23.5.2012 - 15:06
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280.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 23./24.Oktober 1997 in Konstanz

Am 23./24.10.1997 fand unter dem Vorsitz des Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Minister Prof. Rolf Wernstedt (Niedersachsen), die 280.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Konstanz statt. Die Sitzung hatte u.a. folgende Beratungsschwerpunkte: 

  • Kultusminister halten an der neuen Rechtschreibung fest
  • Empfehlungen zum Schulanfang
  • Ergebnisse und Auswirkungen der 3. Internationalen Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie (TIMMS) und der OECD-Studie "Education at a Glance" zur Qualität des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts im internationalen Vergleich
  • Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland
  • Neuordnung der Ausbildungsförderung
  • Förderung der deutschen Sprache im Schulwesen in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion


Außerdem wählte die Kultusministerkonferenz die Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Anke Brunn, als ihre Präsidentin, bestimmte das Präsidium für das Jahr 1998 und legte die Termine für die Plenarsitzungen im nächsten Jahr fest.
 
Am 23.10. fand zudem ein Gespräch der Präsidien der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz; statt. Dabei haben die Präsidien von KMK und HRK eine Erklärung zur Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft abgegeben.

 

Kultusminister halten an der neuen Rechtschreibung fest

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 280.Plenarsitzung am 23./24.Oktober 1997 in Konstanz mit den aktuellen Auseinandersetzungen um die Neuregelung der Rechtschreibung befaßt. Die Kultusministerkonferenz hält an der Einführung der neuen Rechtschreibung zum 1.8.1998 fest. Sie nimmt zur Kenntnis, daß in Niedersachsen wegen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes die vorgezogene Einführung der neuen Regeln in den Schulen ausgesetzt ist. Diese Aussetzung hat keine Auswirkungen für die anderen Länder und wird dort nicht zum Anlaß genommen, die bereits getroffenen Maßnahmen zur Einführung in den Schulen zu ändern. Eine vorgezogene Einführung in den Schulen vor dem 1. August 1998 gestalten die Länder in eigener Zuständigkeit; dies ist auch im Beschluß der KMK vom 1. Dezember 1995 zur Neuregelung der Rechtschreibung festgehalten. Auch ein Land, das erst zum Termin des offiziellen Inkrafttretens der neuen Regeln am 01.08.1998 die Einführung in den Schulen vornimmt, bleibt damit im Rahmen des KMK-Beschlusses.
 
Die Vereinbarung zur Neuregelung der Rechtschreibung erfolgte gemeinsam durch Unterschrift der Kultusministerkonferenz für die Länder und des Bundesministeriums des Innern für die Bundesregierung. Unabhängig von der verfassungsgerichtlichen Überprüfung wird daher die KMK klärende Gespräche mit der Bundesregierung führen, um die Akzeptanz der Neuregelung zu erhöhen. Im übrigen ist die KMK der Überzeugung, daß der Bericht der Kommission für die deutsche Rechtschreibung, der Ende des Jahres vorgelegt wird, zur Versachlichung der Diskussion beitragen wird.

Kultusministerkonferenz beschließt Empfehlungen zum Schulanfang

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 280.Plenarsitzung am 23./24.Oktober 1997 in Konstanz "Empfehlungen zum Schulanfang" beschlossen. Die Empfehlungen haben das Ziel, angesichts des im internationalen Vergleich hohen durchschnittlichen Einschulungsalters in Deutschland Maßnahmen in den Länder zu ermöglichen, die zur Reduktion der teilweise hohen Zurückstellungsquoten beitragen und Eltern zur vorzeitigen Einschulung ihrer Kinder als "Kann-Kinder" ermutigen. Der Beschluß der KMK ermöglicht es den Ländern aber auch, durch eine Veränderung des Stichtages für die Einschulung regulär mehr Kinder eines Jahrgangs einzuschulen. 

