Wichtiger Schritt zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft im dualen System der Berufsausbildung
Präsident der KMK zu den Ergebnissen des Spitzengesprächs in Wolfsburg am 22./23.05.1997
Zum Abschluß des Spitzengesprächs der Kultusministerkonferenz mit Vertretern der Bundesregierung, der Fachministerkonferenzen der Länder, der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Lehrerverbände zur Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung am 22./23.Mai 1997 in Wolfsburg hat der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Prof. Rolf Wernstedt (Niedersachsen), festgestellt:
Von Wolfsburg muß und wird Signalwirkung ausgehen. Das Spitzengespräch hat den Grundkonsens über die qualitative Weiterentwicklung des dualen Berufsausbildungssystems verfestigt. In vielen Punkten besteht bereits Übereinstimmung zwischen den Partnern im dualen System, wie die berufliche Bildung weiterentwickelt werden muß, um leistungsfähig und attraktiv zu bleiben. Dabei wird auch die Wirtschaft nicht aus der Pflicht der Ausbildung entlassen; sie hat und behält dazu ihren verfassungsmäßigen Auftrag. Die Kultusministerkonferenz warnt vor einer weiteren schleichenden Verschiebung der Kostenanteile von Berufsausbildung zu Lasten der öffentlichen Hand. Im übrigen erwartet die KMK, daß jeder Beteiligte in seinem Aufgabenbereich sofort handelt, um die Krise des dualen Systems zu beenden.
Aus meiner Sicht besteht Einvernehmen darüber, daß am dualen System mit dem Grundverständnis des Berufsprinzips in der mitteleuropäischen Tradition von Arbeit und Ausbildung festgehalten werden soll. Dabei ist eine stärkere Differenzierung entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit erforderlich, und zwar für Leistungsstärkere und im besonderen Maß auch für Leistungsschwächere. Hierbei sind die Differenzierungsmöglichkeiten des BBiG (Berufsbildungsgesetz) auszuschöpfen. Dabei darf keine Dequalifizierung eintreten und Optionen für weitere Qualifizierung müsen offengehalten werden. Abbrecher und Personen, die die Ausbildungsabschlußprüfung endgültig nicht bestanden haben, sollen einen positiven Nachweis über die erworbenen Qualifikationen erhalten. Daneben muß ein Nachweissystem aus Weiterbildung und Anrechnung beruflicher Tätigkeiten treten, mit dem im Beschäftigungssystem der vollständige Berufsabschluß erreicht werden kann. Einvernehmen besteht auch, daß eine weiter entwickelte Lernortkooperation kurzfristig die Ausbildungsbereitschaft erhöht und die Qualität der beruflichen Ausbildung verbessert. Damit wird zugleich die aufwendige Doppelung von Lerninhalten vermieden und die Berufsschule stärker in eine dual-kooperative Berufsausbildung verantwortlich einbezogen. Die Zusammenarbeit beim Übergang von Schule in Berufsausbildung, auch darin sind sich die Gesprächspartner einig, muß verbessert werden und die gegenseitigen Erwartungen müssen geklärt werden. Die Prüfungen müssen sich der betrieblichen Praxis anpassen, denn sie sind nicht mehr zeitgemäß. Bei den Prüfungen muß auch die Berufsschule im Rahmen der Kooperation der Lernorte einbezogen werden.
Zur umgehenden Umsetzung bzw. Realisierung der einvernehmlich festgestellten Maßnahmen sind alle Beteiligten aufgefordert, in ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge zu tragen, daß diese regional umgesetzt werden. Alle Voraussetzungen dafür sind bereits geschaffen. Man muß es nur tun.
Bund und Länder sind aufgefordert, die vorhandenen Rahmenbedingungen zu nutzen bzw. die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Einvernehmen besteht auch darüber, den Unterricht in der Berufsschule unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten so zu organisieren, daß eine hohe Anwesenheit im Betrieb erreicht wird.
Dringlich ist, vor dem kommenden Ausbildungsjahr nicht besetzte Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen Bereich durch erhöhte Kooperation zwischen Schule, Betrieb und Berufsberatung zu besetzen.
