2.9.2010 - 17:13
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Ausschuss für Hochschule und Forschung

Der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz wurde als ständiger Ausschuss anlässlich der 5. Plenarsitzung der KMK am 19./20. Oktober 1948 eingesetzt. Auf Beschluss der 285. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 4./5. März 1999 wurde er in "Ausschuss für Hochschule und Forschung" umbenannt, da er zusätzlich die Aufgaben des früheren Unterausschusses Forschung übernehmen soll. Der Ausschuss setzt sich als Hauptausschuss der Kultusministerkonferenz aus den Leitern der Hochschulabteilungen in den Kultus- oder Wissenschaftsministerien bzw. entsprechenden Senatsverwaltungen der Länder zusammen. Er hat in erster Linie die Aufgabe, für die Minister- und Amtschefsberatungen in der Kultusministerkonferenz die entsprechenden Vorberatungen zu führen, erforderliche Vorlagen und Entwürfe zu erarbeiten und der Minister- oder Amtschefskonferenz vorzulegen. Im Übrigen befasst er sich mit einer großen Anzahl von Sachfragen, die einer Koordinierung unter den für das Hochschulwesen und Forschungsangelegenheiten zuständigen Landesministerien bedürfen.