284.Plenarsitzung der Kultusministerkonfernz am 03.Dezember 1998 in Bonn
Am 03.Dezember 1998 fand unter dem Vorsitz von Ministerin Gabriele Behler die 284.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Bonn statt.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Thema:
- Akkreditierungsverfahren für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge.
Die Kultusministerkonferenz wählte für das Jahr 1999 Staatsminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer (Sachsen) zu ihrem Präsidenten. Dem Präsidium der Kultusministerkonferenz werden 1999 Senatorin Bringfriede Kahrs (Bremen) als 1. Vizepräsidentin, Ministerin Dr. Annette Schavan (Baden-Württemberg ) als 2. Vizepräsidentin, Ministerin Gabriele Behler (Nordrhein-Westfalen) als 3. Vizepräsidentin sowie Staatsminister Hans Zehetmair (Bayern) und Staatsminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz) als kooptierte Mitglieder angehören. Die Kultusministerkonferenz wählte außerdem Ministerialdirigent Hans-Jürgen Müller-Arens zum Vorsitzenden ihres Hochschulausschusses und Ministerialdirigent Dr. Hellmuth Amberg zum Vorsitzenden des Kulturausschusses. Zum Vorsitzenden der Kommission für internationale Angelegenheiten wählte sie Ministerialdirektor Rudolf Böhmler, zum Vorsitzenden der Kommission für Europäische Angelegenheiten erneut Staatssekretär Dr. Rüdiger Pernice.
Das Präsidium der Kultusministerkonferenz führte im Rahmen der 284.Plenarsitzung Gespräche mit den Lehrerverbänden und dem Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz zu aktuellen schul- und hochschulpolitischen Themen.
Akkreditierungsverfahren für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge
Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 284.Plenarsitzung am 03.Dezember 1998 in Bonn beschlossen, dass für die neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge probeweise für drei Jahre ein länderübergreifender Akkreditierungsrat eingerichtet wird, der durch ein kleines Sekretariat bei der Hochschulrektorenkonferenz unterstützt wird. Der Akkreditierungsrat soll
- den Ablauf der fachlich-inhaltlichen Begutachtung der Studiengänge koordinie-ren und die damit beauftragten Agenturen zeitlich befristet akkreditieren (,wobei die akkreditierten Agenturen das Zertifikat des Rates vergeben können,)
- und überwachen, dass das Akkreditierungsverfahren nach fairen und nachvollziehbaren Regeln abläuft.
Der Akkreditierungsrat wird dabei so weit wie möglich auf deutsche oder ausländische, in der Fachwelt und unter Berufspraktikern renommierte Evaluations- und Akkreditierungseinrichtungen zurückgreifen. Ist auf diesem Wege bereits eine Evaluation oder Akkreditierung erfolgt, wird der Rat deren Ergebnisse seiner Arbeit zu Grunde legen, ansonsten aber die Begutachtung an deutsche oder ausländische Einrichtungen übertragen und den Hochschulen Vorschläge für anerkannte Akkreditierungs- oder Evaluierungseinrichtungen machen, bei denen die Begutachtung durchgeführt werden kann. Nur auf Antrag eines Landes kann in begründeten Fällen die fachlich-inhaltliche Begutachtung und Zertifizierung von einer durch den Akkreditierungsrat einzusetzenden Gutachtergruppe durchgeführt werden.
Die Akkreditierungsrat setzt sich aus 4 Wissenschaftlern (Fachleute für Evaluierung und Zertifizierung), 4 Vertretern der Berufspraxis, 2 Studierenden, je einem Rektor bzw. Präsident einer Universität und einer Fachhochschule und 2 Ländervertretern zusammen. Abgesehen von der Anschubfinanzierung, die der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in Aussicht gestellt hat, sind die Kosten der Akkreditierung grundsätzlich von den Hochschulen zu tragen, die einen Studiengang akkreditieren lassen möchten.
Das
Akkreditierungsverfahren soll
- Vielfalt ermöglichen, d.h. die Differenzierung im Hochschulbereich und die Ei-genverantwortung der Hochschulen stärken,
- Qualität im stärker werdenden internationalen Wettbewerb sichern, d.h. den Studierenden und den Arbeitgebern eine verlässliche Orientierung geben,
- und Transparenz schaffen, d.h. für die internationale Zusammenarbeit klare und verlässliche Angaben über das Studienangebot in Deutschland und die Qualität der Studienabschlüsse geben.
