12.3.2010 - 19:03
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Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland

Der Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland wurde auf Grund eines Beschlusses der KMK vom 8./9. Oktober 1992 durch eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und der Kultusministerkonferenz der Länder vom 16. November 1992 eingesetzt. Er setzt die Arbeit des 1951 eingerichteten Auslandschulausschusses der Kultusministerkonferenz (zuletzt Unterausschusses für das Auslandschulwesen des Schulausschusses) fort. Ihm gehören je ein Vertreter der Landeskultusverwaltungen sowie der Leiter des Schulreferats des Auswärtigen Amtes und der Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt an. Der Ausschuss ist mit der Wahrnehmung der Zusammenarbeit zwischen der KMK und dem Auswärtigem Amt in den Bereichen Auslandsschulen, Europäische Schulen und Förderung des deutschen Sprachunterrichts im Ausland beauftragt. Er berät sowohl die grundsätzlichen Fragen der Deutschen Schulen im Ausland als auch pädagogische, schul- und unterrichtsorganisatorische Einzelfragen und nimmt zu aktuellen Problemen des Auslandsschulwesens Stellung. Mit dem Deutschen Sprachdiplom der KMK, Stufe II, ermöglicht er Schulabsolventen im Ausland, die für ein Studium in Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse zu erwerben. Vom Ausschuss werden auch die Belange der an den Auslandsschulen tätigen Lehrkräfte, vor allem der von den Unterrichtsverwaltungen der Länder für den Auslandsdienst beurlaubten Lehrer, wahrgenommen.