Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten
Auf Beschluss der 285.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 04./05.März 1999 wurden die bisherigen zwei Kommissionen für internationale Angelegenheiten bzw. für Angelegenheiten der Europäischen Union zu einer gemeinsamen Kommission zusammengelegt. Die Kommissionhat je einen Vorsitzenden für europäische und einen Vorsitzenden für internationale Angelegenheiten mit je einem Stellvertreter.
Die Kommission für internationale Angelegenheiten wurde auf Beschluss der 170. Plenarsitzung der KMK am 17./18. April 1975 mit Wirkung vom 1. Januar 1976 eingesetzt. Die Kommission für Angelegenheiten der Europäischen Union (bis zum Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages 1993 Kommission für EG-Angelegenheiten) wurde auf Beschluss der 244. Plenarsitzung der KMK am 15./16. Juni 1989 eingesetzt; sie trat an die Stelle der 1986 geschaffenen Arbeitsgruppe "EG-Fragen" der Kommission für internationale Angelegenheiten.
Die Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten hat die Aufgabe, auf dem Arbeitsgebiet der Kultusministerkonferenz im europäischen und internationalen Bereich beratend und koordinierend tätig zu sein, insbesondere
- eine abgestimmte Auffassung der KMK für die Beratungen in den Gremien der Europäischen Union und den internationalen Gremien und Organisationen (z.B. UNESCO, OECD, Europarat) zu erarbeiten,
- die Arbeiten dieser Gremien und Organisationen auszuwerten,
- die Vertretung der Länder der Bundesrepublik Deutschland in den europäischen und internationalen Gremien und Organisationen zu gewährleisten,
- bei der Wahrnehmung der internationalen kulturellen Angelegenheiten partnerschaftlich mit der Bundesregierung zusammenzuarbeiten.
Die Kommission trifft regelmäßig zu gemeinsamen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes zusammen.
Der Kommission gehören Vertreter aller Länder, die Vorsitzenden der Hauptausschüsse und einiger Unterausschüsse, die Ländervertreter in den EU-Ausschüssen sowie der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz an. Die Vorsitze und die stellvertretenden Vorsitze werden jeweils von einem Amtschef wahrgenommen. Die Kommission verfügt für eilbedürftige Angelegenheiten über Dringlichkeitsausschüsse.