Einige Punkte konnten in Wolfsburg nicht abschließend geklärt werden. Dazu gehört die Konzipierung der beruflichen Bildung in Form einer breiten beruflichen Grundqualifikation und einer auf Aktualität und Anpassung ausgerichteten Qualifizierung in der Weiterbildung mit Regelungen zu deren Zugang und die Fixierung von Mindestanforderungen in der beruflichen Erstausbildung bezogen auf Arbeitsabläufe und Arbeitsprozeßwissen unter Einbeziehung von regionalen und unternehmensspezifischen Gestaltungsräumen in die Ausbildung.
Ich werde daher die Beteiligten zu einem weiteren Spitzengespräch im Herbst einladen, um diese Fragen zu einvernehmlichen Ergebnissen zu führen.
Mit Zurückhaltung betrachten die Kultusminister der Länder nach wie vor den Vorschlag des Bundes eine Ausbildung in Stufen vorzusehen. In Deutschland hat die Ausrichtung der Arbeit am Berufskonzept eine lange Tradition und steht deshalb im Gegensatz zu modularen Berufsausbildungssystemen. Berufsausbildung, die am Berufskonzept orientiert ist, öffnet Jugendlichen den Zugang zur Arbeitswelt und vermittelt die Berufsfähigkeit in technologischer, sozialer und (arbeits)organisatorischer Hinsicht. So konzipierte Ausbildung hat über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten hinaus eine wichtige sozialintegrative Funktion.
"Zur Verbesserung der Ausbildungsreife, die immer wieder gefordert wird, stelle ich fest: Ein besseres gegenseitiges Verständnis der Lernorte an der Schnittstelle des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung ist auch das Anliegen der Kultusministerkonferenz. Die Initiative dazu muß von beiden Seiten, von den Schulen und Betrieben, ausgehen. Jeder muß in seinem Verantwortungsbereich dafür sorgen, daß in der Region die notwendigen Kontakte hergestellt werden.
Zur Forderung nach Flexibilisierung des Berufschulunterichts hat die Kultusministerkonferenz schon wesentliche Vorleistungen erbracht. Entgegen der wiederholten Darstellung der Bundesregierung stelle ich erneut fest: Es gibt flächendeckend keinen zweiten Berufschultag. Der Unterrichtsumfang der Berufsschule, dessen überwiegender Teil übrigens mit der Wirtschaft abgestimmt ist, beansprucht allerdings mehr als einen Tag. Dieser Umfang wird in den Ländern in einer Vielzahl von Organisationsformen umgesetzt. Dies ist im übrigen im Bericht der Kultusministerkonferenz über die Organisation des Berufsschulunterrichts vom 31.01.1997 dokumentiert.
Ich habe die Hoffnung, daß angesichts der zunehmend angespannten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt die Ergebnisse von Wolfsburg die Betriebe ermutigen, kurzfristig mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Dazu möchte ich als weitere Punkte anregen, daß sich erstens die Kammern verständigen, künftig berufsbildungsbezogene Kosten über die allgemeinen Kammerbeiträge zu tragen und daß zweitens Bund und Länder prüfen, ob ein einfaches Verfahren entwickelt werden kann, das verhindert, daß durch Mehrfachbewerbungen Lehrstellen nicht besetzt werden. Außerdem schlage ich vor, daß die Fachministerkonferenzen bei ihren Gesprächen mit den Sozialpartnern auch die Frage erörtern, wie durch eine entsprechende Gestaltung der Ausbildungsvergütungen mehr neue Ausbildungsplätze geschaffen werden können."
"Zusammenfassend stelle ich fest: Nach einer intensiven Diskussion mit vielen Gemeinsamkeiten über das, was getan werden muß, ist jetzt die Stunde des Handelns gekommen. Es müssen die notwendigen Reformmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die KMK ist dabei zur intensiven Zusammenarbeit mit Bund und Sozialpartnern bereit, um die berufliche Bildung qualitativ weiterzuentwickeln und die Zukunftschancen der jungen Generation zu sichern."
