Kultusminister Konferenz

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294. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 10.Mai 2001 in Hamburg

Am 10. Mai 2001 fand unter dem Vorsitz von Ministerin Dr. Annette Schavan (Baden-Württemberg) die 294.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Hamburg statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  •  Maßnahmen zur Deckung des Lehrerbedarfs,
  •  Konsequenzen der Zuwanderung für die Schulen,
  •  Anerkennung von Abschlüssen im Bildungsbereich,
  •  Fremdsprachen in der beruflichen Bildung,
  •  Einsetzung einer "Beratenden Kommission" für die Rückgabe von in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz
  •  Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2015.

Im Rahmen der 294.Plenarsitzung führte das Präsidium der Kultusministerkonferenz am 10.Mai 2001 ein Spitzengespräch mit den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über aktuelle Schul- und Hochschulthemen sowie über Fragen der Bioethik.

Die Kultusministerkonferenz benannte für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.Oktober 2001 Minister Dr. Michael Vesper (Nordrhein-Westfalen) als Präsidenten und Ministerin Prof. Dr. Dagmar Schipanski (Thüringen) als Vizepräsidentin für das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz. - Ferner wählte die Kultusministerkonferenz Ministerialdirigent Toni Schmid (Bayern) zum neuen Vorsitzenden des Kulturausschusses der Konferenz.

Die Kultusminister legten zudem die Termine für die Plenarsitzungen der Kultusministerkonferenz im Jahr 2002 fest: Danach findet die 297.Plenarsitzung am 28.02./01.03.2002 in Berlin, die 298.Plenarsitzung am 23./24.05.2002 in Thüringen, die 299.Plenarsitzung am 17./18.10.2002 in Würzburg und die 300. Plenarsitzung am 05.12.2002 in Bonn statt.

Maßnahmen zur Deckung des Lehrerbedarfs

Auf ihrer 294.Plenarsitzung am 10. Mai 2001 in Hamburg hat die Kultusministerkonferenz ihre Beratungen über Maßnahmen zur Deckung des künftigen Lehrerbedarfs fortgesetzt. Bei ihrer letzten Plenarsitzung am 22.Februar 2001 in Hannover hatte sie einen mehrere Maßnahmenbündel umfassenden Katalog zur Sicherung des Lehrernachwuchses für das allgemein bildende und berufliche Schulwesen verabschiedet.

Zum Abbau von Mobilitätsbeschränkungen vereinbarten die Kultusminister der Länder in Hamburg für die Übernahme von Lehrkräften aus andereren Ländern neue Leitlinien, die zu einer deutlichen Vereinfachung der bisherigen Verfahrensweisen führen und Lehrerinnen und Lehrern den Wechsel in ein anderes Land schneller ermöglichen. Folgende Vereinbarung wurde getroffen:

"Jede Lehrkraft kann sich nach Abschluss der Lehrerausbildung bundesweit bewerben und dort in den Schuldienst eingestellt werden, wo sie nach erfolgter Auswahl ein Angebot erhalten hat.

Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst eines Landes beschäftigt sind und das Land wechseln wollen, können unter Beachtung des Anspruchs der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtskontinuität von einem anderen Land nach folgendem Verfahren übernommen werden:

1. Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren

  1. Lehrkräfte können jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.
  2. Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; sie kommen überein, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragsstellung auf Freigabe zu erteilen (z.B. beim Einsatz in abiturvorbereitenden Kursen oder bei schulspezifischen Mangelsituationen).
  3. Die Familienzusammenführung steht für die Kultusministerkonferenz im Mittelpunkt der Bemühungen. Die Kultusministerkonferenz strebt an, in allen Ländern Freigabeerklärungen zur Familienzusammenführung zu erreichen. Sie appellieren an die Finanzminister, über die Regelung des § 107b BeamtVG hinaus Versorgungsbezüge in diesen Fällen anteilig zu übernehmen. Eine entsprechende gesetzliche Festschreibung ist anzustreben.
  4. Das aufnehmende Land verpflichtet sich, das abgebende Land zum frühestmöglichen Zeitpunkt über eine vorgesehene Einstellung bzw. Stellenbesetzung zu informieren.  

2. Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Tauschverfahren)        

  1. Lehrkräfte können auch einen Antrag für das Einigungsverfahren stellen. Über das Einigungsverfahren soll Lehrkräften insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung, eine zusätzliche Möglichkeit eines Länderwechsels eröffnet werden.
  2. Um möglichst vielen Lehrkräften einen Länderwechsel zu ermöglichen, wird das Ländertauschverfahren flexibilisiert, z.B. durch fächer- und lehramtsübergreifende Handhabung.
  3. Die Länder werden die Anerkennung einer Lehrbefähigung von im Schuldienst befindlichen Lehrkräften entsprechend den ‘Beschlüssen zur Anerkennung von Lehrkräften’ (Husum 1999) großzügig handhaben.
  4. Der erforderliche Arbeitsaufwand in den Schulbehörden wird durch ein EDV-Verfahren vermindert, dessen einheitlicher Minimal-Datenkatalog von allen Ländern angewandt wird.

3. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Die Übernahme im Verfahren zu 1. und 2. erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn, in Ausnahmefällen auch zum Beginn des Schulhalbjahres. Die Vorschläge sollen auch Anwendung finden für Lehrkräfte an Privatschulen und für an deutschen Schulen im Ausland tätige Bundesprogrammlehrkräfte."

Konsequenzen der Zuwanderung für die Schulen

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 294. Plenarsitzung am 10.Mai 2001 in Hamburg in einem ersten Beratungsschritt mit den Konsequenzen der Zuwanderung für die Schulen in Deutschland befasst. Das Thema ist bei der letzten Plenarsitzung am 22. Februar 2001 in Hannover in das Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2001 aufgenommen worden.

Im Anschluss an ihre erste Beratung der Thematik, bei der sie sich auch über den Verfahrensstand der Arbeiten der Kommission für Zuwanderung der Bundesregierung unterrichten ließ, unterstrich die Kultusministerkonferenz die besondere gesellschafts- und bildungspolitische Bedeutung der Zuwanderung.

Ein Bericht der Kultusministerkonferenz über exemplarische Maßnahmen der Länder in diesem Bereich soll der Kommission der Bundesregierung in Kürze zugehen.

Die Kultusminister der Ländern betonten in Hamburg die besondere Rolle der Schule bei der Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher und unterstrichen erneut die integrative Kraft von Schule und Unterricht.

Die Schulpolitik wird in allen wichtigen Bereichen der Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher ihre bisherigen Maßnahmen fortsetzen und ausbauen. Die Schule leistet bereits erhebliche Anstrengungen, so besonders bei den Hilfen zur Eingliederung in die deutsche Schule, beim muttersprachlichen Unterricht und bei anderen Formen schulischer Förderung, bei der islamischen religiösen Unterweisung/Islamunterricht und bei der Lehreraus- und -fortbildung.

Anerkennung von Abschlüssen im Bildungsbereich

Die Kultusministerkonferenz hat sich bei ihrer 294.Plenarsitzung am 10.Mai 2001 in Hamburg mit einzelnen Fragen der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen im Bildungsbereich befasst. Auf der Grundlage ihrer Beschlüsse vom Oktober 1999 in Husum zur Neufassung bzw. Öffnung von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz für mehr Vielfalt im Bildungswesen hat die Konferenz in folgenden Einzelbereichen Beschlüsse gefasst: 

  • Überarbeitung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur in Mathematik, Deutsch und Englisch

Auf der Grundlage eines in den Ländern erfolgten Erfahrungsaustauschs zu den Abiturprüfungsaufgaben und anhand wissenschaftlicher Expertisen zur Qualitäts- und Standardsicherung des Unterrichts einzelner Fächer in der gymnasialen Oberstufe sollen die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch überarbeitet werden. 

  • Weiterentwicklung des Schulwesens seit Abschluss des Hamburger Abkommens

Die Kultusministerkonferenz hat eine Darstellung über die Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland seit Abschluss des Hamburger Abkommens zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens im Jahre 1964 verabschiedet, in der die wesentlichen Vereinbarungen der Konferenz, die insbesondere seit 1990 die Entwicklung des Schulwesens gefördert haben, beschrieben sind. Die Darstellung berücksichtigt dabei auch wichtige Beschlüsse für das berufliche Schulwesen und die sonderpädagogische Förderung.

