KMK-Präsident: Diskussion um die Neuregelung der Rechtschreibung muß wieder sachlich werden
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Prof. Rolf Wernstedt (Niedersachsen), erklärt zur erneut aufgeflammten Diskussion über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, insbesondere zu den Beschlüssen der Verwaltungsgerichte in Wiesbaden und Weimar:
Die Kultusministerkonferenz nimmt die öffentliche Diskussion zur Neuregelung der Rechtschreibung sehr ernst, sowohl in ihren inhaltlichen wie in ihren rechtlichen Aspekten. Ich habe die beiden Beschlüsse, die dazu gerade von den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden und Weimar ergangen sind, mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Ich bedaure es sehr, daß es uns bisher offenbar nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen: Die Neuregelung der Rechtschreibung ist nach fast hundert Jahren, in denen eine Unzahl von Ausnahmen und Einzelfallregelungen das richtige Schreiben zunehmend erschwert hatte, notwendig und auch - das vertrete ich nach wie vor - in der Sache grundsätzlich sachgerecht.
Probleme, die durch die Unterschiedlichkeiten der Regelauslegung in den Wörterbüchern und nicht durch politische Beschlüsse aufgetreten sind, haben zur Verunsicherung der Öffentlichkeit beigetragen; hier wird schnell Klarheit geschaffen. Die internationale Kommission arbeitet daran. Wichtig ist aber: Die Neuregelung ist maßvoll und begründet, viel maßvoller als die Kritiker behaupten; sie erleichtert durch mehr Transparenz im Regelwerk das richtige Schreiben und sie ist pädagogisch wichtig, weil sie den Kindern in der Schule das Erlernen der Rechtschreibung einfacher und plausibler macht.
Zu den Beschlüssen der Verwaltungsgerichte in Wiesbaden und Weimar: Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat einem Eilantrag entsprochen, d.h. zwei Kinder in Hessen dürfen vorerst nicht nach der Neuregelung unterrichtet werden. Gegen diesen Beschluß wird das Land Beschwerde einlegen.
Die faktische und konkrete Tragweite dieses Beschlusses ist in der Öffentlichkeit viel zu hoch eingeschätzt worden. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, und von einem allgemeinen Stopp der Neuregelung kann nicht die Rede sein. Das Verwaltungsgericht in Weimar hat nun in einem parallelen Verfahren mit Beschluß vom 24. Juli, der am heutigen Tage veröffentlicht wurde, die Rechtslage genau entgegengesetzt eingeschätzt und daher den Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Begründung des Gerichts stärkt die Rechtsposition der KMK. Es geht danach bei der Neuregelung weder um die Festlegung von Erziehungszielen in den Grundzügen, noch um bildungs- und schulpolitische Grundentscheidungen, für die ein Gesetz notwendig wäre, sondern lediglich um die wertneutrale Vermittlung von Sachwissen.
Zu den Auswirkungen der neuen Rechtschreibung an den Schulen auf Dritte, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. Juni 1996 gegenüber einem beschwerdeführenden Vater festgestellt, daß Grundrechte aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes nicht davor schützen, daß in der Schule neue Schreibweisen unterrichtet werden. Diese Feststellung des höchsten deutschen Gerichts wird in der öffentlichen Diskussion zu wenig beachtet. Das Verwaltungsgericht Weimar weist auf diese Entscheidung hin und stellt fest, daß allgemeine Persönlichkeitsrechte von Eltern durch die neue Rechtschreibpraxis nicht verletzt werden. Außerhalb von Schulen und Behörden kann man nach eigenem Gutdünken schreiben.
Die Kultusministerkonferenz vertritt damit eine verfassungsrechtlich abgesicherte Position. Auch die Bundesregierung war Partner im gesamten langjährigen Verfahren, und der Bundesminister des Innern hat der KMK gegenüber die Rechtmäßigkeit des Verfahrens wiederholt bekräftigt. Auch in den anderen beteiligten Staaten, Österreich und der Schweiz, wird eine gesetzliche Grundlage für die Einführung der Neuregelung nicht für notwendig erachtet. In Deutschland waren fünfzehn Landtage befaßt; keiner hielt ein Gesetz für nötig.
Was mich beunruhigt, ist allerdings, daß sich die Auseinandersetzung zunehmend, in einer nach der Überzeugung der KMK pädagogisch richtigen und wirklich notwendigen Sache, an der Diskussion formaljuristischer Fragen festbeißt. Ich bedaure auch die Vorwürfe, hier sei undemokratisch von oben gehandelt worden. Die Neuregelung ist in einem jahrzehntelangen fachwissenschaftlichen Diskussionsprozeß entstanden. Die Neuregelung ist dann zehn Jahre lang auch öffentlich diskutiert worden. Wir haben alle fachlich interessierten Institutionen und Verbände angehört. Die Landtage wurden - in unterschiedlicher Weise - unterrichtet. Ich appelliere daher mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen in der Schule aus der pädagogischen Verantwortung der Kultusminister an alle, zur Besonnenheit und Sachlichkeit in der Diskussion zurückzukehren.
Die Einführung der Neuregelung in den Schulen verläuft insgesamt reibungslos. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Grundschüler wird bereits nach der Neuregelung unterrichtet. Wir alle haben eine Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülem, daß sie verläßlich und sicher lernen können.