Die Kultusminister kommen in dem Beschluß überein, die geltenden Regelungen für den Schuleintritt zu verändern: Auch künftig beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zu dem vom jeweiligen Land schulgesetzlich festgelegten Stichtag das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Jahres, in der Regel mit Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien. Der Stichtag - und dies ist neu - soll zwischen dem 30.Juni und dem 30.September liegen. Darüber hinaus können die Länder zusätzlich Einschulungsmöglichkeiten während eines Schuljahres vorsehen. Damit ändert sich die Stichtagsregelung aus dem "Hamburger Abkommen" der KMK von 1964, wonach all jene Kinder schulpflichtig waren, die bis zum 30.Juni desselben Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet hatten. 

Für die vorzeitige Einschulung von sog. "Kann-Kindern" gab es bisher die Regelung, daß Kinder, die bis zum 31.Dezember des Kalenderjahres mindestens sechs Jahre alt waren, sofern sie die für den Schulbesuch notwendige geistige und körperliche Schulreife besitzen, eingeschult werden konnten. Nach dem neuen Beschluß der Kultusministerkonferenz in Konstanz können in begründeten Ausnahmefällen auch Kinder vorzeitig eingeschult werden, die nach dem 31.Dezember geboren worden sind (näheres regeln die Länder in eigener Zuständigkeit). 

Die Kultusministerkonferenz betont in ihrem Beschluß, daß eine Zurückstellung vom Schulbesuch nur im Ausnahmefall möglich ist. Sie erfolgt dann, wenn zu erwarten ist, daß eine Förderung im schulischen Rahmen keine für die Entwicklung des Kindes günstigeren Voraussetzungen schafft. Die Entscheidung über die Zurückstellung eines Kindes vom Schulbesuch soll möglichst in zeitlicher Nähe zum Schuljahresbeginn getroffen werden. Die Zeit der Zurückstellung vom Schulbesuch wird grundsätzlich nicht auf die Schulpflicht angerechnet. Näheres regeln die Länder in eigener Zuständigkeit. Durch den neuen Beschluß der Kultusministerkonferenz werden ihre Beschlüsse aus dem Januar 1967 zur „Anrechnung der Zurückstellung vom Pflichtschulbesuch auf die Dauer der Schulpflicht" und vom März 1968 zur "Vorzeitigen Einschulung von noch nicht schulpflichtigen Kindern" aufgehoben. 

Der Beschluß der Kultusministerkonferenz erfolgt vor dem Hintergrund des Befundes, daß die Zahl der schulpflichtigen, aber vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder in den Ländern zwischen etwa 5% und 14% liegt, wobei es innerhalb der einzelnen Länder zum Teil erhebliche Abweichungen gibt. Erhebungen zeigen, daß die Zahl der Zurückstellungen steigt, je näher der Geburtsmonat und der Einschulungstermin zusammenfallen. Zugleich hat eine Prüfung der Einschulungspraxis ergeben, daß der Anteil vorzeitig eingeschulter "Kannkinder" jedoch weitgehend gleichgeblieben ist. Er beträgt in den Ländern zwischen 1% und 3%. Die Zahl der vorzeitigen Schulaufnahmen steigt, je näher Einschulungstermin und Geburtsmonat zusammenliegen. Ein weiteres Ergebnis der Überprüfung der Einschulungspraxis ist, daß die Schulfähigkeit sowohl die Lernvoraussetzungen des Kindes wie den sachlichen Anspruch der Inhalte und das pädagogische Konzept der Schule berücksichtigen sollte, also nicht einseitig auf das Kind ausgerichtet sein sollte.

 

Kultusministerkonferenz beschließt länderübergreifende Vergleichsuntersuchungen
zum Lern- und Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern


Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 280. Plenarsitzung am 23./24.10.1997 in Konstanz grundsätzlich über länderübergreifende Vergleichsuntersuchungen zum Lern- und Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern ausgetauscht und dazu folgenden Beschluß gefaßt:
 
"Die Kultusministerkonferenz sieht im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der schulischen Ausbildung, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse sowie die Durchlässigkeit des Bildungssystems innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität schulischer Bildung eine wichtige Aufgabe.
 
