Unterausschuss für Berufliche Bildung
Der Unterausschuss für Berufliche Bildung wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz am 04.Juni 1971 in Hamburg eingerichtet.
In ihm sind alle für das berufliche Schulwesen zuständigen Ministerien der Länder vertreten. Als Unterausschuss des Schulausschusses stellt er das ständige Gremium der Kultusministerkonferenz zur Behandlung von Angelegenheiten der beruflichen Bildung dar.
Im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung bildet der Unterausschuss die Vertretung der KMK gegenüber der Bundesregierung. Die Zusammenarbeit basiert auf dem
"Gemeinsamen Ergebnisprotokoll" betreffend das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung, das zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern (-senatoren) der Länder" vom 30.Mai 1972 abgeschlossen wurde.