  • Neue "Vereinbarung über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses auf dem Weg einer Externenprüfung"

Die seit 1953 gültigen Richtlinien für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses im Bereich der Erwachsenenbildung sollen künftig durch eine zeitgemäßere Vereinbarung ersetzt werden, die die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen vereinfacht und sie auf die Grundlage der seit 1993 gültigen "Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" bzw. der seit 1995 gültigen "Standards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache" stellt.

  • Einbeziehung von im Ausland erbrachten Leistungen in der gymnasialen Oberstufe

Um Schülerinnen und Schülern, die an einem mindestens halbjährigen, höchstens einjährigem Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Schüleraustausches teilgenommen haben, einen verkürzten Durchgang durch die gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen, können im Ausland erbrachte Schulleistungen im Einzelfall berücksichtigt werden. Die Kultusministerkonferenz hält es für wünschenswert, wenn von dieser Möglichkeit in höherem Maße als bisher in den Schulen Gebrauch gemacht wird. Um über die in den Ländern vorhandenden Möglichkeiten der Übernahme ausländischer Leistungsbewertungen zu informieren, hat die Konferenz eine "Übersicht über die Regelungen der Länder zur Einbeziehung von im Ausland erbrachten Leistungen in der gymnasialen Oberstufe" verabschiedet.

Die genannten, von der Kultusministerkonferenz in Hamburg verabschiedeten Texte sind in Kürze beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich.

KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung

Im Rahmen des europäischen Jahrs der Sprachen befasste sich die Kultusministerkonferenz auf ihrer 294. Plenarsitzung am 10.Mai 2001 in Hamburg mit dem Thema Fremdsprachen in der beruflichen Bildung.

Mit Beschluss vom 20.November 1998 hatte die Kultusministerkonferenz die "Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung" verabschiedet. Seitdem die Kultusministerkonferenz diese Prüfung zum Fremdsprachenzertifikat in den beruflichen Schulen eingeführt hat, können sich Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse in einer für den zukünftigen Arbeitgeber aussagefähigen Form bescheinigen lassen. Bei ihrem Zertifikat haben sich die Kultusminister an einem vom Europarat festgelegten Rahmenwerk orientiert. Das Fremdsprachenzertifikat Berufsbildung der Kultusministerkonferenz ist damit nicht nur in Deutschland einheitlich sondern hält sich - quasi als Gütesiegel - an einen europaweit anerkannten Qualitätsstandard. Es kann in drei Niveaustufen berufsbezogen z. B. für kaufmännisch-verwaltende, technische, gastronomische und soziale Berufe erworben werden. Die Leistungsfeststellung erfolgt durch eine Prüfung an einer beruflichen Schule und ist unabhängig von der Benotung der Fremdsprachenkenntnisse im Rahmen eines Bildungsgangs.

Der Beschluss vom November 1998, die Möglichkeit der gesonderten Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen zu schaffen, war mit der Absicht verbunden, nach einer Erprobungsphase bis Ende 2000 eine Evaluierung des Fremdsprachenzertifikats vorzunehmen. Der Evaluierungsbericht wurde nun in Hamburg durch die Kultusministerkonferenz verabschiedet. Er soll das Interesse der beruflichen Schulen und ihrer Schülerinnen und Schüler fördern, für den Arbeitsmarkt einen Qualifikationsnachweis der beruflichen Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Reaktionen auf das neue Angebot durchweg positiv waren. Die Lehrkräfte sind sehr interessiert und engagieren sich dafür, die Zertifikatsprüfung an den beruflichen Schulen anzubieten. Die Rückwirkungen auf den Fremdsprachenunterricht wurden als belebend und motivierend beschrieben. Bei Unternehmen wächst das Interesse an dem berufsbezogenen Fremdsprachennachweis. Es liegen den Ländern zahlreiche Anfragen auch von Großunternehmen vor, die ihren Auszubildenden dieses Angebot ermöglichen wollen. Dabei hat sich die Bereitschaft erhöht, Auszubildende an den Prüfungstagen freizustellen.