Im Hinblick auf diese Zielsetzung und zur Qualitätssicherung in Schulen halten es die Mitglieder der Kultusmininisterkonferenz für erforderlich, in den Ländern Instrumente zur Evaluation zu entwickeln und zu erproben und über die gewonnenen Ergebnisse in einen breiten Erfährungsaustausch einzutreten.

Die Durchführung regelmäßiger länderübergreifender Vergleichsuntersuchungen zum Lern- und Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern ausgewählter Jahrgangsstufen an allgemeinbildenden Schulen ist dabei eine wichtige Ergänzung der länderbezogenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und ermöglicht für jedes Land Rückschlüsse im Hinblick auf die jeweils gewählten Methoden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Die aus der föderalen Struktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland resultierende Vielfalt schulischer Bildungsgänge und die damit verbundene hohe Flexibilität und Offenheit macht es erforderlich, die angestrebten länderübergreifenden Vergleichsuntersuchungen so anzulegen, daß sowohl konkrete Rahmenbedingungen wie auch die curricularen und organisatorischen Unterschiede zwischen den Schulformen innerhalb der Länder und zwischen den Ländern systematisch berücksichtigt werden.

Die Vergleichsstudien sollten vorrangig auf die Entwicklung grundlegender Kompetenzen ausgerichtet werden, die die Schülerinnen und Schüler zu einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben befähigen. Entsprechend dem Beschluß zu den `Standards für den mittleren Schulabschluß` sollten vor allem muttersprachliche, mathematische, naturwissenschaftlich-technische und fremdsprachliche Kompetenzen Beachtung finden. Im Hinblick auf die Anforderungen in der Arbeits- und Berufswelt ist darüber hinaus die Herausbildung übergreifender personaler und sozialer Kompetenzen (sogenannter Schlüsselqualifikationen) wie zum Beispiel Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit zu problemlösendem Denken und zu selbständigem Handeln besonders zu berücksichtigen
 
Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder kommen darin überein, daß es sich bei der Durchführung länderübergreifender Vergleichsuntersuchungen empfiehlt, das Augenmerk zunächst auf die Sekundarstufe I zu legen. Für die Sekundarstufe II wird auf die bestehenden einheitlichen Prüfungsanforderungen und die Richtungsentscheidunggen zur Weiterentwicklung der Prinzipien der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs vom 01.12.1995 verwiesen, die bereits Maßnahmen zur Sicherung der Transparenz, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Abiturprüfung vorsehen.

Die Kultusininisterkonferenz vereinbart die Einsetzung einer Amtschefskommission, die unter Beteiligung des Vorsitzenden des Schulausschusses und von Experten aus einschlägig ausgewiesenen wissenschaftlichen Instituten einen Vorschlag für die Konzeption, Organisation und Finanzierung unter Einbeziehung der geeigneten Daten aus der TIMMS- und der OECD-Studic erarbeitet."
 
Die Kultusministerkonferenz hatte bereits einer Beteiligung der Länder an künftigen regelmäßigen internationalen Leistungsvergleichen im Rahmen der OECD zugestimmt und wird in nächster Zeit zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie administrative Strukturen erarbeiten, um das OECD-Projekt "Indikatoren zum Leistungsvergleich von Schülern" (INES) auch von deutscher Seite im Rahmen der Ländergemeinschaft verstärkt zu fördern.

Gegenstand der Beratungen der Kultusministerkonferenz waren auch die Ergebnisse und Auswirkungen der 3. Internationalen Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie (TIMMS) sowie der OECD-Studie "Education at a Glance". Beide internationale Studien zur Qualität des mathematischen-naturwissenschaftlichen Unterrichts im internationalen Vergleich waren bereits zentrales Thema einer von der Kultusministerkonferenz am 26./27.Juni 1997 durchgeführten Anhörung, die unter Beteiligung zahlreicher hochrangiger Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerien der Länder und Repräsentanten interessierter Fachverbände und Lehrerverbände sowie Experten aus Hochschule und Wissenschaft in Bonn stattfand.

