Kulturausschuss
Der Kulturausschuss wurde anlässlich der 8. Plenarsitzung der KMK am 18./19. Oktober 1949 mit der Bezeichnung "Kunstausschuss" als ständiger Ausschuss der Kultusministerkonferenz eingerichtet. Durch Beschluss der 115. KMK am 19./20. Januar 1967 erhielt der Ausschuss die Bezeichnung "Ausschuss für Kunst und Erwachsenenbildung". Mit der Einrichtung eines selbstständigen Ausschusses für Fort- und - Weiterbildung durch Beschluss der 249. KMK am 7./8. Juni 1990 erhielt der Ausschuss zunächst wieder die Bezeichnung "Kunstausschuss" und dann im Hinblick auf das breitere Aufgabenfeld mit Beschluss des Präsidiums der KMK vom 21. Februar 1991 die Bezeichnung "Kulturausschuss". Dem Ausschuss gehören die Leiter der Kultur- bzw. der Kunstabteilungen der Kultusressorts der Länder an. – In seine Zuständigkeit fallen Koordinierungsaufgaben der allgemeinen Kulturpflege (Denkmalschutz und Denkmalpflege, Museen, Theater, Film, bildende Künste, Literatur, Musik sowie Büchereiwesen).
