Kultusminister Konferenz

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299. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 17./18. Oktober 2002 in Würzburg

Am 17./18.Oktober 2002 fand die 299. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Prof. Dr. Dagmar Schipanski (Thüringen), in der Würzburger Residenz statt. Der Tagungsort wurde aus Anlass der Feierlichkeiten zum 600jährigen Jubiläum der Universität Würzburg gewählt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themenbereiche:

  1. Entwicklung von Bildungsstandards
  2. Berichterstattung über Bildung in Deutschland
  3. PISA 2000 E
  4. Fragen der Lehrerbildung

Im Rahmen der Plenarsitzung sprachen turnusgemäß die Präsidien von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz über zentrale Themen der Hochschulpolitik. Es ging hier im Wesentlichen um die Fortschreibung der Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Masterstudiengängen, um internationales Marketing für den Hochschulstandort Deutschland, um die Promotion von Fachhochschulabsolventen sowie die Verbesserung der Situation der Hochschulbibliotheken.

Ferner stellte Herr Ulrich Schneekloth von Infratest Sozialforschung den Ministerinnen und Ministern die Ergebnisse der 14.Shell Jugendstudie vor. Auch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus PISA sind die darin enthaltenen Informationen über Werte und Wertewandel der Heranwachsenden, ihre Wünsche und Erwartungen an die Zukunft sowie ihr Politikverständnis von großem Interesse.

Auf Grund der durch die Pisa-Vergleichsuntersuchung gewonnenen Befunde und Erkenntnisse und nach umfangreichen Vorarbeiten in den Ländern hat die Kultusministerkonferenz begonnen, bundesweit geltende Bildungsstandards zu entwickeln. Die KMK hat am 23./24. Mai 2002 in Eisenach beschlossen, eine Vereinbarung über gemeinsame bundesweit geltende verbindliche Bildungsstandards an ausgewählten Schnittstellen der allgemein bildenden Schularten zu erarbeiten. Hierfür hat die KMK in ihrer Juni-Sitzung in Berlin einen verbindlichen Zeitplan festgelegt. Im Folgenden werden die getroffenen Vereinbarungen weiterentwickelt.

  1. Es sollen die bestehenden Vereinbarungen über den Mittleren Abschluss und das Abitur ebenso weiter entwickelt werden wie Kompetenzen und grundlegende Wissensbestände, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eines Bildungsganges erlernt werden müssen (Primarstufe, Sekundarstufe I). Die in den Ländern vorhandenen Vorarbeiten für die Entwicklung von Bildungsstandards werden untereinander ausgetauscht.
  2. Darüber hinaus werden die Länder in landesweiten bzw. länderübergreifenden Orientierungs- oder Vergleichsarbeiten überprüfen, in welchem Umfang die vereinbarten Standards tatsächlich erreicht werden. Ziel dieses Verfahrens soll es sein, eine Qualitätssicherung zu gewährleisten, sich darüber länderübergreifend auszutauschen und es den Schülerinnen und Schülern in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, in allen Bildungsgängen über individuelle Förderung die gesetzten Ziele zu erreichen.
  3. An der Erarbeitung der Bildungsstandards ist auch die schulische Praxis zu beteiligen; die wissenschaftliche Beteiligung soll insbesondere den Bereich der Unterrichtsforschung und der Lernstrategien abdecken. Darüber hinaus soll die jeweilige Abnehmerseite schulischer Abschlüsse einbezogen werden.
  4. Die KMK erwartet, dass die Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Expertise zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Verfahren der Kultusministerkonferenz zur Erarbeitung von Standards erörtert werden.
  5. In Abstimmung mit der Amtschefkommission "Qualitätssicherung" der KMK ist eine Steuerungsgruppe berufen worden, die die Organisation von Fachkommissionen zur konkreten Erarbeitung von Bildungsstandards festlegt und unter Mithilfe von Wissenschaftlern die Grundlage für die Erarbeitung von Standards entwickelt. Diese Arbeitsgruppen nehmen am 18.Oktober 2002 ihre Arbeit auf und schließen sie zwischen 2003 und spätestens 2004 ab. Dieses Vorgehen soll einerseits den praktischen Fortschritt bei der Erarbeitung bundesweit geltender Standards sicher stellen und damit eine kontroverse, fachwissenschaftliche Diskussion über Anforderungen an Standards zeitlich begrenzen helfen, andererseits jederzeit den Diskurs für die spätere Weiterentwicklung solcher Vereinbarungen offen halten.
  6. Eine nachhaltige Qualitätssicherung in den Schulen wird nach Auffassung der KMK durch mehr schulische Eigenverantwortung, z. B. mit Blick auf die Schulprogramm-Entwicklung, bei gleichzeitiger externer Evaluation auf der Basis von festgelegten Bildungsstandards erreicht. Der Ausbau ganztagsschulischer Angebote ist eine weitere Maßnahme für die Verbesserung schulischer Bildung.
  7. Die Bildungsstandards beziehen sich auf Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten, die von Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen.
  8. Die Einhaltung dieser Standards wird regelmäßig durch eine unabhängige gemeinsam beauftragte wissenschaftliche Einrichtung überprüft. Die Einzelheiten werden von den Ländern über ein Verwaltungsabkommen oder staatsvertragliche Regelungen festgelegt.
  9. Für die interne und externe Evaluation in den Ländern werden auf der Grundlage der Standards Aufgabenpools aufgebaut und gemeinsam kontinuierlich weiterentwickelt. Die Länder stellen Aufbau, Pflege und Austausch dieser Aufgabenpools sicher.
  10. Im Hinblick auf die Ländervergleiche wird vereinbart, die Befunde der Evaluierung untereinander auszutauschen mit dem Ziel, zu nachhaltigen Qualitätsverbesserungen zu gelangen. Eine regelmäßige Bildungsberichterstattung, die als Ausgangsbasis für alle von der KMK und der BLK beschlossenen Programme und Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bildungswesen dient, wird bei der Herbsttagung der KMK 2003 zum ersten Mal vorgelegt.