Im Ergebnis dieser Anhörung und der bisherigen Diskussion der Ergebnisse der beiden internationalen Vergleichsstudien stellt die Kultusministerkonferenz auf ihrer Plenarsitzung in Konstanz erneut fest, daß in der künftigen Diskussion der Ergebnisse und Auswirkungen der Studien zu den Leistungen deutscher Schülerinnen und Schüler in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern als übergreifender Aspekt die Entwicklung einer neuen Kultur der Anstrengung von Bedeutung ist und folgende Handlungsfelder entscheidend sein werden: Stärkung der allgemeinen Kultur- und Wertschätzung des Lernens in Deutschland, Hebung des Stellenwertes der mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen in der Gesellschaft und Verbesserung der Qualität und Organisation des entsprechenden Fachunterrichts an den Schulen. Die Kultusministerkonferenz wird sich in ihren Gremien weiter mit den Ergebnissen der zweitägigen Anhörung vom Juni 1997 befassen und sich in aller Offenheit mit möglichen Konsequenzen aus den Anhörungsergebnissen beschäftigen.

 

Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland Kultusministerkonferenz verabschiedet Bericht an die Ministerpräsidentenkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 280.Plenarsitzung am 23./24.Oktober 1997 in Konstanz einen Bericht zur "Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland" verabschiedet, der als Sachstandsbericht an die Ministerpräsidenten zur Vorbereitung des Gespräches der Regierungschefs von Bund und Ländern im Dezember 1997 weitergeleitet wird. Der Bericht stellt die Maßnahmen dar, die von den für das Hochschulwesen zuständigen Landesministern zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland eingeleitet wurden. Er befaßt sich besonders mit Maßnahmen in den Bereichen Studium, Prüfungen und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Dabei stehen die Themen Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magistergraden, Credit-Point-Systemen im Studium und die Modularisierung von Studiengängen sowie Stärkung der Attraktivität der deutschen Hochschulen für ausländische Doktoranden im Vordergrund. Der Bericht befaßt sich weiter mit Maßnahmen hinsichtlich des Spracherwerbs und des Hochschulzugangs ausländischer Studienbewerber, mit Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und fachlichen Betreuung ausländischer Studenten, der Gewinnung ausländischer Dozenten und Hochschullehrer und schließlich mit ausländer- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Die Kultusminister stellen in ihrem Bericht fest, daß die zur Attraktivitätssteigerung für ausländische Studierende notwendigen Maßnahmen weit über den internationalen Ansatz hinaus zu zentralen Fragen der künftigen Entwicklung des Studiensystems in der Bundesrepublik und damit zum Kernstück der Hochschulstrukturreform führen. Die Kultusministerkonferenz habe daher die sich aus der internationalen Diskussion ergebenden Ansätze mit der Zielsetzung aufgegriffen, sie für eine Modernisierung und Steigerung der Effizienz des deutschen Studiensystems insgesamt wirksam zu machen. In den Hochschulen seien viele Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Attraktivität eingeleitet worden. Daneben gebe es aber auch Handlungsfelder, in denen der Realisierungsstand deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. Dies gelte insbesondere für den Bereich des Ausländerrechts; Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern, die den Bedürfnissen des internationalen Studierenden- und Wissenschaftleraustausches Rechnung tragen, stünden immer noch aus. Die Kultusministerkonferenz unterstützt daher die von vier Bundesressorts (BMBF, AA, BMWi, BMZ) in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 12. September 1997 dem Bundesinnenminister übersandten Verbesserungsvorschläge. Sie begrüßt, daß auf dieser Grundlage zur Zeit mit dem Bundesinnenministerium über eine Neufassung der für ausländische Studierende relevanten Verwaltungsvorschrift verhandelt wird. Die Kultusministerkonferenz erwartet, daß diese Verhandlungen spätestens bis zur Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 18. Dezember 1997 erfolgreich abgeschlossen werden und von den Innenressorts der Länder unterstützt werden.

