20.5.2013 - 3:27
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Kunst / Kultur |  UNESCO – Weltkulturerbe

UNESCO-Weltkulturerbe – deutsche Welterbestätten

1972 hat die UNESCO das internationale „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet; diese Konvention wurde mittlerweile von 189 Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland (1976) unterzeichnet. Hinter dem Konzept der UNESCO steht der Gedanke, dass der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern mit „außergewöhnlichem universellen Wert“ nicht in der Hand einzelner Staaten liegt, sondern Aufgabe der gesamten Menschheit ist. Daher prüft das zwischenstaatliche UNESCO-Welterbekomitee, welche Stätten in die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen werden können. Kriterien sind bei Kulturgütern die „Einzigartigkeit“ und „Authentizität“, bei Naturgütern die „Integrität“. Jeder Mitgliedstaat, der ein Objekt oder Ensemble vorschlägt, muss zugleich einen überzeugenden Erhaltungsplan vorlegen.

Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensembles, Kulturlandschaften, Industrie­denkmäler und Kunstwerke. Das Naturerbe umfasst neben geologischen Formationen, Fossilienfundstätten und Naturlandschaften auch Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.

Mit Beendigung der 36. Tagung des Welterbekomitees der UNESCO im Juni 2012 in St. Peterburg sind nunmehr 962 Kultur- und Naturstätten in 157 Staaten auf allen Kontinenten in der UNESCO-Liste des Welt- und Kulturerbes verzeichnet. Davon sind 745 Kulturdenkmäler, 188 Naturerbestätten und weitere 29 Stätten, die zu beiden Kategorien zählen. Ein Teil dieser Stätten ist aufgrund geografisch-historischer Gegebenheiten grenzüberschreitend. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt 37 Welterbestätten auf der UNESCO-Liste des Kultur- und Welterbes vertreten. Zuletzt aufgenommen wurden die Berliner Siedlungen der Moderne (2008), das Wattenmeer (2009, 2011 ergänzt um den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer) und die „Oberharzer Wasserwirtschaft“ als Erweiterung der Welterbestätte Erzbergwerk Rammelsberg und Altstadt Goslar (2010). Im Jahr 2011 wurden drei weitere Stätten aufgenommen: das „Fagus-Werk“ im niedersächsischen Alfeld, die „Alten Buchenwälder Deutschlands“ als serielle Erweiterung der bereits 2007 in die Welterbeliste aufgenommene Buchenurwälder der Karpaten und die „Prähistorischen Pfahlbauten rund um die Alpen“ als grenzüberschreitendes Weltkulturerbe. 2012 wurde das "Markgräfliche Opernhaus Bayreuth" als 37. deutsche Welterbestätte ausgezeichnet. Das Dresdner Elbtal (seit 2004 Welterbestätte) wurde 2009 aufgrund des umstrittenen Baus der Waldschlösschenbrücke von der Liste der Welterbestätten gestrichen. Im Jahr 2013 wird das Welterbekomitee über Opens external link in new windowden deutschen Antrag "Wasserkünste und Herkules im Bergpark Wilhelmshöhe" zur Aufnahme entscheiden. Detaillierte Informationen zu den deutschen Welterbestätten, die seit 1978 in die UNESCO-Liste des Welt- und Kulturerbes aufgenommen wurden, finden sich auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission.

In Deutschland koordiniert die Kultusministerkonferenz entsprechend der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit die Vorschläge der Länder für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Die Vorschläge werden fachlich unter den für Denkmalpflege zuständigen Referentinnen und Referenten der Länder abgestimmt und vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz in einer einheitlichen Liste nach den Kriterien der UNESCO zusammengeführt. Nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz dient diese Vorschlagsliste als interne Grundlage für künftige Nominierungen deutscher Welterbestätten zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Die aktuelle Liste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen, wurde mit undefinedBeschluss der Kultusministerkonferenz vom 23.10.1998 verabschiedet sowie mit undefinedBeschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.03.2010 aktualisiert. Eineundefined Liste der noch zur Aufnahme vorgesehenen Objekte liegt in aktueller Fortschreibung vor. Die Vorschläge, die alljährlich im Rahmen des deutschen Kontingents zur Nominierung für die Welterbeliste anstehen, werden von den für Denkmalpflege zuständigen Länderbehörden über das Sekretariat der KMK, das Auswärtigen Amt und das UNESCO-Welterbezentrum in Paris dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bau der Waldschlösschenbrücke im Gebiet der UNESCO-Welterbestätte Dresdner Elbtal hat die Kultusministerkonferenz 2007 eine undefinedStellungnahme zur Bindungswirkung des UNESCO-Übereinkommens verabschiedet.