Kultusminister Konferenz

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Erklärung der Präsidentin der KMK Verfassungsmäßigkeit eines Studiengebührenverbotes im Hochschulrahmengesetz

Erklärung der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr Johanna Wanka, zu dem am 26. Januar 2005 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit eines Studiengebührenverbotes im Hochschulrahmengesetz:

"Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die im Grundgesetz verankerte Zuständigkeit der Länder im Hochschulbereich erneut gestärkt. Die Kultusministerkonferenz begrüßt daher grundsätzlich das Urteil der Karlsruher Richter, insofern es die für die Weiterentwicklung der deutschen Hochschulen bedeutsame Finanzierungsfrage eindeutig in der Regelungskompetenz der Länder belässt.

Die Kultusministerkonferenz wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau auswerten.

Über mögliche Konsequenzen und Auswirkungen auf Studium und Lehre, die die Länder in ihrer Gesamtheit betreffen, wird die Kultusministerkonferenz in den nächsten Wochen eingehend beraten. Hierbei werden insbesondere Fragestellungen wie die Profilbildung und der Wettbewerb unter den Hochschulen, eine Zweckbindung bei der Verwendung der Einnahmen, die Sozialverträglichkeit von Gebühren oder mögliche Auswirkungen auf die Studierbereitschaft zu erörtern sein. Ich bin zuversichtlich, dass die Kultusministerkonferenz in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Qualitätsentwicklung im Hochschulbereich dabei zu tragfähigen Lösungen im Sinne aller Länder gelangen wird."