Im einzelnen geht der Bericht u.a. auf die Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen von Studium und Prüfungen und der entsprechenden Abschlußmöglichkeiten unter Berücksichtigung der angelsächsischen Studienstrukturen ein. Diese Entwicklung müsse sich einordnen in die von den Ländern und Hochschulen gemeinsam getragenen Bemühungen zur Studienstrukturreform. Es müsse sichergestellt sein, daß die einzelnen Entwicklungsschritte, die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen, die Einführung von Credit-Point-Systemen, die Modularisierung von Studienangeboten und die Verbesserung der Doktorandenbetreuung, aufeinander abgestimmt würden. Es könne nicht Ziel sein, das deutsche Studiensystem durch eines mit anglo-amerikanischer Prägung zu ersetzen. "Vielmehr strebt die Kultusministerkonferenz an, durch eine Öffnung in dafür geeigneten Studienbereichen und Hochschulen neben dem bestehenden System neue Ausbildungsformen zu erproben und nach sorgfältiger Evaluation über die weitere Entwicklung zu entscheiden." Dabei werde insbesondere die Akzeptanz der neuen Studienangebote bei deutschen und ausländischen Studierenden sowie die Aufnahme der Absolventen durch das Beschäftigungssystem eine entscheidende Rolle spielen. Im übrigen sei den Hochschulen in der anstehenden Erprobungsphase bei der Einführung dieser Abschlüsse ein möglichst weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen.

Die Kultusministerkonferenz, so der Bericht, fördert die weitere Einführung des European Credit Transfer System ECTS (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) an allen deutschen Hochschulen. Das System erleichtert die Studentenmobilität und die akademische Anerkennung von Studienleistungen durch Kreditpunkte. Das ECTS ist ein überbrückendes System, es bietet eine "akademische Zweitwährung" für mobile Studenten. Nach Auffassung der Kultusministerkonferenz ist davon auszugehen, daß in wenigen Jahren die überwiegende Mehrheit der Universitäten wie auch der Fachhochschulen ECTS übernehmen werde. "Das ECTS soll schrittweise für alle geeigneten grundständigen Studiengänge beginnend mit Fachrichtungen, die einen stärkeren Auslandsbezug haben, eingeführt werden." Dabei sei die Vergabe von Credits grundsätzlich mit der Einführung von Modulen zu verbinden. Module setzen sich aus Studienleistungen (Vorlesungen, Übungen, Praktika) und mindestens einer Prüfungsleistung zusammen. Die Hochschulrektorenkonferenz wird gebeten, die Koordinierung des ECTS in Deutschland zu übernehmen.

Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität der deutschen Hochschulen für ausländische Doktoranden sollten eingebettet werden in die allgemeine Entwicklung der Nachwuchsförderung. Allerdings sollten gezielte Maßnahmen zugunsten der Förderung ausländischer Nachwuchswissenschaftler getroffen werden, wozu der Bericht Vorschläge macht.

Die KMK hat kürzlich Änderungen der Bewertungspraxis ausländischer Sekundarabschlüsse vorgenommen, durch die für eine Reihe wichtiger Herkunftsländer eine Erleichterung beim Zugang zu den deutschen Hochschulen erreicht und dennoch gewährleistet wird, daß nur qualifizierte Bewerber ein Studium in Deutschland aufnehmen. Für bestimmte Bewertungsgruppen entfällt durch den Beschluß künftig der Besuch des bisher obligatorischen Studienkollegs, das die Studierfähigkeit durch Fach- und Sprachausbildung vermittelt. Dadurch wird die Phase der Vorbereitung auf das Studium deutlich abgekürzt und die Aufnahmebedingungen werden erheblich kalkulierbarer. Bei anderen Herkunftsländern konnte durch den neuen KMK-Beschluß die Zulassung zum Studienkolleg vereinfacht werden.