2. Berichterstattung über Bildung in Deutschland

Auf ihrer 299. Sitzung am 17./18. Oktober 2002 in Würzburg hat die Kultusministerkonferenz weitere konkrete Schritte für die regelmäßige Berichterstattung über wichtige Daten und Weiterentwicklungen im Bildungswesen besprochen.

Die Berichte sollen der Information der Öffentlichkeit über Stand und Entwicklung des Bildungswesens in Deutschland dienen, vor allem aber auch Grundlage für die weitere Bildungsplanung sein. Ein erster Bericht wird im Herbst 2003 vorgelegt. Er wird wesentliche bildungsstatistische Daten enthalten, eine Beschreibung und Analyse von Ergebnissen aus Schulleistungsuntersuchungen sowie eine Übersicht über Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Ferner werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine Weiterentwicklung unseres Bildungswesens angestellt.

Bei der Erstellung des ersten Bildungsberichts wird die Kultusministerkonferenz mit Wissenschaftlern zusammenarbeiten. Die entsprechende Ausschreibung ist im Amtsblatt der EG veröffentlicht.

3. PISA 2000-E

Die Kultusministerkonferenz hat bei ihrer 299. Sitzung am 17./18. Oktober 2002 in Würzburg beschlossen, den Gesamtdatensatz von PISA-E ins Internet zu stellen. Der Datensatz umfasst die Stichprobe der 15-Jährigen und der Neuntklässler. Der genaue Erscheinungstermin und die Internet Adresse werden in Kürze angegeben.

Mit diesem Beschluss schafft die Kultusministerkonferenz der interessierten Öffentlichkeit einen Zugang sowohl zu dem internationalen Datensatz (OECD) als auch zu dem nationalen Datensatz. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, über speziell aufbereitete Datensätze gezielte wissenschaftliche Analysen durchführen zu lassen.

Derzeit laufen seitens des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung unter der Federführung von Prof. Dr. Baumert die Arbeiten an einem vertiefenden Länderbericht zu den am 25. Juni 2002 vorgestellten Ergebnissen von PISA-E. Darin wird beispielsweise untersucht, in welchem Verhältnis die PISA-Testaufgaben zu den Lehrplänen der Länder stehen, welche spezifische Struktur die Leistungsunterschiede zwischen alten und neuen Ländern aufweisen, welche regionalen Ausprägungen es in bestimmten Bereichen gibt. Ferner wird ein Kapitel zu länderinternen Schulformvergleichen enthalten sein. Die Studie wird sich aber auch mit übergreifenden Fragen wie der Bedeutung von Standards für die Qualitätsentwicklung befassen. Bzgl. des Erscheinungstermins hat Prof. Dr. Baumert der Kultusministerkonferenz mitgeteilt, dass er den Bericht nicht – wie ursprünglich vorgesehen – am 30.11.2002 vorlegen könne, sondern erst zu einem späteren Termin. Diesen will er den Ministerinnen und Ministern in Kürze bekannt geben.