Laut Evaluierungsbericht wurden im Schuljahr 1998/99 insgesamt 3706 Prüfungen an 133 beteiligten Schulen und im Schuljahr 1999/2000 bereits 6722 Prüfungen an 183 Schulen durchgeführt. Während im Erhebungszeitraum 1998-2000 zunächst nur Prüfungen in Englisch stattfanden, sind ab dem Schuljahr 2000/01 auch Prüfungen in Französisch und Spanisch vorgesehen.

Der Bericht zur Evaluierung des Fremdsprachenzertifikats ist in Kürze im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich.

Einsetzung einer "Beratenden Kommission" für die Rückgabe von in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz

Auf ihrer 294.Plenarsitzung am 10.Mai 2001 in Hamburg begrüßte die Kultusministerkonferenz die Initiative der Kulturstiftung der Länder, ein hochrangig besetztes Beratergremium zu schaffen, um zügig Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückgabe von in der Zeit des Nationalsozialismus entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, treffen zu können. Bis zum Herbst 2001 sollen inhaltliche und organisatorische Einzelheiten zur Schaffung der Kommission geklärt sein, um zusammen mit der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden das Beratergremium dann einzusetzen.

Schon im Dezember 1999 hatte die Kultusministerkonferenz eine "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" verabschiedet. Ziel der Erklärung ist es, die Bereitschaft zum Ausdruck zu bringen, im Nationalsozialismus enteignete oder geraubte Kulturgüter in öffentlichen Archiven, Museen und Bibliotheken zu suchen und gerechte und faire Lösungen für die Rückgabe oder Entschädigung der früheren Eigentümer bzw. deren Erben zu finden. Die Rückgabe und Wiedergutmachung ist in der Bundesrepublik Deutschland juristisch durch entsprechende Gesetzeswerke, insbesondere das Bundesrückerstattungsgesetz und das Bundesentschädigungsgesetz geregelt. Nach der Wiedervereinigung fanden die einschlägigen Gesetze auch in den neuen Ländern Anwendung. Die Erklärung vom Dezember 1999 steht in Übereinstimmung mit den viel beachteten "Principles With Respect to Nazi-confiscated Art", die bei der Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögen im Dezember 1998 verabschiedet wurden.

Eine später auch von der Kultusministerkonferenz verabschiedete "Handreichung" für alle an Rückgabeaktionen beteiligte Institutionen zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wurde der Öffentlichkeit am 24.April 2001 in Berlin präsentiert. Danach ist vorgesehen, dass die jeweiligen Einrichtungen ihre Recherche-Ergebnisse an die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg weiterleiten, die diese in einem umfangreichen Internetprojekt präsentiert. Bislang vorliegende Erfahrungen einiger großer Museen mit Rückgabefragen zeigen inzwischen, dass für eine befriedigende Entscheidungsfindung nicht nur juristisch eindeutige Maßgaben oder sonstige Richtlinien, sondern auch moralisch-ethische Aspekte zu berücksichtigen sind. Deshalb hat sich die Kulturstiftung der Länder dafür ausgesprochen, möglichst bald eine beratende Kommission ins Leben zu rufen, die vor allem die Aufgabe wahrnehmen soll, in exemplarischen Anspruchs- bzw. Rückgabefällen Empfehlungen auszusprechen, so dass die notwendigen Entscheidungen schneller getroffen werden können. Die Kommission soll möglichst hochrangig mit mehreren Persönlichkeiten besetzt werden, die sich in der Thematik durch besonderen juristischen, kulturellen und historischen Sachverstand auszeichnen.

Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2015

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 294.Plenarsitzung am 10.Mai 2001 in Hamburg eine "Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2015" verabschiedet. Die Konferenz wird auf ihrer nächsten Sitzung am 18./19.Oktober 2001 in Stuttgart ihre in Hamburg begonnenen Beratungen über hochschulpolitische Konsequenzen der Prognose fortsetzen.