Zusammenfassend stellen die Kultusminister in ihrem Bericht an die Ministerpräsidentenkonferenz fest, daß die Internationalisierung der deutschen Hochschulen auf der gesamten Breite des Aufgabenspektrums deutlich zugenommen hat. Es zeichne sich ab, daß sich die Wettbewerbsposition der deutschen Hochschulen im Ausland schrittweise verbessern läßt. Allerdings müßten die Bemühungen der deutschen Hochschulen u.a. bei der Entwicklung für Ausländer attraktiver Lehr- und Forschungsprogramme mit Nachdruck fortgeführt werden und ausländerrechtliche Hindernisse abgebaut werden.

 

Neuordnung der Ausbildungsförderung

In der Auseinandersetzung mit der Bundesregierung über die Reform der Ausbildungsförderung (BAföG) hat die Kultusministerkonferenz auf ihrer 280.Plenarsitzung am 23./24.Oktober 1997 in Konstanz ihre Forderung nach einer umfassenden Reform der Ausbildungsförderung bekräftigt. Ministerin Schuchardt - niedersächsische Wissenschaftsministerin -, die für die Länder den Vorsitz in der Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Ausbildungsförderung führt, betonte, daß die Verhandlungen ermutigend verlaufen seien, nachdem feststeht, daß sich das von der Kultusministerkonferenz mehrheitlich seit 1996 favorisierte "Drei-Körbe-Modell" kostenneutral umsetzen läßt. Diese Berechnung wurde von der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) aufgestellt, die dem Bund zugeordnet ist. Kritisiert wurde allerdings von den Ländern, daß der Bund die GMD nicht bereits vor einem Jahr mit der Berechnung verschiedener Alternativen beauftragt habe. Damit sei sehr viel Zeit verloren gegangen und es werde schwer, noch in dieser Legislaturperiode die überfällige Reform durchzuführen.

Die Wissenschaftsminister der Länder erwarten, daß sich der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder in ihrer Dezember-Sitzung darüber verständigen, im Interesse der Gleichbehandlung aller Studierenden Kindergeld und Steuerfreibeträge zu einer Pauschale zusammenzufassen, die als Sockelförderung allen Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern ausbezahlt wird.

Die Kultusministerkonferenz stellte klar, daß nur ein Sockelmodell in der Lage sei, den in das nächste Jahrtausend gerichteten emanzipatorischen Intressen der Studierenden zu entsprechenden. Außerdem werde nur mit diesem Modell deutlich, wer mit welchen Beträgen für den Unterhalt der Studierenden aufkomme. Desgleichen sorge nur das Sockelmodell dafür, daß Studierende aus Elternhäusern mit hohem Einkommen durch die steuerlichen Entlastungen nicht grundsätzlich besser gestellt sind, als die Kinder aus finanziell schlechter gestellten Elternhäusern.

Die Wissenschaftsminister fordern - zusammen mit dem Deutschen Studentenwerk und den Hochschulrektoren - eine Konsolidierung der für die Studienförderung veranschlagten finanziellen Mittel auf dem Niveau des Frühjahrs 1996, um die Benachteiligung von finanziell schlecht gestellten Studierenden, die sich jährlich erschreckend verschärft, auszugleichen. Es gehe nicht an, daß die schlechten Bedingungen bei der Ausbildungsförderung zu freien Studienplätzen einerseits und zu Problemen auf dem Lehrstellenmarkt andererseits führen.

 

Gespräch der Präsidien von KMK und HRK
Keine Kürzungen bei Deutscher Forschungsgemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft

Die Präsidien von KMK und HRK haben bei ihrem gemeinsamen Gespräch am 23.10.1997 in Konstanz u.a. die Finanzierung von Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und Max-Planck-Gesellschaft (MPG) erörtert.

