Kultusminister Konferenz

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Erklärung der Kultusministerkonferenz zur deutschen Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich auf seiner letzten Sitzung, am 08.04.2005, intensiv mit den Fragen befasst, zu denen die Ministerpräsidentenkonferenz und die Kultusministerkonferenz um Vorschläge des Rates gebeten hatten. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Frau Professor Dr. Johanna Wanka, dankt dem Rat für deutsche Rechtschreibung ausdrücklich für die von ihm in so kurzer Zeit geführte Diskussion sowie die erarbeiteten Vorschläge, vor allem zur Getrennt- und Zusammenschreibung, die in der folgenden Sitzung des Rates am 03.06. d.J. Gegenstand der Abstimmung werden sollen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister sind am 11.04.2005 ausführlich vom Vorsitzenden des Rats für deutsche Rechtschreibung, Herrn Staatsminister a.D. Dr. h.c. Hans Zehetmair, über den Stand der Beratungen informiert worden.

  1. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, die 1996 eingeführt wurde, bleibt nach dem Ende der für die Fehlerkorrektur in den Schulen eingeräumten Übergangszeit am 01.08.2005 verpflichtende Grundlage des Unterrichts. Hierzu gehören die Laut-Buchstaben-Zuordnungen (z.B. die s-Schreibung, das Zu-sammentreffen dreier Konsonanten und die Fremdwortschreibung), die Schreibung mit Bindestrich oder die Groß- und Kleinschreibung. Die strittigen Themen machen nur einen relativ geringen Teil des Gesamtumfangs aus.

  2. Zu Teilbereichen der Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende hat der Rat für deutsche Rechtschreibung am 08.04.2005 nach seiner 3. Sitzung angekündigt, den staatlichen Stellen Änderungsvorschläge vorlegen zu wollen. Zur Getrennt- und Zusammenschreibung will er bereits Anfang Juni Beschlüsse fassen.

  3. Änderungen in diesen Teilbereichen können nach Beschlussfassung im Rat und öffentlicher Anhörung von Verbänden zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach dem 01.08.2005 Grundlage des Unterrichts werden. Bei der Einführung der Änderungen sind die Belange der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die Kultusministerkonferenz würdigt mit diesem Vorgehen die intensive Arbeit des Rates. Sie erwartet vom Rat bis Anfang Juni eine Übersicht, bis zu welchem Zeitpunkt er seine Änderungsvorschläge ausgearbeitet vorlegen und deren Auswirkungen darlegen kann, um diese insgesamt bewerten und deren Umsetzung auch mit den staatlichen Stellen in den übrigen deutschsprachigen Staaten abstimmen zu können.


Mit diesem, zwischen dem Vorsitzenden des Rates und der Kultusministerkonferenz abgestimmten Vorgehen ist sichergestellt, dass die Schulen die Rechtschreibung im nächsten Schuljahr auf einer verlässlichen Grundlage unterrichten können.

Unabhängig von den derzeit diskutierten Änderungsvorschlägen hat der Rat die Aufgabe, in den nächsten Jahren die Entwicklung der Rechtschreibung zu beobachten. Er kann Zweifelsfälle klären und ggf. Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks vorlegen.