Die Kultusministerkonferenz berichtet seit 1972 regelmäßig über die Ergebnisse eigener Berechnungen zu möglichen quantitativen Entwicklungen im Hochschulbereich, zuletzt im Frühjahr 1998. Die wesentlichen Ergebnisse der Hochschulprognose ergeben sich aus folgenden Zahlen:

Studienberechtigte, Studienanfänger, Studierende und Hochschulabsolventen bis 2015

1) Jeweils Status quo-Fortschreibung (Konstante gesetzte Parameter insbesondere bei Übergang Schule/Hochschule, Verweildauer, Erfolgsquoten). Ohne Berufsakademien. 

Die Zahlen machen deutlich, dass im Prognosezeitraum die Nachfrage nach einer Hochschulausbildung bis zum Jahr 2008 weiter zunehmen wird. Ab 2008 ist bei den Studienanfängern mit einem Rückgang zu rechnen, sodass 2015 die Zahl der Studienanfänger insgesamt um 17.000 geringer sein wird als 1999; die Gesamtzahl der Studierenden geht dagegen nach 2008 nur minimal zurück und liegt 2015 noch um 9.000 über dem Wert von 1999.

Die Prognose der Studienanfänger, Studierenden und Hochschulabsolventen bis 2015 kann nach Drucklegung beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz bestellt werden.

Bis dahin ist es möglich, den Text (1,9 MB) wie auch das Tabellenwerk (1,4 MB) der Prognose als Download-Dateien im pdf-Format vorab zu erhalten. Das Tabellenwerk steht auch als Download in Excel-Tabellen (370 KB, xls-Format) zur Verfügung.

Spitzengespräch des Präsidiums der Kultusministerkonferenz mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz

Aktuelle Schul- und Hochschulthemen sowie Fragen der Bioethik standen im Mittelpunkt des Spitzengesprächs zwischen dem Präsidium der Kultusministerkonferenz und den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz sowie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, das am 10.Mai 2001 im Rahmen der 294.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Hamburg stattgefunden hat.

Die Kirchen haben auf die Notwendigkeit vertiefter Gespräche in Fragen der Bio- und Medizinethik hingewiesen. Die Gesprächspartner betonten die gemeinsame Verantwortung der Kirchen sowie der Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder, hierbei auf der Grundlage der Verfassungsnormen gesellschaftlich akzeptierte Regeln für die Genforschung, Biomedizin und ihre Anwendung zu entwickeln.

Ein wichtiger Gesprächspunkt war die Sicherung des Religionsunterrichts insbesondere an den berufsbildenden Schulen. Die Gesprächspartner betonten das gemeinsame Interesse, in den beruflichen Schulen den Zeitanteil für den allgemein bildenden Unterricht und damit auch für den Religionsunterricht zu sichern. Darüber hinaus wurde vereinbart, gemeinsam interessierende Fragen im Bereich des Religionsunterrichts aller Schularten - Sicherstellung der Lehrerversorgung, Fortschreibung der Fachberichte usw. - auf der Arbeitsebene weiter zu verfolgen.

Die Bedeutung der Schulen in kirchlicher Trägerschaft für die Pluralität des deutschen Bildungswesens wurde von den Teilnehmern unterstrichen. Um eine kontinuierliche Unterrichtsversorgung zu sichern, kamen die Teilnehmer überein, die kirchlichen Schulen in die Absprache einzubeziehen, die von den Kultusministern für den Wechsel von Lehrern an staatlichen Schulen getroffen worden ist. Weitere Schulfragen, z.B. Schulbildung für Kinder von beruflich Reisenden, werden auf der Arbeitsebene weiter behandelt.

Im Hochschulbereich wurde vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen im Verhältnis Staat/Hochschulen und wachsender Hochschulautonomie die gemeinsame Verantwortung von Kirchen und Staat für die theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten bekräftigt. Die Kirchen unterstützen die Bemühungen der Kultusministerkonferenz, Perspektiven für eine Verbesserung der Lehrerbildung unter Einbeziehung aller Phasen zu entwickeln, die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern und das Graduierungssystem entsprechend internationaler Erfordernisse durch die Einführung gestufter Abschlüsse zu ergänzen.