Die Präsidien halten die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, die zwischen Bund und Ländern vereinbarte mittelfristige Verläßlichkeit der Förderung von DFG und MPG durch eine einseitige Kürzung des verabredeten Zuwachses zu gefährden, für falsch. Damit wird den Erklärungen der Bundesregierung und aller Landesregierungen in eklatanter Weise widersprochen, im Interesse der jungen Generation und der Zukunft unseres Landes Qualifikation und Forschung Priorität einzuräumen. Dies ist nicht nur eine Schwächung der MPG für den Aufbau ihrer Institute in den neuen Ländern, sondern schwächt auch die Forschungsmöglichkeiten aller deutschen Hochschulen. Die Entscheidung ist ein entmutigendes Signal und gefährdet die Glaubwürdigkeit der Politik.

KMK und HRK fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestages und den Bundesrat auf im parlamentarischen Verfahren zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 1998 entsprechend der Vereinbarung von Bund und Ländern eine Entscheidung im Sinne der Vorlage der Bundesregierung zu treffen. Nur dies entspricht der notwendigen Prioritätensetzung zugunsten der jungen Generation.

 

Förderung der deutschen Sprache im Schulwesen in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
Kultusministerkonferenz verabschiedet zweiten Evaluierungsbericht für das Lehrerentsendeprogramm

In der 280.Plenarsitzung am 23./24.10.1997 in Konstanz befaßte sich die Kultusministerkonferenz mit dem nach 1995 nunmehr zweiten Evaluierungsbericht über das Lehrerentsendeprogramm im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Gesamtprogrammes zur Förderung der deutschen Sprache im Schulwesen in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas und in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Der Bericht setzt sich zum Ziel, den derzeitigen Stand des Lehrerentsendeprogramms und die Entwicklung des Deutschunterrichtes zu beschreiben und die dabei von Bund und Ländern getroffenen vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der deutschen Sprache darzustellen.

Danach hat sich die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Fragen der Auswahl und des Einsatzes, der Information und der Einweisung der Programmlehrkräfte bewährt. Die Zusammenarbeit, in die vor allem die Länder ihre besonderen Potentiale eingebracht haben, hat darüber hinaus dazu beigetragen, daß sich das Förderprogramm zu einem integrierten Gesamtprogramm entwickelt hat. Lehrerentsendung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Hospitationsaufenthalte von Bildungsfachleuten, Lehrkräften und Jugendlichen in Deutschland, Schulpartnerschaften und Schüleraustausch sowie Beratungs- und Ausstattungshilfen ergänzen und stützen sich wechselseitig. So wurden für jährlich mehr als 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fort- und Weiterbildungskurse, Hospitationen und mehrwöchige Schulpraktika veranstaltet, die als besondere in Deutschland durchgeführte Maßnahmen begleitet werden von einer Vielzahl von Maßnahmen des Schüler- und Lehreraustausches. 173 Landes- und 370 Bundesprogrammlehrkräfte leisten zusammen mit 31 Fachberatern/Koordinatoren und 68 Fachschaftsberatern bzw. Sekundarstufenlehrkräften, einschließlich der Leiter der deutschsprachigen Abteilungen an staatlichen Spezialgymnasien in Mittel- und Osteuropa, ihren Beitrag zum Aufbau eines tragfähigen Deutsch- bzw. deutschsprachigen Fachunterrichts.

Aufgrund einer Absprache zwischen Bund und Ländern vom Oktober 1992 sind Lehrkräfte zum Aufbau und zur Unterstützung eines eigenen leistungsfähigen Deutschunterrichts und deutschsprachigen Fachunterrichtes in den genannten Staaten entsandt worden. Der ebenfalls im Jahre 1992 ins Leben gerufene Bund-Länder-Ausschuß für schulische Arbeit im Ausland wird in der Absprache gebeten, über das Programm zur Entsendung deutscher Lehrkräfte regelmäßig zu berichten.

