24.5.2012 - 4:22
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Kultusministerkonferenz dringt auf sachgerechte Anerkennung von Bachelor- und Mastergraden in Großbritannien

Die Kultusministerkonferenz der Länder dringt auf eine sachgerechte Anerkennung der neuen deutschen Hochschulabschlüsse Bachelor und Master in Großbritannien.

Beim britischen Äquivalenzzentrum (UK NARIC) besteht die Tendenz, im Rahmen der neuen deutschen Hochschulabschlüsse den deutschen Bachelorabschluss lediglich einem britischen „Ordinary Bachelor“ zuzuordnen. Nach Auffassung des UK NARIC soll ein deutscher Mastergrad, der in Deutschland dem universitären Diplomgrad gleichgestellt ist, in Großbritannien nur auf der Ebene eines britischen Bachelo-rabschlusses (Bachelor Honours) anerkannt werden. In der Realität hat sich aber erwiesen, dass die Maßstäbe des britischen Äquivalenzzentrums von den britischen Hochschulen nicht automatisch übernommen werden, sondern in der Regel eine angemessene Anerkennung erfolgt. Die Kultusministerkonferenz hat den Anspruch, dass das jeweilige Anerkennungsverfahren nach gemeinsamen Maßstäben erfolgt.

Die von UK NARIC vorgenommene Bewertung trägt der mit einem Studium an einer deutschen Hochschule erworbenen wissenschaftlichen Qualifikation jedoch nicht ausreichend Rechnung. Sie stellt Masterabschlüsse deutscher Hochschulen mit acht bis zehn Semestern Regelstudienzeit britischen Bachelorabschlüssen gleich, die bereits nach sechs Semestern Hochschulstudium erreicht werden können. Die britische Bewertung ignoriert damit insbesondere die in Deutschland mit den Abschlüssen verbundenen akademischen Berechtigungen. So eröffnet der Bachelor-Abschluss den Zugang zu einem Masterstudium; der Masterabschluss ist Zugangsvoraussetzung für ein Promotionsstudium. Nach Auffassung der Kultusministerkonferenz kann ein deutscher Bachelor-Studienabschluss, der auf einem wissenschaftlichen und berufsqualifiziernden Studium beruht, nur einem britischen „Bachelor Honours“ gleichgestellt werden. Die Kultusministerkonferenz bleibt zudem bei ihrer Ansicht, dass für einen deutschen Mastergrad allein eine Bewertung auf der Ebene eines britischen Mastergrades sachgerecht ist.

Der so genannte Bologna-Prozess im Hochschulbereich soll in den teilnehmenden Staaten gerade zur Einführung eines gestuften Studiensystems führen. Die Einführung der gestuften Abschlüsse (Bachelor und Master) in Deutschland dient auch der Verbesserung der Anerkennung in den ausländischen Staaten, die ein derartiges System schon seit langem haben. Probleme bei der Anerkennung der neuen deutschen Abschlüsse werden daher sehr ernst genommen. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich gibt es weder ein staatliches bilaterales Äquivalenzabkommen über die akademische Anerkennung noch eine vergleichbare Vereinbarung der Hochschulrektorenkonferenzen. Die zuständigen deutschen Stellen (Kultusministerkonferenz, Wissenschaftsressorts der Länder, Hochschulrektorenkonferenz) sind im Kontakt mit dem britischen Äquivalenzzentrum, um durch gegenseitige Information und bilaterale Gespräche die offensichtlich auf Missverständnissen und Fehleinschätzungen beruhende Bewertung deutscher Abschlüsse im Vereinigten Königreich zu korrigieren.

Zudem ist das europäische Netzwerk für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA) gerade damit befasst, europaweit harmonisierte Referenzrahmen für die neuen Studiengänge zu entwickeln. Dieser Referenzrahmen soll für alle Teilnehmer des Bologna-Prozesses festlegen, welche Kompetenzen mit einem Bachelor erworben werden. Die englische Qualitätssicherungsagentur wird sich gemeinsam mit dem in Deutschland seit 1. Januar 2003 auf Dauer eingerichteten Akkreditierungsrat und den anderen europäischen Partnerorganisationen um eine angemessene Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen bemühen.