Unmittelbar nach Bekanntgabe der Ergebnisse von PISA 2000 hatte die Kultusministerkonferenz sieben vorrangige Handlungsfelder definiert und beschlossen, sich auf ihren Sitzungen über die in den Ländern eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern auszutauschen. Eine zusammenfassende Darstellung der Ländermaßnahmen wird in Kürze im Internet auf der Homepage der Kultusministerkonferenz veröffentlicht.

4. Fragen der Lehrerbildung

In der öffentlich bereits diskutierten Frage einer Beteiligung Deutschlands an der OECD-Lehrerstudie "Attracting, Developing and Retaining Effective Teachers" hat sich die Kultusministerkonferenz auf ihrer 299. Sitzung am 17./18. Oktober 2002 in Würzburg für eine Teilnahme an der OECD-Lehrerstudie ausgesprochen.

Bei der genannten Lehrerstudie – eins von derzeit 18 Projekten der OECD-Bildungsgremien – handelt es sich nicht um einen Test, der mit PISA vergleichbar wäre. Vielmehr geht es im Wesentlichen um eine vergleichende Analyse des Berufsfeldes "Lehrer". Anhand von internationalen Vergleichen sollen Handlungsfelder aufgezeigt werden, wie hochqualifizierte junge Menschen für den Lehrerberuf gewonnen werden können und attraktive Karriereperspektiven erhalten, wie das Aufgabenfeld der Lehrer und die Methodik den sich verändernden Anforderungen angepasst sowie die Lehrerausbildung- und -zertifizierung verbessert werden können.

Die 24 teilnehmenden Staaten sind bis zum 31. März 2003 gehalten, einen nationalen Hintergrundbericht unter Berücksichtigung der Perspektive der wesentlich Beteiligten zu erstellen.

Zusätzlich beteiligt sich Deutschland an einer umfassenden thematischen Überprüfung der nationalen Hintergrundberichte durch eine 5-köpfige Prüfergruppe der OECD, obgleich sie sich davon keine wesentlichen zusätzlichen Erkenntnisse verspricht. Innerhalb von 10 Tagen werde es kaum möglich sein, ein angemessenes und hinreichend differenziertes Bild vom Berufsfeld des Lehrers in Deutschland zu gewinnen, zumal da alle 16 Länder bereist werden müssen. Für die zusätzliche Option einer thematischen Überprüfung hatten sich wohl auch deshalb bislang nur 8 der 24 teilnehmenden Staaten ausgesprochen. Die Kultusministerkonferenz wird sich allerdings bei der OECD dafür verwenden, die Frage der Qualität der Lehrer in den künftigen PISA-Untersuchungen stärker als bisher zu berücksichtigen.

In Zusammenhang mit Fragen zum Umfeld des Lehrerberufs hat die Kultusministerkonferenz darüber hinaus beschlossen, einen gemeinsamen Gesprächskreis mit den Lehrerverbänden einzurichten. Zunächst soll es um die Arbeitszeit, die Lehrerbildung, die Sicherung von Unterrichtsqualität und die Bildungsfinanzierung gehen.

In den Ländern findet derzeit ein intensiver Diskussionsprozess zur Reform der Lehrerbildung statt. Dabei gibt es trotz teilweise unterschiedlicher Ansätze bei der Gestaltung einer zukunftsorientierten Lehrerbildung eine gewisse Grundübereinstimmung hinsichtlich folgender Fragen:

  • stärkere Praxisorientierung während der Ausbildung
  • bessere Verzahnung der einzelnen Ausbildungsphasen
  • besondere Bedeutung der sog. Berufseingangsphase
  • Qualifizierung von sog. Seiteneinsteigern
  • Verbesserung des Images des Lehrerberufs.