Der Bericht ist auch im Rahmen der gemeinsamen Bemühungen von Bund und Ländern zu sehen, das Gesamtprogramm in Zukunft weiter zu intensivieren. Er verdeutlicht, daß die Nachfrage nach Deutsch als Fremdsprache und nach deutschsprachigem Fachunterricht mit Beginn der demokratischen Erneuerung in den mittel- und osteuropäischen Reformstaaten sprunghaft gestiegen ist und daß die entsprechenden Förderprogramme im Laufe der vergangenen Jahre mehr und mehr an Aktualität gewonnen haben.

Die Kultusministerkonferenz ist zusammen mit dem Bund überzeugt, daß das in mittlerweile 19 Staaten Mittel- und Osteuropas gemeinsam durchgeführten Programm zur Entsendung deutscher Lehrkräfte sich zu einem wirkungsvollen Instrument der Bildungskooperation für die dortigen Reformstaaten und zur Förderung der deutschen Sprache entwickelt hat. Es wird von diesen Staaten gewünscht und entfaltet zunehmend eine multiplikatorische Wirkung. Die hohe Akzeptanz des Programms wird in nahezu allen Erfahrungsberichten aus den Einsatzländern der Lehrkräfte betont. Das Programm ist dort besonders effizient, wo die Betreuung und Koordination im Gastland gewährleistet ist, Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrkräften stattfindet, die Lehrkräfte als Träger eines bestimmten Programms wahrgenommen werden, ihr Einsatz in den Medien zur Kenntnis genommen wird und eine enge Zusammenarbeit mit den Mittlerorganisationen im Bereich der auswärtigen Kulturpolitik und den deutschen Auslandsvertretungen erfolgt. Die innerschulische und außerschulische Wahrnehmung der deutschen Programmlehrkräfte als Kulturträger fördert ebenso die Vermittlung eines aktuellen Deutschlandbildes. Zum anderen leisten diese Lehrkräfte einen wichtigen Beitrag zu dem von den Gastländern gewünschten und vorangetriebenen Prozeß der Demokratisierung und Modernisierung.

Die Kultusministerkonferenz ist der Überzeugung, daß sich sowohl das Gesamtprogramm zur Förderung der deutschen Sprache als auch das darin integrierte Lehrerentsendeprogramm in Zukunft noch weiter fortentwickeln werden und daß insbesondere die Länder in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Gesamtprogrammes ihren Beitrag dazu geleistet haben, daß das Erlernen und die Vermittlung der deutschen Sprache an den Schulen in Mittel- und Osteuropa bedarfsgerecht und der großen Nachfrage angemessen zum dortigen gesellschaftlichen Entwicklungsprozeß beitragen können.

 

Kultusministerkonferenz wählt Präsidentschaft und Präsidium für das Jahr 1998

Die Kultusministerkonferenz hat bei ihrer 280.Plenarsitzung am 23./24.Oktober 1997 in Konstanz die Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Anke Brunn, turnusmäßig zu ihrer Präsientin für das Jahr 1998 gewählt.Dem Präsidium der Kultusministerkonferenz werden darüber hinaus der Sächsische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, als 1. Vizepräsident, die Bremer Senatorin für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport, Bringfriede Kahrs, als 2. Vizepräsidentin und Prof. Rolf Wernstedt, der Kultusminister Niedersachsens und Präsident der KMK im Jahr 1997, als 3. Vizepräsident angehören. Der Staatsminister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Jürgen Zöllner, und der Bayerische Staatsminister für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, Hans Zehetmair, werden dem Präsidium als kooptierte Mitglieder angehören.Als Termine für ihre Plenarsitzungen im Jahr 1998 hat die Kultusministerkonferenz zunächst den 26./27.Februar 1998 in Bonn festgelegt; im Rahmen dieser Plenarsitzung am 26.Februar 1998 wird die Kultusministerkonferenz auch ihr 50jähriges Bestehen mit einem Festakt in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Anwesenheit des Bundespräsidenten begehen. Drei weitere Termine werden noch festgelegt.