polen, nicht einfach. Schnell wurde deutlich, dass der Umgang mit der Restitutionsproblematik ein hohes Maß an Sensibilität erfordert, da nicht nur nationalstaatliche Besonderheiten, unterschiedliche Rechtstraditionen und Auffassungen zu bewältigen sind, sondern das Thema „Beutekunst“, wie es sehr schnell schlagwortartig bezeichnet wurde, immer auch in hohem Maße emotional besetzt ist. Die Kultusministerkonferenz hat mit
Beschluss vom 12.04.1996 und
Ergänzung vom 08.05.2003 eine gemeinsame Länderposition zur Frage der kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter verabschiedet.
Einen weiteren Schwerpunkt der Überwindung der Folgen nationalsozialistischen Unrechts bilden die Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland zur Auffindung und Restitution von Kulturgütern, die zwischen 1933 und 1945 insbesondere jüdischen Eigentümern entzogen wurden.
